Begutachtungsverfahren Impfpflicht

IMPFPFLICHTGESETZ – Anleitung zur Stellungnahme

In Österreich gibt es eine große Zahl von Personen, die noch nicht mit den experimentellen Substanzen gegen COVID-19 „geimpft“ sind. Zudem gibt es solche, die zwar bereits derart behandelt wurden, aber nunmehr sehen, dass die versprochenen Erfolge nach der Behandlung ausbleiben und zusätzliche „Stiche“, deren Wirkung nur vermutet werden, aber nicht bekannt sind, verlangt werden, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu dürfen.

Die Auswirkungen der Behandlung sind nach wie vor, insbesondere im Langzeitbereich, völlig unbekannt. In dieser Situation versteigt sich nun unsere Regierung mit Teilen der Opposition dahin, eine allgemeine Impfpflicht mit dem vorliegenden Entwurf zum COVID-19-Impfpflichtgesetz anordnen zu wollen. Um den zuvor genannten Personen, aber auch allen sonstigen, die vielleicht persönlich eine „Impfung“ befürworten, aber aus Gründen der Freiheit und zur Verhinderung der Eliminierung unserer Grund- und Freiheitsrechte gegen dieses Gesetzesvorhaben sind, soll die gegenständliche Anleitung eine Unterstützung zur formalen und inhaltlichen Abgabe einer Stellungnahme bieten. Die Abgabe vieler Stellungnahmen ist die erste Möglichkeit der Bürger, sich gegen diesen Zwang zur Wehr zu setzen. Es ist daher erforderlich, möglichst viele Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren einzubringen.

1. Wie komme ich zum Gesetzesentwurf und zur Eingabe einer Stellungnahme?

a) Auf der Homepage des Parlamentes (https://parlament.gv.at) findet sich der Reiter „Parlament Aktiv“. Mit Klick darauf öffnet sich links ein Menü, dort

b) „Beteiligungen und Stellungnahmen“ auswählen. Daraus „Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren“. Dann gelangt man mit Datum 09.12.2021 oder dem Suchbegriff “Impfpflicht” zum „COVID-19-IG (164/ME)“

c) Auf der Übersichtsseite kann man sich über den Entwurf informieren. Schließlich ist unten „Hier können Sie eine Stellungnahme abgeben“ auszuwählen, womit sich das Fenster zum Formular öffnet. Das Formular ausfüllen und die Stellungnahme einfügen (maximal 10.000 Zeichen!!!)

d) Entsprechende Fragen noch anhaken und Zeichen des Sicherheitscodes eingeben, dann Stellungnahme senden.

e) Sie erhalten später ein automatisiertes E-Mail mit der Aufforderung die Stellungnahme zu bestätigen. Bitte den Link anklicken – Fertig!

Alternativ kommen Sie mit folgendem Link gleich direkt zum Stellungnahmeformular und es bleiben nurmehr die restlich beschriebenen Veranlassungen:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00164/index.shtml#tab-Stellungnahmen

2. Kurzer allgemeiner Textvorschlag für eine Stellungnahme, der natürlich verwendet, geändert und ergänzt werden kann, um die eigene Stellungnahme zu individualisieren:

„Allgemein Rechtliches:

Die körperliche Integrität eines Menschen ist unantastbar. Unzählige Normen schützen diese körperliche Unversehrtheit (zB §§ 75 ff, 110, 275, 321 uA StGB, 173, 256, 1295 ff ABGB, Art. 2, 3 u 8 EMRK, Art. 3 GRC uA) Wenngleich die österreichische Bundesverfassung keine ausdrückliche Schutzbestimmung enthält, ergibt sich diese insbesondere Art. 8 EMRK, der seit 1964 im Verfassungsrang steht. Dieser umfasst u.a. die körperliche und geistige Integrität, die verletzt ist, wenn eine medizinische Behandlung ohne Zustimmung durchgeführt wird, egal ob durch Ausübung unmittelbaren Zwanges oder eine nicht physisch vollstreckbare Duldungspflicht (Kopetzky, Unterbringungsrecht I 408). Die hochgespielte Unterscheidung zwischen Impfpflicht (die mit Strafen erzwungen wird) und direktem Impfzwang ist für die Qualifizierung als Eingriff in die verfassungsgesetzlich geschützten Rechte irrelevant, dieser liegt hier unstreitig vor. Es erhebt sich demnach die Frage, ob dieser Zwangseingriff, insbesondere mit dem Vorbehalt nach Art. 8 Abs. 2 EMRK vereinbar ist. Im gegenständlichen Fall ist das klar zu verneinen.

Für die als letztes Mittel denkbare Anordnung eines gesetzlichen Zwangseingriffes durch eine Impfpflicht ist insbesondere gefordert, dass der Eingriff zum Schutz der Gesundheit des Einzelnen genauso wie der Gesundheit der Allgemeinheit, zB der Ausrottung der Krankheit in der Gesamtbevölkerung dient und dafür geeignet, erforderlich und angemessen ist. Geeignet ist er, wenn damit das Schutzziel erreicht werden kann, erforderlich, wenn das gelindeste Mittel angewandt wird und angemessen, wenn die Güterabwägung zwischen dem Recht des Einzelnen und dem Schutzziel eindeutig zugunsten des letzteren ausfällt. Das Ziel einer bestimmten Durchimpfungsrate (90%), wie in den Erläuterungen angeführt, ist kein berechtigtes Schutzziel, zumal auch mit dieser Durchimpfungsrate, wie Beispiele aus anderen Ländern (Gibraltar, …) zeigen, eine weitere Ansteckungswelle (Testwelle) nicht verhindert werden kann.

Tatsächlich fehlt es aber bereits an den Grundlagen, um die Notwendigkeit und Zulässigkeit eines derart massiven Grundrechtseingriffes überhaupt beurteilen zu können:

Die tatsächliche Mortalität der Viruserkrankung ist unbekannt, liegt nach Studien bei 20 – 50 Jährigen bei 0,042%. In unserer hochtechnologischen Zeit ist es zudem nicht möglich (tatsächlich nicht gewünscht), diese Daten zu erheben. Niemand weiß, wieviele der ca 13.000 bisher in Ö gezählten Verstorbenen tatsächlich aufgrund einer COVID-19 bewirkten Ursache verstorben sind. Es wird jeder gezählt, der 4 WO vor dem Ableben positiv getestet wurde. Diese Datenlage ist so unsicher und die Mortalität so gering, dass die Zulässigkeit eines Grundrechtseingriffes schon deshalb nicht beurteilt werden kann und daher zu unterlassen ist.

Selbiges betrifft die tatsächlichen Krankheitsfälle. Es werden nur die positiv Getesteten (Positivitätsrate durchschnittlich 1,5%) gezählt und nicht erhoben, welcher Promillebereich tatsächlich erkrankt. Diese Kenntnis wäre zur Beurteilung ebenso erforderlich.

Die sogenannte Impfung mit den im Gesetz angeführten Genstoffen ist unwirksam, die Krankheit zu beherrschen (auszurotten). Die „Vollimmunisierung“ führt zu Impfdurchbrüchen, wobei dabei bezeichnenderweise nur die tatsächlich Erkrankten und nicht die positiv Getesteten gezählt werden, was ein völlig falsches Bild ergibt. Es gibt keinen ausreichenden Schutz vor einer Infektion der Geimpften und ist mittlerweile allgemein bekannt, dass auch diese das Virus weitergeben, sie sind nicht steril, was übrigens im Zulassungsantrag der Hersteller auch gar nicht behauptet wird. Die Wirkung der dritten Impfung ist noch völlig unbekannt, gegen immer wieder entstehende Varianten (Omikron) bietet die eingeschränkte, mRNA veranlasste Abwehrreaktion, keinen nachgewiesenen Schutz. Das tatsächlich gegebene Versagen der Impfung verhindert, einen so fundamentalen medizinischen Eingriff gegen den Willen des Betroffenen zu rechtfertigen.

Auch das Argument der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Notwendigkeit zählt hier nicht. Die bisherigen unverhältnismäßigen Maßnahmen unserer Regierung bringen nichts, wie das Beispiel Schweden, mit ähnlicher Durchimpfungsrate und Bevölkerungsstruktur zeigt. Dort ist man ohne Lockdown, Schulschließung und Ausgangssperren, auch ohne FFP2 ausgekommen. Die Fehler unserer Regierung und der dadurch bewirkte gesamtgesellschaftliche Schaden, können nicht als Begründung für die Impfpflicht herangezogen werden.

Bei der Grundrechtsprüfung wird zur Gänze übersehen, dass die Impfsubstanzen noch keine ordnungsgemäße Arzneimittelzulassung haben. Die Impfseren befinden sich im Zulassungsstadium und sind – mit der derzeitigen vorläufigen Notzulassung als experimentell zu betrachten. Es kann – auch nach dem Nürnberger Kodex – niemand gezwungen werden, an medizinischen Experimenten teilzunehmen.

Als letztes der unzähligen Beispiele, deren Gesamtheit hier nicht angeführt werden kann, ist auf die Nebenwirkungen der geplanten Zwangsbehandlung hinzuweisen. Diese spielen eine wesentliche Rolle bei der Güterabwägung. Kann man bei einer EMA Meldungslage von 1.251.984 Nebenwirkungen (per 11.12.2021) und der bekannten Tatsache, dass nur ein geringer Prozentsatz tatsächlich gemeldet wird, von einer Güterabwägung zulasten des Einzelnen ausgehen? Das Risiko des Einzelnen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, schwer zu erkranken oder die Infektion weiterzugeben ist im Verhältnis zum Beeinträchtigungsrisiko durch die Impfung verschwindend gering. Im Übrigen ist die Zwangsinjektion der Substanzen bei Weitem nicht das Einzige Abwehrmittel. Es gibt erprobte Medikamente und auch der (bewusst) vernachlässigte Ausbau des Gesundheitssystems sind Alternativen, die bei richtiger Abwägung die Einführung des Gesetzes hindern.

Persönliche Zusatzanmerkung:

…. (hier können noch eigene Überlegungen ergänzt werden)

Zusammengefasst liegen bei den derzeitigen Verhältnissen keine Gründe vor, welche die Einführung der Impfpflicht rechtfertigen könnten. Es wird daher gefordert, das Gesetzesvorhaben zu unterlassen. Zumal das Gesetz insgesamt abgelehnt wird, erübrigt sich ein Eingehen auf die einzelnen Bestimmungen.“

3. Ich appelliere an alle,

die kommende Zeit der Feiertage auch dazu zu nutzen, eine Stellungnahme zu diesem abscheulichen Gesetzesplan abzugeben und hoffe, dabei behilflich sein zu können.

Dr. Kurt Lichtl RA em

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

94 Kommentar

  1. Horst Ljubeko

    Allgemein Rechtliches:

    Die körperliche Integrität eines Menschen ist unantastbar. Unzählige Normen schützen diese körperliche Unversehrtheit (zB §§ 75 ff, 110, 275, 321 uA StGB, 173, 256, 1295 ff ABGB, Art. 2, 3 u 8 EMRK, Art. 3 GRC uA) Wenngleich die österreichische Bundesverfassung keine ausdrückliche Schutzbestimmung enthält, ergibt sich diese insbesondere Art. 8 EMRK, der seit 1964 im Verfassungsrang steht. Dieser umfasst u.a. die körperliche und geistige Integrität, die verletzt ist, wenn eine medizinische Behandlung ohne Zustimmung durchgeführt wird, egal ob durch Ausübung unmittelbaren Zwanges oder eine nicht physisch vollstreckbare Duldungspflicht (Kopetzky, Unterbringungsrecht I 408). Die hochgespielte Unterscheidung zwischen Impfpflicht (die mit Strafen erzwungen wird) und direktem Impfzwang ist für die Qualifizierung als Eingriff in die verfassungsgesetzlich geschützten Rechte irrelevant, dieser liegt hier unstreitig vor. Es erhebt sich demnach die Frage, ob dieser Zwangseingriff, insbesondere mit dem Vorbehalt nach Art. 8 Abs. 2 EMRK vereinbar ist. Im gegenständlichen Fall ist das klar zu verneinen.

    Für die als letztes Mittel denkbare Anordnung eines gesetzlichen Zwangseingriffes durch eine Impfpflicht ist insbesondere gefordert, dass der Eingriff zum Schutz der Gesundheit des Einzelnen genauso wie der Gesundheit der Allgemeinheit, zB der Ausrottung der Krankheit in der Gesamtbevölkerung dient und dafür geeignet, erforderlich und angemessen ist. Geeignet ist er, wenn damit das Schutzziel erreicht werden kann, erforderlich, wenn das gelindeste Mittel angewandt wird und angemessen, wenn die Güterabwägung zwischen dem Recht des Einzelnen und dem Schutzziel eindeutig zugunsten des letzteren ausfällt. Das Ziel einer bestimmten Durchimpfungsrate (90%), wie in den Erläuterungen angeführt, ist kein berechtigtes Schutzziel, zumal auch mit dieser Durchimpfungsrate, wie Beispiele aus anderen Ländern (Gibraltar, …) zeigen, eine weitere Ansteckungswelle (Testwelle) nicht verhindert werden kann.

    Tatsächlich fehlt es aber bereits an den Grundlagen, um die Notwendigkeit und Zulässigkeit eines derart massiven Grundrechtseingriffes überhaupt beurteilen zu können:

    Die tatsächliche Mortalität der Viruserkrankung ist unbekannt, liegt nach Studien bei 20 – 50 Jährigen bei 0,042%. In unserer hochtechnologischen Zeit ist es zudem nicht möglich (tatsächlich nicht gewünscht), diese Daten zu erheben. Niemand weiß, wieviele der ca 13.000 bisher in Ö gezählten Verstorbenen tatsächlich aufgrund einer COVID-19 bewirkten Ursache verstorben sind. Es wird jeder gezählt, der 4 WO vor dem Ableben positiv getestet wurde. Diese Datenlage ist so unsicher und die Mortalität so gering, dass die Zulässigkeit eines Grundrechtseingriffes schon deshalb nicht beurteilt werden kann und daher zu unterlassen ist.

    Selbiges betrifft die tatsächlichen Krankheitsfälle. Es werden nur die positiv Getesteten (Positivitätsrate durchschnittlich 1,5%) gezählt und nicht erhoben, welcher Promillebereich tatsächlich erkrankt. Diese Kenntnis wäre zur Beurteilung ebenso erforderlich.

    Die sogenannte Impfung mit den im Gesetz angeführten Genstoffen ist unwirksam, die Krankheit zu beherrschen (auszurotten). Die „Vollimmunisierung“ führt zu Impfdurchbrüchen, wobei dabei bezeichnenderweise nur die tatsächlich Erkrankten und nicht die positiv Getesteten gezählt werden, was ein völlig falsches Bild ergibt. Es gibt keinen ausreichenden Schutz vor einer Infektion der Geimpften und ist mittlerweile allgemein bekannt, dass auch diese das Virus weitergeben, sie sind nicht steril, was übrigens im Zulassungsantrag der Hersteller auch gar nicht behauptet wird. Die Wirkung der dritten Impfung ist noch völlig unbekannt, gegen immer wieder entstehende Varianten (Omikron) bietet die eingeschränkte, mRNA veranlasste Abwehrreaktion, keinen nachgewiesenen Schutz. Das tatsächlich gegebene Versagen der Impfung verhindert, einen so fundamentalen medizinischen Eingriff gegen den Willen des Betroffenen zu rechtfertigen.

    Auch das Argument der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Notwendigkeit zählt hier nicht. Die bisherigen unverhältnismäßigen Maßnahmen unserer Regierung bringen nichts, wie das Beispiel Schweden, mit ähnlicher Durchimpfungsrate und Bevölkerungsstruktur zeigt. Dort ist man ohne Lockdown, Schulschließung und Ausgangssperren, auch ohne FFP2 ausgekommen. Die Fehler unserer Regierung und der dadurch bewirkte gesamtgesellschaftliche Schaden, können nicht als Begründung für die Impfpflicht herangezogen werden.

    Bei der Grundrechtsprüfung wird zur Gänze übersehen, dass die Impfsubstanzen noch keine ordnungsgemäße Arzneimittelzulassung haben. Die Impfseren befinden sich im Zulassungsstadium und sind – mit der derzeitigen vorläufigen Notzulassung als experimentell zu betrachten. Es kann – auch nach dem Nürnberger Kodex – niemand gezwungen werden, an medizinischen Experimenten teilzunehmen.

    Als letztes der unzähligen Beispiele, deren Gesamtheit hier nicht angeführt werden kann, ist auf die Nebenwirkungen der geplanten Zwangsbehandlung hinzuweisen. Diese spielen eine wesentliche Rolle bei der Güterabwägung. Kann man bei einer EMA Meldungslage von 1.251.984 Nebenwirkungen (per 11.12.2021) und der bekannten Tatsache, dass nur ein geringer Prozentsatz tatsächlich gemeldet wird, von einer Güterabwägung zulasten des Einzelnen ausgehen? Das Risiko des Einzelnen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, schwer zu erkranken oder die Infektion weiterzugeben ist im Verhältnis zum Beeinträchtigungsrisiko durch die Impfung verschwindend gering. Im Übrigen ist die Zwangsinjektion der Substanzen bei Weitem nicht das Einzige Abwehrmittel. Es gibt erprobte Medikamente und auch der (bewusst) vernachlässigte Ausbau des Gesundheitssystems sind Alternativen, die bei richtiger Abwägung die Einführung des Gesetzes hindern.

    1. stefan sabor

      Habe EMRK nachgelesen: Die Regierung dreht es sich sowieso so wie sie es brauchen (ist leider so, sonst wäre es schon längst vorbei.) Sie können sich auf Art. 15 berufen.

  2. Manfred

    Am 16.12.2021 wurde ein gleichlautender Initiativantrag durch Abgeordnete von Grünen und ÖVP eingebracht: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02173/index.shtml
    Dieser Antrag wurde mutmaßlich eingebracht, um den Verfahrenslauf abzukürzen und um das offizielle Begutachtungsverfahren für den Ministerialentwurf ins Leere laufen zu lassen. Zum weiteren Procedere: der nächste Gesundheitsausschuss findet 11.01.2022. Es gibt zwar noch keine Tagesordnung, aber der Initiativantrag wird vermutlich dort “diskutiert” und beschlossen. Nationalrats-Plenum ist am 20.01.2022, dort kann der Beschluss des Impfpflichtgesetzes erfolgen, der Bundesrat ist dann erst am 03.02.2022 dann Beurkundung durch den BP, dann Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Nach den jetzig bekannten Terminen (es gibt natürlich noch keine Tagesordnungen für die Sitzungen) kann das Gesetz danach, Mitte Februar in Kraft treten, wahrscheinlich gerade rechtzeitig zum 15.02.2022, wenn der Brief mit der Impfaufforderung durch den Gesundheitsminister versandt werden soll. Der Iniativantrag wurde wohl deshalb eingebracht, weil die Proponenten mit Ministerratsvortrag und Regierungsbeschluss mindestens eine Woche verlieren würden. Und selbst dann hätten sie die zehntausenden Stellungnahme innerhalb eines Tages berücksichtigen müssen. Folglich wäre sich der 15.02.2022 nicht mehr ausgegangen. Ein weiterer Vorteil des Initiativantrags ist, dass die offiziellen Stellungnahmen alle anstandslos “gekübelt” werden können. Offizielle Stellen vom VfGH abwärts nehmen nämlich nur zu offiziellen Begutachtungsentwürfen Stellung, wenn sie offiziell dazu eingeladen werden. Zum Initiativantrag nimmt keine offizielle Stelle Stellung, da dies z.B. als “Bevormundung” des Gesetzgebers gesehen werden könnte. Also nur Vorteile. Auch ist der Gesetzgeber weniger “haftbar” als ein Ministerium für seinen Entwurf (selbst wenn das gleiche drin steht). Das Ministerium könnte also quasi sogar sagen, sie haben aufgrund der Stellungnahmen den Entwurf zurückgezogen, aber auf den Gesetzgeber haben sie keinen Einfluss. Wenn der Gesetzgeber den Entwurf soll toll findet und sich seiner habhaft macht, könne der Gesundheitsminister nichts dagegen unternehmen. Warum der 15.02.2022 so wichtig ist: Verwaltungsbeamte denken in Kalenderjahren und in Quartalen. Wenn sie den 15.02./15.03 nicht schaffen, bricht ihr gesamtes Kartenhaus mit den Fristen zusammen. Wenn das jetzt nicht durchgezogen wird, würden sie nach ihrer Denke quasi ein Quartal verlieren.
    Das Begutachtungsverfahren verkommt somit zur reinen Farce. Trotzdem ist natürlich eine Artikulation wichtig, die Stellungnahmen sollten nur nun zweifach eingebracht werden, sowohl zum Ministerialentwurf, als auch zum Initiativantrag. Die Abgeordneten sollen ruhig bemerken, dass sie bei ihrer Frechheit ertappt wurden.

    1. Georg

      Danke. Sehr interessant. Ich gebe meine Stellungnamhe gleich doppelt ab.
      Falls Sie mehr solcher Infos haben, ich würde mich freuen.

      lg Georg

    2. Werner Baumschlager

      Wahnsinn, was für Schweine die Grünen innerhalb von 1-2 Jahren geworden sind. Da mussten andere 50 Jahre drauf hinarbeiten.

      1. heinz lackner

        lieber werner,
        bitte nicht die schweine beleidigen, das sind intelligente lebewesen !

    3. Klaus BERNHARD

      Ein Verwandter aus Deutschland sagte mit, wo auch von der Regierung eine Impfpflicht in Vorbereitung war, dass man schon wieder zurückrudert. Bei uns glaube ich nicht an ein Umdenken der Regierung. Die haben sich in den letzten 2 Jahren so daran gewöhnt schalten und walten zu können wie es ihnen beliebt, Verfassungs- und Gesetzesbrüche inklusive, dass sie, die Regierung meint, dieses Spiel mit uns so weiter treiben zu können. Ich meine auch, dass dann, wenn diese Agitatoren nicht vor Gericht gestellt werden und mit harten Strafen für ihre Gesetzesbrüche bestraft werden, jede zukünftige Regierung in diesem Stil weitermachen wird und eine klassische Diktatur das Endergebnis sein wird.

      1. Klaus BERNHARD

        Ich möchte noch ergänzen. Ich habe schon vor ein paar Tagen meine Stellungnahme abgegeben

  3. Eva

    Ich möchte mich (und bin sehr dankbar das ich es bisher konnte) mich der Medizin meines Vertrauens zuwenden können. Eine dauerhafte Verabreichung Experimenteller Genimpfstoffe (ohne Langzeitfolgen beobachtet und ersetzt zu bekommen) gehören für mich nicht dazu, auch scheint die Schutz Wirkung klein. Es besteht keinerlei faire Balance in diesem Diskurs und die permanenten Angsterzeugungswellen erkranken mein Immunsystem auf eine Weise wie ich es noch nie erlebt habe. Keine Sprache für Impfgeschädigte, totgeschwiegen! Nein danke.

  4. Stefan Ohneiser

    Herzlichen Dank!

  5. Gabriela Schönherr

    Ich habe mich die letzten 20 Monate ausgiebig über Epidemien, Pandenien, PCR-Test, Sinnlosigkeit von Maskentragen, die gentherapeutischen Injektion, genannt Impfung, etc. informiert…..
    Ich alleine bestimme, was ich meinem Körper zuführe, egal ob gesunde Lebensmittel, Arzneien oder anderes.
    Dies ist mein unumstößliches Grundrecht, und das aller Menschen, sowie auf Selbstbestimmung.
    Es gibt wirkungsvolle Medikamente, welche im Falle einer Coronaerkrankung angewandt werden können.
    Jede medizinische Zwangshandlung und somit eine Impfpflicht verstößt gegen Grundrechte und den Nürnberger Kodex.
    Da ich in der Pflege tätig war, erlebte ich einige harmlose Coronaerkrankungen .mit, viele positive PCR-Tests ohne Krankheitssymptome…jedoch viele gesundheitliche Probleme, körperlichen und geistigen Verfall und auch einige plötzliche Todesfälle nach sogenannten Impfungen (=gentherapeutische Injektion)….
    Ich schließe mich den vollkommen korrekten, nachweisbaren Recherchen, Aussagen der Rechtsanwälte für Grundrechte, der MfG und Herbert Kickl und Dagmar Belakowitsch, Monika Donner uvm an.
    Ich appelliere an Sie, alle diese menschenverachtenden Maßnahmen sofort zu beenden!!!

  6. Pachler Herta

    Ich bin 2.G. Gesund und Glücklich!!! Und so werde ich auch bleiben!!!

    1. Christine

      Schön für sie wir wollen das Gift nicht Pasta !
      Sie können sich noch zehn mal,impfen lassen ihr Problem y,

      1. Rosemarie Heindl

        Wir bleiben auch ungeimpft in meinen Körper kommt das Genzeug nicht und wir sind außerdem genesen

      2. Melani

        Mit 2 G war Gesund und Glücklich gemeint 🙂

    2. Martina Prochazka

      Um überhaupt eine Impfung mit eventuellen gesundheitlichen Nachteilen und Langzeitfolgen beurteilen zu können braucht es ca einen Zeitraum von 10Jahren. Es ist unfassbar, dass dieser Impfstoff eine vorübergehende Zulassung bekommen hat. Viele Österreicher lehnen bei Lebensmittel eine Gentechnik vehement ab, kaufen immer öfter Bio Lebensmittel. Leider gilt das nicht für Ihren Körper? Sie vertrauen einer Politik, die uns alle schon sooo oft belogen hat, Ihre Versprechen nicht eingehalten hat. Ein denkender und wachsamer Mensch darf sich wohl die berechtigte Frage stellen um was es hier eigentlich geht? Wünsche ihnen alles Gute mit 2G und weiteren Impfdosen, die weder die Ansteckung noch die Weitergabe des Virus verhindert.

  7. Reiterer

    Es handelt sich bei diesem Gesetzesvorhaben um einen beispiellosen, noch nie dagewesenen, klar verfassungswidrigen Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte, sowie um den beispiellosen und unverfrorenen Versuch der Demontage eines demokratisch-freiheitlichen Rechtsstaates.

    1. Steinbrugger Gabriele

      Eingriff in meine Freiheit

  8. Sabine Schwaiger

     

    „Allgemein Rechtliches:

    Die körperliche Integrität eines Menschen ist unantastbar. Unzählige Normen schützen diese körperliche Unversehrtheit (zB §§ 75 ff, 110, 275, 321 uA StGB, 173, 256, 1295 ff ABGB, Art. 2, 3 u 8 EMRK, Art. 3 GRC uA) Wenngleich die österreichische Bundesverfassung keine ausdrückliche Schutzbestimmung enthält, ergibt sich diese insbesondere Art. 8 EMRK, der seit 1964 im Verfassungsrang steht. Dieser umfasst u.a. die körperliche und geistige Integrität, die verletzt ist, wenn eine medizinische Behandlung ohne Zustimmung durchgeführt wird, egal ob durch Ausübung unmittelbaren Zwanges oder eine nicht physisch vollstreckbare Duldungspflicht (Kopetzky, Unterbringungsrecht I 408). Die hochgespielte Unterscheidung zwischen Impfpflicht (die mit Strafen erzwungen wird) und direktem Impfzwang ist für die Qualifizierung als Eingriff in die verfassungsgesetzlich geschützten Rechte irrelevant, dieser liegt hier unstreitig vor. Es erhebt sich demnach die Frage, ob dieser Zwangseingriff, insbesondere mit dem Vorbehalt nach Art. 8 Abs. 2 EMRK vereinbar ist. Im gegenständlichen Fall ist das klar zu verneinen.

    Für die als letztes Mittel denkbare Anordnung eines gesetzlichen Zwangseingriffes durch eine Impfpflicht ist insbesondere gefordert, dass der Eingriff zum Schutz der Gesundheit des Einzelnen genauso wie der Gesundheit der Allgemeinheit, zB der Ausrottung der Krankheit in der Gesamtbevölkerung dient und dafür geeignet, erforderlich und angemessen ist. Geeignet ist er, wenn damit das Schutzziel erreicht werden kann, erforderlich, wenn das gelindeste Mittel angewandt wird und angemessen, wenn die Güterabwägung zwischen dem Recht des Einzelnen und dem Schutzziel eindeutig zugunsten des letzteren ausfällt. Das Ziel einer bestimmten Durchimpfungsrate (90%), wie in den Erläuterungen angeführt, ist kein berechtigtes Schutzziel, zumal auch mit dieser Durchimpfungsrate, wie Beispiele aus anderen Ländern (Gibraltar, …) zeigen, eine weitere Ansteckungswelle (Testwelle) nicht verhindert werden kann.

    Tatsächlich fehlt es aber bereits an den Grundlagen, um die Notwendigkeit und Zulässigkeit eines derart massiven Grundrechtseingriffes überhaupt beurteilen zu können:

    Die tatsächliche Mortalität der Viruserkrankung ist unbekannt, liegt nach Studien bei 20 – 50 Jährigen bei 0,042%. In unserer hochtechnologischen Zeit ist es zudem nicht möglich (tatsächlich nicht gewünscht), diese Daten zu erheben. Niemand weiß, wieviele der ca 13.000 bisher in Ö gezählten Verstorbenen tatsächlich aufgrund einer COVID-19 bewirkten Ursache verstorben sind. Es wird jeder gezählt, der 4 WO vor dem Ableben positiv getestet wurde. Diese Datenlage ist so unsicher und die Mortalität so gering, dass die Zulässigkeit eines Grundrechtseingriffes schon deshalb nicht beurteilt werden kann und daher zu unterlassen ist.

    Selbiges betrifft die tatsächlichen Krankheitsfälle. Es werden nur die positiv Getesteten (Positivitätsrate durchschnittlich 1,5%) gezählt und nicht erhoben, welcher Promillebereich tatsächlich erkrankt. Diese Kenntnis wäre zur Beurteilung ebenso erforderlich.

    Die sogenannte Impfung mit den im Gesetz angeführten Genstoffen ist unwirksam, die Krankheit zu beherrschen (auszurotten). Die „Vollimmunisierung“ führt zu Impfdurchbrüchen, wobei dabei bezeichnenderweise nur die tatsächlich Erkrankten und nicht die positiv Getesteten gezählt werden, was ein völlig falsches Bild ergibt. Es gibt keinen ausreichenden Schutz vor einer Infektion der Geimpften und ist mittlerweile allgemein bekannt, dass auch diese das Virus weitergeben, sie sind nicht steril, was übrigens im Zulassungsantrag der Hersteller auch gar nicht behauptet wird. Die Wirkung der dritten Impfung ist noch völlig unbekannt, gegen immer wieder entstehende Varianten (Omikron) bietet die eingeschränkte, mRNA veranlasste Abwehrreaktion, keinen nachgewiesenen Schutz. Das tatsächlich gegebene Versagen der Impfung verhindert, einen so fundamentalen medizinischen Eingriff gegen den Willen des Betroffenen zu rechtfertigen.

    Auch das Argument der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Notwendigkeit zählt hier nicht. Die bisherigen unverhältnismäßigen Maßnahmen unserer Regierung bringen nichts, wie das Beispiel Schweden, mit ähnlicher Durchimpfungsrate und Bevölkerungsstruktur zeigt. Dort ist man ohne Lockdown, Schulschließung und Ausgangssperren, auch ohne FFP2 ausgekommen. Die Fehler unserer Regierung und der dadurch bewirkte gesamtgesellschaftliche Schaden, können nicht als Begründung für die Impfpflicht herangezogen werden.

    Bei der Grundrechtsprüfung wird zur Gänze übersehen, dass die Impfsubstanzen noch keine ordnungsgemäße Arzneimittelzulassung haben. Die Impfseren befinden sich im Zulassungsstadium und sind – mit der derzeitigen vorläufigen Notzulassung als experimentell zu betrachten. Es kann – auch nach dem Nürnberger Kodex – niemand gezwungen werden, an medizinischen Experimenten teilzunehmen.

    Als letztes der unzähligen Beispiele, deren Gesamtheit hier nicht angeführt werden kann, ist auf die Nebenwirkungen der geplanten Zwangsbehandlung hinzuweisen. Diese spielen eine wesentliche Rolle bei der Güterabwägung. Kann man bei einer EMA Meldungslage von 1.251.984 Nebenwirkungen (per 11.12.2021) und der bekannten Tatsache, dass nur ein geringer Prozentsatz tatsächlich gemeldet wird, von einer Güterabwägung zulasten des Einzelnen ausgehen? Das Risiko des Einzelnen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, schwer zu erkranken oder die Infektion weiterzugeben ist im Verhältnis zum Beeinträchtigungsrisiko durch die Impfung verschwindend gering. Im Übrigen ist die Zwangsinjektion der Substanzen bei Weitem nicht das Einzige Abwehrmittel. Es gibt erprobte Medikamente und auch der (bewusst) vernachlässigte Ausbau des Gesundheitssystems sind Alternativen, die bei richtiger Abwägung die Einführung des Gesetzes hindern. Die Menschen möchten menschenwürdig behandelt werden. Das wäre das mindeste.

    Zusammengefasst liegen bei den derzeitigen Verhältnissen keine Gründe vor, welche die Einführung der Impfpflicht rechtfertigen könnten. Es wird daher gefordert, das Gesetzesvorhaben zu unterlassen. Zumal das Gesetz insgesamt abgelehnt wird, erübrigt sich ein Eingehen auf die einzelnen Bestimmungen.“

    1. Peter Beer

      Ich bin gegen die Impfpflicht

  9. Josef Grabner

    Ich bin gegen die impfpflicht.

  10. Ines Millbacher

    Verfassungswidriger Eingriff in menschliche grund Rechte bei einen noch nur bedingter Zulassung eines neuartigen Impfstoff
    Unbedenklich noch nicht nachgewiesen

  11. Robert

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Die Vorgangsweise und damit verbundene systemische Unterdrückung wissenschaftlicher Studien über Impfschäden und Nebenwirkungen, wie die von z.B. Herrn Prof. Dr. Burkhardt und Prof.Dr. Lang oder auch Prof. Sucharit Bhakdi (Prof. für Mikrobiologie), sehe ich und auch viele andere Menschen in unserem Land als sehr bedenklich. Sie beziehen keine anderen Meinungen, als die Ihrer ausgesuchten Wissenschaftler mit ein, die diese Impfpflicht befürworten. Trauring in welche Richtung Sie unser Land steuern. Auch lassen sich die Menschen nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen impfen, die in erster Linie im Vordergrund stehen sollten, sondern nur, weil Sie Menschen unter Druck setzen und in ihrem Sein beschneiden, die Macht ausnutzen um Ihre Sichtweise zu untermauern. Hochmut kommt vor dem Fall! Auch die festgesetzten Strafen sind ein Hohn und werden unser Land noch weiter in den Abgrund ziehen. Sie gehen scheinbar davon aus, dass jeder Österreicher ein Gehalt in Höhe wie Ihres bezieht und denken nicht daran, dass es Menschen gibt, die nicht mal tausend Euro Einkommen im Monat haben. Mit der Impffplicht werden Sie die Armut vorantreiben und auch eine Abwanderung der mitdenkenden Bevölkerung erreichen. Sie glauben es gut zu meinen, übersehen und negieren dabei völlig die zweite Seite der Medaille, spritzen Chemie in die Menschen und zerstören dadurch das natürliche Immunsystem. Ja, sogar auf Sicht gesehen wird das natürliche Immunsystem kaputt gemacht, was erst dieser Tage aus einer Studie in Großbritannien hervorgeht, weil in den Impfstoffen Experimentelle Substanzen verwendet werden. Jeder Mensch kann selbst denken und sich informieren, dazu braucht es die seltsame Politik nicht, die glaubt die allwissende Inkarnation zu sein. Es gibt aus Epidemiologiescher Sicht keine Notwendigkeit einer Impfpflicht schon gar nicht mit Gesundheitsschädigenden Substanzen.
    Ich Abelliere an Ihr Gewissen die Menschen nicht krank zu machen, sondern ihnen im vollen Umfang unterstützend zur Seite zu stehen.
    Mit sorgenvollem Blick in die Zukunft ein Österreichischer Staatsbürger.

    1. Wilhelmine

      Diesem Kommentar kann ich als “Laie” und als Mensch voll zustimmen!!!!

  12. Erwin Krämer

    Es hat mit Demokratie nichts zu tun und greift in die Grund und Freiheitsrechte der Menschheit ein. Die Gefahr des Virus ist nicht höher als bei Grippe oder anderen Vieren. Jeder Mensch hat das Recht, über seine Gesundheit selbst zu entscheiden. Außerdem ist dies keine Impfung sondern eine Versuchsreihe die nachgewiesen nichts hilft.

  13. Doro Buchinger

    In diesem Impfstoff befinden sich ALC-0215 und ALC-0159! Dieser Wirkstoff ist nur zu Forschungszwecken und nicht am Menschen anzuwenden!
    Ich stimme gegen eine Impfpflicht!

    1. Nachdenker

      SM-102 nicht zu vergessen. Beides, ALC 0315 und SM-102 sind in allen “zugelassenen Impfstoffen” drin.

  14. Es kann nach den Nürnberger Codex niemand gezwungen werden, an medizinischen Experimenten teilzunehmen.

  15. Elica Kolarik

    WARNHINWEIS: BioNTech hat am 13.12.2021 die Produktinformation zu Comirnaty Punkt 4.4 aktualisiert:

    “Nach der Impfung mit Comirnaty besteht ein erhöhtes (!!!) Risiko für Myokarditis und Perikarditis.”

    “Die Dauer der Schutzwirkung des Impfstoffs ist nicht bekannt, da sie noch in laufenden klinischen Studien ermittelt wird. Es wurden keine Studien zur Erfassung von Wechselwirkungen durchgeführt. Die gleichzeitige Verabreichung von Comirnaty mit anderen Impfstoffen wurde nicht untersucht. Die Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs wurde bei immungeschwächten Personen, einschließlich Personen unter einer Therapie mit Immunsuppressiva, nicht bewertet. Es ist nicht bekannt, ob Comirnaty in die Muttermilch übergeht. Seite 82: Comirnaty darf nicht angewendet werden wenn Sie allergisch gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6 genannten sonstigen Bestandteile (*ALC-0315 & ALC-0159) dieses Arzneimittels sind.”:

    https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/comirnaty#product-information-section

    * “ALC-0315 & ALC-0159 For Research Use Only. Not for human or veterinary use.”:

    https://www.sapphirebioscience.com/product/NS03928248/alc-0315

    https://www.sapphirebioscience.com/product/NS03928247/alc-0159

    PS: “Biontech hat mehrfach klar gemacht, dass das Präparat BN162 (Comirnaty) nur und ausschließlich (!!!) gegen die Alpha und Beta Varianten des Virus entwickelt wurde.”:

    https://report24.news/omikron-panik-in-oesterreich-auch-dreifach-geimpfte-muessen-in-quarantaene/

    “Prof. Drosten hat kürzlich erst (NDR) verkündet, dass die momentan eingesetzten Impfstoffe überhaupt nicht (!!!) für die momentan gängigen Mutationen entwickelt wurden.”:

    https://report24.news/luecken-und-fehlerhaft-wie-die-stadt-wien-ueber-impf-fakten-

  16. Wahnsinn,dass in! ÖSTERREICH!, die DEMOKRATIE!!!, mit FÜSSEN GETRETEN WIRD! Ärzte! werden MUNDTOT! gemacht, wenn SIE! IMPFSCHÄDEN!!! melden wollen!!! usw.!!!!

  17. Aleksandra

    Ich mache bei dieser PLANdemie nicht mit! Ich lasse sich sicher nicht impfen, ich verschenke mein Abo an unseren Politiker!

  18. stefan sabor

    Danke an die Anwälte. Habe schon meine Stellungnahme zur Impfpflicht abgegeben.

  19. Rose

    Wie Manfred schon weiter oben schreibt: bitte unbedingt eine Stellungnahme zum Initiativantrag schreiben!
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02173/index.shtml

    1. Beatrice Sigrist Amlacher

      Das heisst
      Nochmals von vorne beginnen mit unseren Stellungnahmen?

  20. Norbert Schluga

    Wie uns Länder wie Dänemark oder Portugal mit einer sehr hohen Impftquote vorführen dass die Impftquote nicht korreliert mit der Corona Welle daher ist die Wirksamkeit der Impfung zu hinterfragen und auf den Seiten der Ema werden 2,5 Millionen Nebenwirkungen der Corona Impfungen offiziell ausgewiesen

    Wer sich impfen lassen will soll sich impfen aber wer nicht sollte in seinen Grundrechten nicht eingeschränkt und ausgeschlossen werden wie das derzeit mit Ungeimpften passiert die am sozialen Leben nicht einmal mehr teilhaben dürfen

  21. Laut Biomol GmbH Deutschland und Echelon Biosciences Inc. USA, zwei der Substanzen im BioNTech Community Vaccine, ALC-0315 und ALC-0159, sind nur für ur für Forschungszwecke und Laboruntersuchungen: Nicht für die Anwendung im oder am Menschen bestimmt!

  22. Margit Hofmann

    Die Inhaltsstoffe der Impfung sind nicht gut die möchte ich nicht !!!!

  23. Kurt Winkler

    Dieses Gesetz ist Verfassungswidrig
    und ein massiver Angriff auf Grund- und Freiheitsrechte

  24. Gabriela

    Ich will kein Instrument für die experimentele impfungen sein

  25. Erichfehringer

    Ich bin zweimal geimpft und werde KEINE Impfung mehr annehmen da meine GESUNDHEIT Am WICHTIGSTEN

    1. Nachdenker

      Willkommen im Club

  26. Michaela Oberforcher

    Ich möchte über meinen Körper selbst bestimmen. Die Impfung muss freiwillig sein!
    Zulassung-bedigt
    Nebenwirkungen zu gefährlich
    Inhaltsstoffe nicht bekannt!!!
    Nutze/Risiko nicht gegeben!
    Andere Möglichkeiten werden nicht ausgeschöpft!
    Todesfälle sind überzogen!
    VERFASSUNGSWIDRIGE Eingriffe!
    Datenschutzverletzung!!
    Unsere Freiheit darf nicht gekoppelt sein an Impfzertifikate mit zeitlicher Beschränkung!!!
    Beenden Sie bitte diese Angstpolitik.
    Wir haben ein Recht auf WAHRHEIT Freiheit und Frieden!

  27. Josef Navratil

    Hallo,
    es gibt hier noch einen neueren Antrag “Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (2173/A)”
    Weiß jemand, was das bedeutet?

    mfg Josef Navratil

  28. Michael Wellenzohn

    Diese Impfungen schützen nicht vor den Coronavarianten und die noch alle kommen werden.
    Ausserdem sind toxische Stoffe enthalten, die nicht gesund für den Körper sind.
    Es gibt noch unzählige andere Gründe dieses Zeug abzulehnen die ich nicht alle aufzählen will.

  29. Nachdenker

    Danke für den vorgeschlagenen Text, Dank an Dr. RA Lichtl für die Mühe.
    Soeben erledigt.

  30. Berta Groß

    Ich lehne ab, da in dem Impfstoff Stoffe enthalten sind ,die lt. WISSENSCHAFT nicht für den Körper geeignet sind . Habe Allergien auf viele Medikamente ,bleib Impfffrei.

  31. Berta Groß

    Bleib Immpffrei lt. allergischer Reaktionen auf Medikamente. Bin kein Versuchskaninchen.

  32. Berta Groß

    Impffreiheit, zu wenig Schutz, wissenschaftliche Stoffe ,die nicht in den Körper gehören

  33. Erich58

    Hallo!
    Sind diese Impfstoffe wirklich so sicher wie von unseren Experten behauptet wird?
    Zur Impfung: Laut unserer Verfassung, gelten immer noch, die Grund und Freiheitsrechte.

  34. Hintraeger

    Danke für die Vorlage. Ich habe sie für mich angepasst und noch durch folgenden Gesichtspunkt erweitert:
    In §7 (5) wird angeführt:
    “Wer als Vertragsarzt oder Vertrags-Gruppenpraxis ….., eine ärztliche Bestätigung über das Vorliegen eines Ausnahmegrundes gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 und 2 ausstellt, die nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis 3 600 Euro zu bestrafen.”
    Wer legt den Stand der Wissenschaft fest?
    Hier steht eindeutig Fachaussage gegen Fachaussage!
    Der Gesetzgeber unterstellt hier Ärzten, die eine adäquate Ausbildung wie der Amtsarzt absolvierte, nicht medizinisch wissenschaftlich zu handeln. Zudem maßt sich der Gesetzgeber an, ohne Krankheitsgeschichte und Patienten zu kennen, das vom Arzt prognostizierte Impf-Risiko in Frage zu stellen. Die Liste der von den Impfmittelherstellern angegebenen Nebenwirkungen ist sehr lange und bedarf sorgfältiger Abwägung. Inwieweit welches Risiko für Patienten mit chronischen Erkrankungen relevant ist, kann der behandelnde Arzt am besten einschätzen.

    Zudem stellt sich die Frage, ob §7 (5) schon in Richtung Drohung zu werten ist?
    Die Gefahr ist enorm hoch, dass Ärzte bei chronisch Kranken keine Atteste ausstellen, um das Risiko einer Verwaltungsstrafe zu umgehen. Aus meiner Sicht besteht dann Gefahr in Verzug.

  35. Anneliese Pühringer

    Ich möchte selbst bestimmen, mit meinem Körper und keinen Zwang mit diesen bedingt zugelassenen Impfstoffen und deren enormen Nebenwirkungen. Nein zum Impfzwang, die Impfung muss freiwillig sein jeder soll selbst entscheiden ob er sich impfen lässt oder nicht

  36. Rob

    Sehr gut!
    Das brauchte ich und werde es nahezu 1:1 weiterleiten.

    Was evtl. noch dazugehört da es mich auch persönlich betrifft:
    Es müssen ALLE in Österreich lebenden Personen geimpft werden. Da ich zwar hier lebe aber KEIN Österr. Staatsbürger bin, habe ich nicht wirklich Interesse an dieser Verordnung. Ich darf hier nicht wählen gehen, noch darf ich ein Referendum unterschreiben, jetzt soll ich mich aber beugen. Ist ein wenig unfair. Natürlich ist mir klar, dass dies auch an jedes andere Gesetz anwendbar wäre, doch die anderen Gesetze sind auch in anderen Ländern vorhanden UND sind tatsächlich zum Schutz der Bürger hier. Da ich mich nicht zur Risikogruppe zähle, da die Statistik zeigt, dass in meinem Alter nur 2-5 Menschen in Österreich (abh. von der Statistik) bisher gestorben sind, gehe ich das Risiko bewusst ein, den ich finde, es muss jeder für sich selbst entscheiden können – lediglich bei den Risikogruppen sollte man sich tatsächlich eine brauchbare Lösung überlegen – und da gäbe es genug Ansätze aus der Bevölkerung und Politik oder anderen Ländern.

    Was mir auch noch fehlt ist der Vergleich mit Israel, dem Land welches immer als “Vorbild” bei der Bekämpfung von Corona hergenommen wird. Laut den Zahlen von 9.12 haben die Israelis knapp 10% weniger Impfquote dafür aber knapp 1/10 der Inzidenz. Wieso ist das so, was macht Österreich falsch? Ist es, weil die Israelis erkannt haben, dass eine FFP2 Maske tatsächlich hilft? Ist es, weil sie sich bei der Impfung hauptsächlich auf die Risikogruppen konzentrieren? Ist es weil sie wissen was ein echter Lockdown ist und nicht die Larifari Geschichte wie sie in Österreich durchgeführt wird? Man weiß es nicht (oder doch, will es aber nicht wahr haben).

    Ich kann nur hoffen, dass die Politiker bald wieder zu Ihrer Vernunft zurück kommen und mal die Augen aufmachen. Wenn nicht hoffe ich darauf, dass wir alle mal ordentlich die Notbremse ziehen und uns zeigen, den so kann es nicht weitergehen.

    1. Georg

      Hi Rob, wir sind auch keine Österreicher, sollen uns dem aber beugen, obwohl wir nicht wählen dürfen usw.
      Die Notbremse muss her.

      lg
      Georg

  37. Michael

    Ich dachte, es gibt einen Initiativantrag dazu.
    Der Link führt zum “ursprünglichen” Antrag! Oder liege ich da falsch?

    Der Initiativantrag ist vom 16.12.2021
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02173/index.shtml#tab-Uebersicht

  38. Andi

    KEINE IMPFLICHT

  39. Andreas Kasper

    Die Impfpflicht wäre gegen die Menschenrechte.
    Ein Eingriff in meine persönliche Freiheit.

  40. Gerhard Wipplinger

    Mein gesunder Körper – meine freie Entscheidung.
    Mit mir nicht!

  41. Ernst Wimmer

    In meinem Körper kommt keine Impfung die ich nicht will,und diese Genspritze und Körperschädliche Manipulationsmischung wird von mir abgelehnt .

  42. Christine Loidl

    In meinem Umfeld sind zwei junge Personen kurz nach der Impfung gestorben. Das macht mir Angst! Deshalb lehne ich die Impfung ab

  43. Werner Holzer

    Aus vielerlei Gründen ließ ich mich bisher nicht impfen.

    Gott segne alle Geimpften und Nichtgeimpften!

  44. Franz Mayer

    In meinen Körper kommt dieser Impfstoff sicher Nicht, den ich hab kein Vertrauen in dieses Gift.In meinen Umfeld kenne ich genug Personen die Geimpft wurden und nur Probleme haben.Kopfschmerzen Gesichtslähmung Schwindel Herz Kreislauf und Thrombosen.
    Diese Impfpflicht darf darf es nicht Geben dafür gehört diese Regierung und die Personen Angeklagt

    1. Susanna

      Kein Impfzwang, jeder sollte sich selber entscheiden können, ob eine Impfung für ihn in Frage kommt.
      Man kann nicht alle Leute in einen Topf werfen, was für den einen gut ist, kann für den anderen schlecht sein,
      das muß jeder für sich entscheiden.
      Ich lasse mich nicht impfen, ich habe kein Vertrauen in den Impfstoff und in unsere Politiker schon gar nicht!

      Ich hoffe, die Regierung kommt zur Besinnung und ändert die Impfpflicht

  45. herbert

    He Leute !
    Manche von Euch schreiben ihre Stellungnahme hier als Kommentar hinein – hier nützt das gar nichts !
    Das muss doch via die Parlaments-Webpage erfolgen !!!
    Link steht doch eh in der Anleitung!

  46. Renate Lanz

    Verfassungswidriger Eingriff in menschliche Grundrechte! Bei einem nur bedingte Zulassung eines neuartigen Impfstoffes!
    Unbedenklichkeit ist noch immer nicht nachgewiesen!

    NEIN DANKE!

  47. Lucy Foltyn

    Haben Gesundheitsminister schon gegen Fettsucht oder Trinksucht solche Maßnahmmen ergriffen?
    Nein haben sie nicht, würde aber auch zur Volksgesund gehören.
    Meiner Meinung nach ist es ein Versuch die bald ablaufenden Impfdosen aufzubrauchen!
    Es ist eine Schande das Volk in die Nadel zu hetzen weil man bei der Bestellung dieses Giftes ein paar Nullen zuviel geschrieben hat.
    Wahrscheinlich sind es die selben die der Finanzminister vergessen hat….
    Das ganze ist eine riesen Schweinerei.

  48. Eveline Pauer

    HERZlichen DANK für die uns zur Verfügung gestellten Informationen!
    Mit besten Grüßen, Eveline Pauer

  49. Helmut Steiner

    Sehr geehrte Mitstreiter!
    Ich habe gerade auch zum Initiativantrag meine Stellungnahme abgegeben. War eine sehr gute Info, dass hier versucht wird zu tricksen -eigentlich nicht verwunderlich wenn man die ganze Sache verfolgt hat!
    Was Sie vermutlich schon wissen, was aber unbedingt in den Widerspruch eingebaut werden sollte, sind die Verwendungshinweise der Hersteller dieser Nano-Lipide. Da steht klipp und klar drinnen, dass diese Stoffe “Nur für Laboranwendungen und für Analyse und nicht für die Anwendung im und am Menschen geeignet sind. Bei einem steht sogar drinnen: “nicht für Tiere”!! Es gibt dazu ein gutes Video auf Telegram, da steht das “nicht für Menschen” auch noch bei den Pfizer Lieferanten drinnen. Das wurde kurz nach dem Bekanntwerden gelöscht – ich konnte es dann nicht mehr finden. Bei den anderen Herstellern war ich anscheinend auch noch schneller.
    Wenn Sie mir eine EMail Adresse geben, kann ich Ihnen sowohl das Video als auch mein Recherche Dokument gerne schicken.
    mfg
    H. Steiner

  50. Sascha

    Vielen Dank und frohe Weihnachten 🙂

  51. Petra Zoffmann

    Lieber Herr Dr Lichtl!
    Tausend Dank für die wertvolle Beschreibung und die Anregung für eine Stellungnahme.
    Frage: ich meinte, zu lesen, dass es bereits 3 Anträge gäbe, finde aber derzeit nur 2 (habe dort natürlich meine Stellungnahmen bereits abgegeben und bestätigt erhalten. ->
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00164/index.shtml
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02173/index.shtml#tab-ParlamentarischesVerfahren
    So es tatsächlich ein drittes vor- / parlametarisches Begutachtungsverfahren gibt, bitte ich freundlichst um den link dazu. Meine Suche nach Nr 3 ist mir noch nicht geglückt. Danke danke danke

  52. Grottenthaler Gerald

    Ich habe persönlich noch keinen Impfskeptiker getroffen, der die Entscheidung eines Impffreundes pro 💉💉💉 nicht akzeptiert hätte ‼️🙂

    Umgekehrt schaut es leider anders aus 👎

    IMPFEN MUSS PRIVATSACHE BLEIBEN ‼️💪👍

  53. Esther

    Das Größte Verbrechen an der Menschheit! Mein Körper! Alleine meine Entscheidung! Was mit meinem Körper geschieht! Niemand aber auch gar niemand bestimmt darüber! Da nachgewiesen ist, dass die Impfung nicht schützt gehören diese Führungshäupter sofort verurteilt und zwar alle bis hinunter an die untersten Plätzen! Lügen! Alles nur Lügen! Diese Lüge die Geimpfte haben dadurch einen milden Verlauf ist ja himmelschreiend! 3x 4x 5x 6x boostern! Was soll das? Ich bin ungeimpft hatte eine normale Grippe und war negativ! Die Geimpften in meiner Bekanntschaft positiv und mussten in Quarantäne! Sogar Todesfälle! Ohne Vorerkrankungen! Aber , die Impfung ist jaaa nicht schuld! Wie absurd!!!!!Lasst euch nicht mehr anlügen!!! Weg mit diesen Machthabern! Sie sind Verbrecher!! Nürnberger Kodex!!! Es zeigt doch, dass sie die Unwahrheit vervreiten! Sie lassen über die Medien nur Ihresgleichen zu Wort kommen. Jeder der etwas anderes äussert wird diffamiert!

  54. Sabine Bittmann

    Ich bin gegen die Impfplicht und das das Begehren, durch Verfassungsänderung jedes Mal neu eingereicht werden muss!!!!

  55. Manuela

    Ich bin geimpft, aber nicht gegen Covid.
    Es darf keine Impfpflicht geben.

  56. Ulrike Schmid

    Ich vertraue nur den Aussagen von
    Prof. Bhakdi, DDr. Haditsch, Dr. Wodarg, Clemens Avray, Dr. Montagnier, etc. Kurz allen, die zu dieser Genbehandlung aufklären. Was Politiker der aktuellen Bundesregierung und Teile der Opposition sagen, ist uninteressant. Covid gibt es. Das ist Tatsache. Es kommt jedoch darauf an wie damit umgegangen wird. So wie in Ö jedenfalls nicht. Ob ich diese „Impfung“ will oder nicht, entscheide ich.

  57. Petra Zoffmann

    Schönen guten Tag in die werte geneigte Runde!
    Nun habe ich den dritten Antrag gefunden (Hinweis in telegram) und es dreht sich um eine Änderung des Arzneimittelgesetzes:
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01289/index.shtml
    Herzlichen Gruss von Petra

  58. Mario Burku

    Impfpflicht??!! Nein!!!

  59. Herbert Glantschnig

    Nachdem es immer wieder Irrtümer betr. Impfpflicht-Anträge gibt (es kursiert ein angeblicher 3. Antrag) – hier zur Aufklärung:

    1. Antrag = Ministerialantrag 164/ME – Impfpflicht
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00164/index.shtml?fbclid=IwAR2FELgO3uhj6F14gTxPIaPfAhcu-OfvZHsrPFQuZ1Us6IOSB3cGEAWd8HM

    2. Antrag = Initiativantrag 2173/A – Impfpflicht
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02173/index.shtml?fbclid=IwAR3ANLRnR1iTlcLVmWG834lv0bhQkUCPE4xnceUr8daFWxW5FrtEI9sQzMo#tab-Stellungnahmen

    Antrag auf Änderung des Arzneimittelgesetzes (148/M) 1289 d.B.
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01289/index.shtml

    Es gibt also 2 Anträge zur Impfpflicht und 1 Antrag zur Änderung des Arzneimittelgesetzes.
    Alle drei müssen UNBEDINGT beeinsprucht werden bzw. eine Stellungnahme abgegeben werden.
    Die Inhalte dieser Gesetzesentwürfe könnt ihr in den beigefügten Dateien lesen – runterladen, lesen, Stellungnahme abgeben.

    Der letzte Antrag (Arzneimittelgesetz) hat es in sich – z.B. Gentherapie am Menschen wird erlaubt (unter Haftungsausschluss), personenbezogene Daten können weitergegeben werden, klinische Untersuchungen dürfen ohne staatliche Genehmigung nicht durchgeführt werden etc. etc.

    Ich hoffe, ich bin am letzten Stand – wenn nicht – bitte um Mitteilung.
    Wichtig ist, dass ihr immer auf die Zahl der verschiedenen Anträge schaut, dann können keine Irrtümer entstehen.

  60. Halili Nevrije

    Ich habe Leukämie und ich habe keine Angst von Sterben
    Und ich hatte zwei mal Grippe das ist eine ganz normale Grippe
    ich lasse mich trotz meine Krankheit nicht Impfen .
    Jeder soll für sich und sein Körper entscheiden
    Impfpficht nein Danke.

  61. Gabriela Schwab

    Habe schon an alle Verfassungsrichter, Verbänden, Gewerkschaften, Medien, Parteien, Salzburger Bischof und an die veantwortlichen Politiker, (Mückstein,Nehammer,Edtstadler und Kogler, Karner) geschrieben. Meine persönliche Recherche mitgeschickt.
    Bis jetzt nur 4 Anworten von den über 40 Weggeschickten Briefen erhalten.
    Der Bischof ist gegen eine Impfpflicht und ich soll beten.
    MfG Gabi

  62. Natascha Woppel

    Keine Impfpflicht!!!
    Unser Körper unsere freie Entscheidung!!!!

  63. Elise Lux

    Im 3. Teil des Beitrages von Dr. Dr. Haditsch, auf der Suche nach der Wahrheit, gibt es ein Interview von Dr. Erwin Calgua Guerra aus dem städtischen Krankenhaus von Guatemala. Nicht nur, dass dort seit Beginn über die Art der Behandlung geforscht wird, Studien erstellt werden um weitere Erkenntnisse zu gewinnen, zeigt dieser Arzt das Health Kit, das jeder der an Covid erkrankt ist, automatisch inkl. einer ambulanten Betreuung bekommt! Dieses Health Kit beinhaltet neben anderen Medikamenten auch das von unserer Regierung und deren Beratern ins lächerliche gezogene und beharrlich verweigerte böse “I” – Medikament!!!!
    Dieser Beitrag lässt mich zur Ansicht kommen, man müsste, schon um den vielen verstorbenen eine Stimme zu geben, unsere Regierung und alle die Personen, die erfolgreich verhindert haben das böse “I”- Medikament anzuwenden, wegen UNTERLASSENERN HILFESTELLUNG, FAHRLÄSSIGER TÖTUNG und aufgrund vernachlässigter bzw. frisierter Studien wegen VERDUNKELUNGSGEFAHR verklagen!
    Ich bin nur eine vulnerable Pensionistin, aber wo sind die Frauen und Herren Rechtsanwälte die sich das zutrauen?

  64. Margit Tietze

    Ein genereller Impfzwang ist verfassungswidrig und ein massiver Eingriff in meine persönlichen Grund- und Freiheitsrechte!
    Jeder muss für sich entscheiden können ob er sich impfen lassen möchte oder nicht!
    Kein IMPFZWANG!!!!!

  65. Ich lehne eine gesetzliche Verpflichtung zur Covid19-Impfung oder irgendeine andere Verpflichtung der für meine Gesundheit oder für meine Leben bedrohlich oder schädlich sein kann, kategorisch in jeder Form ab und möchte dies wie folgt begründen:
    1. Es ist kein Impfstoff. Ein Impfstoff verleiht definitionsgemäß Immunität gegen eine Krankheit. Dieser verleiht keine Immunität gegen irgendetwas. Im besten Fall verringert er lediglich die Wahrscheinlichkeit, eine schwere Viruserkrankung zu bekommen, wenn man sich ansteckt. Folglich ist es eine medizinische Behandlung, kein Impfstoff. Ich möchte keine medizinische Behandlung für eine Krankheit haben, die ich nicht habe.
    2. Die Pharmakonzerne, Politiker, das medizinische Establishment sowie die Medien haben ihre Kräfte gebündelt, um es global einen Impfstoff zu nennen, obgleich es keines ist, mit der Absicht, Menschen zu manipulieren, damit die sich sicher fühlen, sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. Weil sie betrügerisch vorgehen, vertraue ich ihnen nicht und will nichts mit mit ihrer medizinischen Behandlung zu tun haben.
    3. Der unterstellte Nutzen dieser medizinischen Behandlung ist minimal und würden jedenfalls nicht lange anhalten. Das Establishment stimmt zu und spricht bereits von zusätzlichen Impfungen und einer zunehmenden Anzahl neuer „Vakzine“, die in regelmäßiger Abfolge nötig wären. Ich weigere mich, zu einem chronischen Patienten zu mutieren, der in regelmäßiger Abfolge Injektionen eines neuen pharmazeutischen Produktes erhält, nur um die Wahrscheinlichkeit, eine schwere Viruserkrankung zu bekommen, zu verringern, die diese Injektionen sowieso nicht verhindern.
    4. Ich kann meine Chancen auf einen schweren Fall des Virus verringern, indem ich mein Immunsystem auf natürliche Weise stärke. Sollte ich vom Virus befallen sein, gibt es Vitamine und bewährte Medikamente, die hervorragende Ergebnis bei der Abwehr der Krankheit gezeitigt haben, ohne Risiko und ohne Nebenwirkungen dieser medizinischen Behandlung.
    5. Das Establishment bekräftigt, diese medizinische Behandlung sei sicher. Sie können das niemals wissen, weil die langfristigen Auswirkungen noch vollkommen unbekannt sind und für viele Jahre nicht bekannt sein werden. Sie mögen spekulieren, es sei sicher, aber es ist unaufrichtig von ihnen, diese Behauptung aufzustellen, da sie es unmöglich wissen können. Weil sie unaufrichtig sind, traue ich ihnen nicht. Ich will an ihrer Behandlung nicht teilhaben.
    6. Die Pharmakonzerne haften nicht, wenn etwas schief gehen sollte und können juristisch nicht belangt werden. Gleiches gilt für die Politiker, die diese Behandlung vorantreiben. Ich werde mir nicht ein neues, medizinisches Versuchsmittel injizieren lassen, wenn die Menschen, die dahinterstehen, keine Haftung oder Verantwortung übernehmen, wenn etwas schiefläuft. Ich werde nicht meine Gesundheit und mein Leben riskieren, wenn sie sich weigern, irgendetwas zu riskieren.
    7. Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Pfizer, haben öffentlich erklärt, daß sie sich ihrer eigenen Behandlung nicht unterzogen haben, trotz des ganzen Tamtams und all ihrer Versicherungen. Sie behaupten, sie würden es als unfair betrachten, „die Warteschlange zu überspringen“. Das ist ein absurder Vorwand, und es braucht schon einer unglaublichen Menge an Dreistigkeit, selbst so etwas zu sagen. Diese „Warteschlange“ ist eine Erfindung ihrer eigenen Phantasie. Wenn sie sich einige Injektionen für sich selbst stibitzen würden, niemand würde „Foul“ schreien. Außerdem sind Milliardäre mit Privatflugzeugen und Privatinseln nicht dafür bekannt, in der Warteschlange zu stehen, bevor zuerst hunderte Millionen von Bauern weltweit das bekommen haben, das diese Milliardäre selbst haben wollen.
    8. Die Mainstream-Medien haben diese absurde Ausrede ohne Wenn und Aber hingenommen. Zusätzlich loben sie den Vorstand von Pfizer für ihre angebliche Selbstaufopferung, da sie ihre eigene experimentelle Behandlung nicht nehmen bevor wir sie zuerst nehmen. Da sie uns für solche Dummköpfe halten, vertraue ich ihnen nicht und will ihre neue Behandlung nicht haben. Sie können meinen Platz in der Warteschlange haben.
    9. Drei Fakten, die zusammengeführt werden müssen:
    1. Bill Gates bewirbt diese Impfstoffe als entscheidend für das Überleben der menschlichen Rasse.
    2. Bill Gates glaubt, die Welt sei überbevölkert und müsse „entvölkert“ werden.
    3. Bill Gates, vielleicht der reichste Mann der Welt, ist auch nicht gespritzt worden. Seine Kinder, sein Hausarzt Aussage, auch nicht. Ach nein? Ich werde auf die medizinischen Behandlungen verzichten, die er von mir verlangt; https://perception-gates.home.blog/2020/05/22/bill-gates-gesundheitsmonopol-und-weltweites-bevoelkerungskontrollnetz/
    10. Das Establishment ist bei der Huldigung dieser Behandlung völlig einseitig vorgegangen. Politiker und Medien drängen die Menschen, diese sowohl als moralische als auch als staatsbürgerliche Pflicht anzunehmen. Der Nutzen dieser Behandlung wird völlig übertrieben, die Risiken werden ignoriert, und das Unbekannte wird an die Seite geschoben. Weil sie mit Täuschung und Manipulation vorgehen, werde ich mein persönliches Wohlergehen nicht auf deren Integrität verwetten.
    11. Es findet eine riesige Propaganda-Kampagne statt, damit die Menschen sich dieser Behandlung unterziehen. Politiker und Berühmtheiten schießen Selfies, während sie gespritzt werden (vielleicht geben sie in manchen Fällen vor, sie würden gespritzt). Die Medien bauschen das als die coolste, schlaueste, freudigste und spaßbringendste Sache auf. Es ist die weltweit größte Marketing-Kampagne der Geschichte. Das ist vollkommen unangebracht für eine medizinische Behandlung, ganz zu schweigen einer brandneuen, und es schreckt mich ab.
    12. Die Massen folgen im Schlepptau, veröffentlichen Photos von sich, wie sie mit einem Arzneimittel injiziert werden, damit den Gruppenzwang befeuernd, dem nachzukommen. Daran ist etwas sehr besorgniserregend und krank, und ich möchte daran nicht teilhaben. Ich habe niemals Arzneimittel genommen, nur weil „alle das so machen“ und es cool ist. Jetzt werde ich sicherlich nicht damit beginnen.
    13. Diejenigen, die Bedenken gegenüber dieser medizinischen Behandlung erheben, werden gemobbt, verleumdet, verhöhnt, zensiert, der Ächtung preisgegeben, bedroht und von ihrem Arbeitsplatz gefeuert. Dies schließt Berufstätige aus dem Gesundheitswesen ein, die wissenschaftlich fundierte Zweifel zu dem Arzneimittel haben und Pflegekräfte, die Menschen in ihrer Obhut mit schrecklichen Nachwirkungen erlebt haben und Todesfällen, kurz nachdem sie gespritzt wurden. Wenn das Establishment gute Menschen verfolgt, die alles riskieren, nur weil sie Zweifel zu einer neuen medizinischen Behandlung aufwerfen — selbst wenn sie dieser nicht vollumfänglich entgegenstellt sind —, werde ich diesen mutigen Menschen immer mehr trauen als dem Establishment. Ich kann mich nicht an einen einzigen Fall in der Geschichte erinnern, in der Wahrheit und Moral sich auf der Seite des Establishments befunden hat.
    14. Dies ist das größte medizinische Experiment in der Geschichte des Menschengeschlechts.
    15. Es wird bewußt nicht als das größte medizinische Experiment in der Geschichte des Menschengeschlechtes dargestellt, und die Tatsache, daß es überhaupt ein medizinisches Experiment ist, wird massiv heruntergespielt.
    16. Würden Sie den Massen reinen Wein einschenken, würden nur sehr wenige zustimmen, an diesem Experiment teilzunehmen. Die Massen zu manipulieren, um unter falschen Prämissen an einem medizinischen Experiment teilzunehmen, verletzt die Grundlagen medizinischer Ethik und des demokratischen Rechts. Ich werde amoralischen Leuten, die sich so verhalten, nicht zulassen, mir irgendetwas zu injizieren.
    17. Das medizinische Establishment klärt die Menschen darüber in keiner Weise auf. Sie sind Marketingagenten für ein experimentelles Arzneimittel geworden, das Riesenkonzernen dient und Politikern, die mit diesen Deals geschlossen haben. Dies ist ein direkter Konflikt mit ihrem Mandat, sich ausschließlich mit dem Wohlergehen der Menschen zu befassen, für die sie verantwortlich sind. Da das medizinische Establishment korrupt geworden ist und zu nichts anderem als einem konzerneigenen und politischem Instrument verkommen ist, vertraue ich dem experimentellen Arzneimittel nicht, das sie mir unbedingt einspritzen wollen.
    18. Wir werden auf vielfältige Art und Weise bedrängt, gespritzt zu werden, das medizinischer Ethik und die Grundlagen demokratischer Gesellschaften widerspricht.Die beste Methode, mich davon abhalten, etwas zu machen, ist mich zu bedrängen, etwas zu tun.
    19. Die Regierung hat die Akten in Bezug zum Virus und zu den Behandlungen für DREISSIG/FÜNFHZIG(?) JAHRE gesperrt. Das sind Informationen, auf die die Öffentlichkeit ein Recht auf Kenntnisnahme hat, und die Regierung hat die Verpflichtung, diese ihr mitzuteilen. Was verheimlichen sie? Erwarten sie wirklich von mir zu glauben, alles dazu sei kosher, und sie seien zuvorderst an meiner Gesundheit interessiert? Das letzte Mal, als sie das taten, war in der Sache mit der jemenitischen Kindesaffäre. Wenn Sie sich damit nicht auskennen, schauen Sie nach. Jetzt ziehen sie die gleichen Register. Sie haben mich beim ersten Mal nicht reingelegt, und sie werden mich auch jetzt sicherlich nicht reinlegen.
    20. Die Regierung kann unsere persönlichen medizinischen Daten mit ausländischen Unternehmen teilen, aber sie wollen ihre eigenen Akten dazu nicht mit uns teilen? Ich bin raus.
    21. Das Establishment hat Ärzte, Rabbis, die Medien und die Massen verpflichtet, Menschen zu belästigen, die nicht mit dem neuen Arzneimittel gespritzt werden wollen. Wir werden mit Schimpftiraden übergossen. Uns wird erzählt, wir würden an verrückte Verschwörungen glauben, wir wären gegen die Wissenschaft, wir seien selbstsüchtig, wir seien Mörder, wir würden uns nicht um die Alten kümmern, wir wären schuld daran, daß die Regierung weiter drakonische Einschränkungen den Bürgern auferlegen müßten. Alles das nur deswegen, weil wir nicht gespritzt werden wollen mit einer experimentellen Behandlung, ohne Fragen zu stellen. Uns wird sogar gesagt, wir hätten die religiöse Verpflichtung das zu machen, und wir wären große Sünder, wenn wir es nicht tun. Sie sagen, wenn wir nicht zustimmen, gespritzt zu werden, dann müßten wir gezwungen werden,für immer in unseren Häusern zu bleiben und aus dem öffentlichen Leben verbannt zu werden. Das ist schrecklich, ekelhaft, eine Perversion des gesunden Menschenverstands, der Moral und der BIBEL/ Gottes Gebote! Mir wird speiübel, bestärkt mich aber in meinem Mißtrauen zu diesen Leuten und meine Weigerung, deren experimentelles Arzneimittel einzunehmen. Wie können sie es wagen?
    22. Ich kenne viele Leute, die gespritzt worden sind, aber niemand von denen hat die Wissenschaft tiefgründig studiert, sorgsam den potentiellen Nutzen mit den Risiken abgewogen, diese Option mit anderen Alternativen verglichen, war wirklich informiertund entschied, diese medizinische Behandlung sei die beste Option für sie. Ganz im Gegenteil. Sie haben sich wegen des Hypes, der Propaganda, des Drucks, der Angst, des blinden Vertrauens in was „die Mehrheit der Experten“ angeblich glaubt (annehmend, all DIESE hätten alles in Tiefe studiert und wären vollständig objektiv, was äußerst zweifelhaft ist) spritzen lassen, wegen des blinden Vertrauens in das, was einflußreiche Rabbis sie aufforderten zu tun (dito siehe oben), oder wegen der hysterischen Angst, daß es die einzige Option sei, gespritzt zu werden oder ernsthaft durch das Virus krank zu werden. Wenn ich Massenhysterie und kultgleiches Verhalten um eine medizinische Behandlung sehe, werde ich äußerst mißtrauisch sein und sie vermeiden.
    23. Die Pharmaunternehmen habe eine lange und glorreiche Historie Massengemetzel zu erzeugen, mit Wunderarzneimitteln, die sie sorglosen Bevölkerungen verabreichten, selbst nachdem ernsthafte Probleme bereits bekannt geworden waren. Anstelle den Pausenknopf zu drücken und das Marketing für diese Arzneimittel zu stoppen, bis diese Themen gründlich untersucht werden können, taten die Arzneimittelunternehmen alles in ihrer Macht Stehende, Informationen darüber zu unterdrücken und ihre Produkte weiter durchzudrücken. Wenn Unternehmen und Menschen so wenig Interesse für menschliches Leben gezeigt haben, werde ich ihnen nicht trauen, wenn sie ein neues Wunderarzneimittel hochjubeln. Das ist nicht unsere erste Schlittenfahrt.
    24. In der Tat, die Horrorgeschichten strömen auf uns ein in Windeseile, aber die Politiker sind darüber nicht im geringsten besorgt, das medizinische Establishment wischt sie als ohne Bezug oder vernachlässigbar zur Seite, die Medien ignorieren es, die Pharmaunternehmen geben weiter Vollgas, und die, die rote Fahne hissen, werden weiter bedrängt, zensiert und bestraft.Offensichtlich sind mein Leben und mein Wohlergehen nicht ihr primäres Anliegen. Ich werde nicht ihr nächstes Versuchskaninchen in deren Laboratorium sein. Ich werde es nicht darauf anlegen, der nächste „Zufall“ zu sein.
    25. Obgleich viele Menschen gestorben sind, kurz nachdem sie gespritzt wurden —einschließlich absolut gesunder junger Personen — haben wir nicht das Recht, irgendeinen Zusammenhang mit der Injektion herzustellen. Irgendwie ist das Anti-Wissenschaft und wird für noch mehr tote Menschen sorgen. Ich glaube, jegliche mögliche Verbindung zu leugnen, Menschen zu mißhandeln, die darüber sinnieren, ob es einen Zusammenhang geben könnte, und nicht die geringste Neugierde zu zeigen, um zu erforschen, ob es vielleicht einen Zusammenhang geben könnte, das ist Anti-Wissenschaft und könnte sehr wohl für noch mehr Tote sorgen. Diese gleichen Leute glauben, ich sei verpflichtet, mich auch spritzen zu lassen. Verdammt nochmal, Nein Danke!!!
    26. Ich bin angewidert von der religiösen, kultähnlichen Vergötterung eines pharmazeutischen Produktes, und ich werde an diesem Ritus nicht teilhaben.
    27. Mein „Gesundheitsversorger“ liegt mir in den Ohren, mich spritzen zu lassen, aber sie haben mir keine Informationen zu dieser Behandlung oder möglichen Nebenwirkungen zukommen lassen. Alles, was ich darüber gelernt habe, habe ich von außerhalb des Establishments gelernt. Informierte Übereinstimmung ist zu uniformter Übereinstimmung geworden. Ich verzichte.
    28. Ich sehe all die Lügen, Korruption, Propaganda, Manipulation, Zensur, das Mobbing, die Verletzung des medizinischen Ethos, den Mangel an Integrität im wissenschaftlichen Prozeß, die Unterdrückung unbequemer gegenteiliger Meinungen, Ablehnung legitimer Sorgen, Hysterie, das kultähnliche Verhalten, die Unwissenheit, Engstirnigkeit, Angst, medizinische und politische Tyrannei, den Verschluß von Akten, Mangel an wahrer Sorge für das menschlich Leben, Mangel an Respekt vor grundlegenden Menschenrechten und Freiheiten, die Perversion der Bibel/Christliche Glaube und des gesunden Menschenverstands, Verteuflung anständiger Menschen, das größte medizinische Experiment aller Zeiten, das durch gierige, nichtvertrauenswürdige, gottlose Leuten durchgeführt wird, den Mangel an Haftbarmachung derjenigen, die von mir jedes Risiko abverlangen…Ich sehe all das und habe entschieden, sie können alle meinen Platz in der Warteschlange haben. Ich werde Gott vertrauen. Ich werde meinen Verstand benutzen, mit dem er mich gesegnet hat und meinen Instinkten vertrauen. Das alles führt mich zu meinem letzten Grund, warum ich mich nicht „impfen“ lassen werde.
    29. Die ganze Sache stinkt!

    https://principia-scientific.com/breaking-immense-harm-from-graphene-poisoning-post-vaccine/
    https://unlimitedhangout.com/2021/02/investigative-reports/schwab-family-values/
    https://perception-gates.home.blog/2020/05/22/bill-gates-gesundheitsmonopol-und-weltweites-bevoelkerungskontrollnetz/
    https://principia-scientific.com/self-assembling-graphene-oxide-nanobots-seen/
    https://pathologie-konferenz.de/
    https://archive.org/details/@laura01567

  66. Thomas

    Ich möchte mich hiermit bei allen mitwirkenden Recht Herzlich bedanken, das, Sie sich die Mühe machen um uns so auf zu klären, das wir hierbei auch sinnvoll mit helfen können um diesen Schwachsinn entgegen zu wirken.
    Mir wäre es ohne Ihrer Unterstützung NICHT möglich gewesen einen Stellungnahme zu diesem Zwangs-Genexperiment das NUR der Pharmazie Nutzen bringt, entgegen zu wirken.

    Corona Verstorbene kenne ich zu Glück keine.
    Personen mit irreparablen massiven Gesundheits Problemen nach dieser mRna Injektion kenn ich schon einige !!!

    Lg.Thomas

  67. Hans Berger

    Es sollte hier unbedingt erwähnt werden, dass es aktuell nicht nur ein Gesetzesvorhaben gibt, das abzulehnen ist sondern DREI!

    Da soll die Bevölkerung offenbar verwirrt werden.

    Näheres dazu z.B. hier: https://2denker.2ix.at/2021/12/aktuelles-und-bemerkenswertes-2#ARGEDaten

  68. Adriana Dalila Mudura

    Keine Impfung!

  69. Eva

    Ich kenne 2 Personen, die an Corona verstorben sind (beide waren unter 40) und 3 mit Long Covid Symptome (eine davon ist 21!). Ich bin 3x geimpft und hatte damit, außer der kurzen Immunreaktion, was ja so sein soll, keine Probleme. An meiner Arbeitsstelle ( 40 Personen) hatten sich 38 impfen lassen, die beiden anderen wurden Covid krank… (eine davon mit Long Covid). Wir haben das Glück, dass ein Impfstoff gefunden wurde. Wie viele Menschen hätten sich das bei anderen Krankheiten gewünscht… Angst vor einer Krankheit zu haben oder einer Pandemie ist verständlich und Verleugnung ist eine natürliche Reaktion. Wenn es für mich keine Pandemie gibt oder ich mich als gesund genug bezeichne, um damit umgehen zu können vermittelt das Sicherheit. Nur leider ist das dem Virus egal. Bei einigen ist der Verlauf harmlos und bei anderen katastrophal.. Es ist wie ein russisches Roulette. Wir wissen nicht, wer die Kugel abbekommt… Wir wissen auch nicht, ob es eine geimpfte Person wird. Im Nachhinein werden wir wissen, was das Beste gewesen wäre. Jetzt können wir nur das bestmögliche tun, um durch diese Zeit zu kommen und viel unterschiedliches ausprobieren. Bleibt in eurer Mitte. Reflektiert und hört nicht zu viel auf eine Seite. Beschäftigt euch mit allen Perspektiven zu diesen Thema. Das hilft objektiv zu bleiben.

  70. Camelia

    Ein allgemeiner Impfzwang, mit einen neuartigen, experimentellen, bedingt&zeitlich begrenzt zugelassenen Impfstoff, ist verfassungswidrig und ein massiver Eingriff in persönlichen Grund- und Freiheitsrechte! Ich bin nicht allgemein gegen jeglicher Impfungen. Aber in diese spezielle Situation, wo es nur am Papier der Regierungsvorlagen und in der Sendungen der Mainstream Media sich um eine solche, künstlich geschaffene, Notwendigkeit handelt, soll jede Mensch frei für sich entscheiden ob er sich und seinem Körper das antun will.
    Es liegt an uns, diejenigen von uns die diese Maskerade irgendwie durchschauen, die Anderen, unsere Mitmenschen wachzurütteln, sie darauf aufmerksam zu machen was tatsächlich mit uns passiert…und das es nicht um unsere Gesundheit und unser Wohl geht! Ich habe vor kurzem eine internationale Studie eines Psychologen aus Belgien gelesen die sich mit der Strategien des kollektiven Mind Kontrolle Experimente der grossen Konzerne, uA auch Pharma Konzerne und der Politik beschäftigt hat. Laut dieser Studie bleiben immer 30% der Teilnehmer gegen jegliche Versuche der Steuerung/ Manipulation immun!!! 30% erliegen sofort der Manipulation und 40% bleiben vorerst unentschlossen, neutral und schauen was als nächstes passiert. Der Kampf ist immer um die breite Mitte, um diese 40% … Das gibt Hoffnung. Ich, für meinem Teil versuche die Menschen in meine unmittelbare Nähe zu erreichen, meine Verwandte, meine Nachbarn, meine Kollegen … Ihnen die andere Seite der Medaille auch zu zeigen, eine Alternative, abseits von der mainstream media narrative… die mit ihre hypnotischen Angstpropaganda die Menschen fesselt und manipuliert… es ist so unglaublich traurig was gerade passiert, aber wir dürfen nicht aufgeben!!! Lieber Herr Dr Lichtl
    Vielen Dank an diese Stelle für Ihre wertvolle Arbeit. Vielen herzlichen Dank auch an alle Menschen die sich trauen ihre Meinung zu teilen und nicht aufhören wertvollen Informationen weiterzugeben und so ein Beispiel für diejenigen sind, die vielleicht noch an sich zweifeln, sich nicht trauen, aber am Aufwachen sind!

  71. Siegfried Große

    Ich finde diese Impfpflichtig von einer Impfung die keine ist das abscheulichste was es gibt so schlimm und hinterlistig waren noch nicht mal die Nazis es müssen alle die dieses Narrativ verfolgen Ihre gerechte Strafe bekommen

  72. Siegfried Groß

    Siege oben

  73. Thomas Hörbinger

    Guten Tag

    Danke das Sie uns hier so kompetent und schnell informieren.
    Ich habe auch hier ( https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02173/index.shtml ) meine Stellungnahme mit Ihrem Vorschlag, und meiner ergänzten Meinung eingebracht.

    Vielen DANK
    mit freundlichen Gruß
    Thomas Hörbinger

  74. MF

    Die folgende Stellungnahme stelle ich zur Veröffentlichung zur Verfügung:

    Hohes Haus

    Sehr verehrte Damen und Herren

    Bezüglich dieses geplanten Gesetzes übermittele ich Ihnen hiermit meine Stellungnahme, die ich auch im Internet veröffentlichen und als Doktorarbeit einreichen werde und sich wie folgt gliedert:

    A) Unzulässigkeit einer allgemeinen Pflicht medizinische Eingriffe und Behandlungen erdulden zu müssen aufgrund der Menschenrechte
    B) Unzulässig da allgemein Unethisch
    C) Unzulässig wegen fehlender Bedrohungslage und somit verfassungswidrig
    D) Unzulässig wegen zu gering dimensionierter medizinischer Infrastruktur
    E) Unzulässig wegen irreführender Bezeichnung der Präparate
    F) Unzulässig weil das Ziel einer Herdenimmunität oder Ausrottung nicht erreicht werden kann
    G) Unzulässig wegen Gesundheitsschäden und Todesfällen
    H) Unzulässig wegen negativer Lebenszeitbilanz
    I) Unzulässig wegen medikamentöser Alternativen
    J) Unzulässig wegen Verstoßes gegen die natürliche Ethik mit den fälschlich als „Impfstoffen“ bezeichneten Gentherapeutika speziell gegen Corona
    K) Unzulässig weil das Ziel einer verminderten Infektiösität nicht erreichbar ist
    L) Unzulässig weil wissenschaftliche Gegenexpertisen (u.A. vom britischen Gesundheitsministerium) eine dauerhafte Immunsystemschädigung für möglich halten
    M) Fazit

    Persönliche Anmerkung:

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß Ihre Zeit ist kostbar und begrenzt, aber Sie sollten, in Ihrem eigenen Interesse, meine beigefügte Stellungnahme trotzdem durchlesen.

    Die von mir erhobenen Zahlen sind nicht von facebook & Co, sondern aus offiziellen, öffentlichen Quellen. Ich fordere Sie auf diese Daten und Zahlen selbst anzufordern und dann meine Argumente zu widerlegen. Es wird Ihnen nicht gelingen.

    Sämtliche Statistikämter der Länder in denen „geimpft“ wird melden seit Mitte 2021 eine steigende Übersterblichkeit, die deutlich über der Zahl der „an und mit Corona Verstobenen“ liegt. U.a. Großbritannien (sehr detailliert und vorbildlich ehrlich), Deutschland, Österreich usw. Und auch Versicherungsgesellschaften in den USA und Europa registrieren bereits bei ihren Lebensversicherungspolizzen Auffälligkeiten.

    Das Ausmaß der Schadwirkung der als „Impfstoff“ mißbrauchten Gentherapeutika ist derzeit noch nicht absehbar aber die Schadwirkung unzweifelhaft vorhanden. Daß die verwendeten Gentherapeutika „sicher und wirksam“ sind, ist leider frommes Wunschdenken, das mit der Realität wenig zu tun hat. Es ist bezeichnend, daß die Hersteller dieser Medikamente selbst weder das eine noch das andere behaupten. Im Gegenteil sie haben vertraglich festgehalten, daß sie keinerlei Garantie für die Wirksamkeit übernehmen und auch jede Haftung betreffs Gesundheitsschäden, Invalidität oder Todesfälle, die auf ihre Präparate zurückzuführen sind, ablehnen. Das sollte doch zu denken geben.

    Daß die begrenzte Schutzwirkung der Präparate von behaupteten 90% gegen einen schweren Verlauf oder Tod nur weniger als 1% der Bevölkerung, namentlich Hochbetagte mit multiplen, chronischen Erkrankungen, betrifft, während der Rest von 99% der Bevölkerung ohnehin durch Corona keinen schweren Verlauf zu befürchten hat, ist da schon beinahe genauso unerheblich, wie die Tatsache, daß die Präparate die Infektiösität von „Geimpften“ im Vergleich zu „Ungeimpften“ nachweislich nicht verringern. Auch die Behauptung die Gentherapie täte die Infektiösität der der Behandelten verringern wird von den Herstellern nicht bestätigt, im Gegenteil (siehe Garantie und Haftung).

    Wenn Sie trotzdem noch für diese geplante „Impfpflicht“ stimmen, dann ist Ihnen nicht mehr zu helfen.

    Aber bedenken Sie eines: Dieses Gesetz gilt dann auch für Sie, für Ihre Familie, Ihre Freunde und Bekannten.

    Ein österreichischer Kanzler meinte einmal (Zitat sinngem.): „Am Ende der Pandemie wird jeder jemanden kennen, der daran gestorben ist.“ Diese Prophezeiung hat sich, Gott sei Dank, nicht einmal ansatzweise erfüllt, aber wenn die Zahlen sich weiter so entwickeln, dann wird innerhalb der nächsten 24 Monate jeder Österreicher in seinem Freundes- und Familienkreis mindestens einen „plötzlichen und unerwarteten“ Todesfall durch Schlaganfall, Herzinfarkt, Thrombosen, Autoimmunerkrankungen, usw. zu beklagen haben.

    Wollen Sie das wirklich ?

    Gott schütze Österreich

    Anlagen:
    1.) Meine detaillierte Stellungnahme, welche mein geistiges Eigentum ist und nur ungekürzt und unzensiert veröffentlicht werden darf.
    2.) Das Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. Kurt Lichtl erlaube ich mir ebenfalls mitzusenden, da ich dem vollinhaltlich zustimme.
    3.) Den „COVID-19 vaccine surveillance report Week 42“ der „UK Health Security Agency“

    Die Punkte meiner Stellungnahme

    A) Unzulässigkeit einer allgemeinen Pflicht medizinische Eingriffe und Behandlungen erdulden zu müssen aufgrund der Menschenrechte

    Jeder Mensch ist mit dem Tag seiner Geburt mit unveräußerlichen, nicht verhandelbaren, unantastbaren Menschenrechten ausgestattet. Jede Einschränkung dieser Rechte, egal unter welchem Vorwand, ist unzulässig, da es sich um unverletzliche Grundrechte handelt. Eines der wohl fundamentalsten dieser Rechte ist das Recht über seinen eigenen Körper zu bestimmen und selbst frei zu entscheiden ob und welche medizinischen Eingriffe gestattet werden. Dieses Recht darf auch nicht durch Diskriminierung, Nötigung oder Pflicht und gar Zwang mittelbar oder unmittelbar ausgehebelt werden. Auch eine Seuche und sei sie noch so furchtbar, ändert daran nichts, denn wenn wir einmal anfangen Menschenrechte zu verletzten wo endet das dann ? Diskutieren wir dann irgendwann darüber wer bestimmt wer es wert ist zu leben und wer nicht ? Wehret den Anfängen.

    B) Unzulässig da allgemein Unethisch

    Menschen eine Pflicht aufzuerlegen ihre Gesundheit einem Risiko und sei es noch so gering, auszusetzen um andere zu schützen ist zutiefst unethisch. Bei bestimmtem Berufen mag es denkbar sein, aber eine generelle Pflicht für alle ist definitiv abzulehnen, da hier keine Wahlmöglichkeit besteht. Es kann niemals ethisch vertretbar sein jemanden, gegen seinen Willen, mit seinem Leben und seiner Gesundheit als Einsatz zu einem russischen Roulette zu zwingen.

    C) Unzulässig wegen fehlender Bedrohungslage und somit verfassungswidrig

    Obwohl bereits Ethik und Menschenrechte (siehe Punkt A + B) dieses geplante Gesetz klar verbieten sei dieser Punkt nur der Vollständigkeit halber abgehandelt.
    Um Zwangsmaßnahmen wie Freiheitsberaubung (Lockdown) und sonstige Grund- und Freiheitsrechtsverletzungen (Pflichten) zu legitimieren wird angeführt, daß es eine das Leben der Bevölkerung gefährdende Pandemie gibt.
    Aber das gegenständliche Coronavirus und seine Mutationen ist für einen gesunden Menschen nicht gefährlicher als jeder andere grippale Infekt. Lediglich bei schwerkranken Menschen kann es, nahezu ausschließlich in Verbindung mit chronischen Grunderkrankungen, einen Todesfall begünstigen. Die gefährdete (vulnerabele) Bevölkerungsgruppe liegt somit in Österreich bei unter 1%. Selbst weltweit sind nur knapp 7 Millionen Tote zu beklagen. Gewiß ist das tragisch aber bei 9 Milliarden Weltbevölkerung erfüllt das die logische Grundvoraussetzung einer gefährlichen Pandemie, nämlich den Fortbestand der menschlichen Rasse oder auch nur der Bevölkerung eines Landes zu gefährden, nicht im Geringsten. Und nur das dürfte die Definition einer gefährlichen Pandemie sein. Jede andere Definition beinhaltet die Gefahr willkürlicher Auslegung. Wenn man Beispielsweise nur alleine die Inzidenz heranzieht, dann ist jeder Schnupfen bereits eine Pandemie, somit ist die Infektiösität alleine kein Indikator ohne eine entsprechend hohe Mortalität.
    In Österreich werden derzeit etwa 14.000 Todesfälle Corona zugeordnet. Die hier verwendete Zählweise „an und mit“ ist nicht nur zutiefst unwissenschaftlich sondern vermittelt hier (gewollt ?) ein Gefahrenpotential, das so garnicht existiert.
    Das bestätigt auch die Übersterblichkeit von 2020 und 2021. Trotz rund zusammen 14.000 gezählten, Corona zugerechneten Todesfällen (Stand Jänner 2022) gab es in den entsprechenden Altersgruppen nur eine sehr geringe und keine dem behauptetem Infektionsgeschehen auch nur annähernd entsprechende Übersterblichkeit. Die einzige mögliche logische, wenn auch bedauerliche, Schlussfolgerung daraus lautet, daß fast alle dieser Menschen auch ohne Coronainfektion in diesem Zeitraum verstorben wären.
    Auch wenn zur Beurteilung nur die Fälle herangezogen werden, bei denen die Todesursache einzig und allein in der Coronainfektion zu finden ist zeigt sich das gleiche Bild. Dann verbleiben nämlich keine 10% der gemeldeten Fälle. Eine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit gab es somit nie.
    Die Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen und Pflichten ohne dem Vorliegen einer echten Bedrohungslage ist als reine Willkür zu betrachten und daher verfassungswidrig.

    D) Unzulässig wegen zu gering dimensionierter medizinischer Infrastruktur

    Obwohl bereits Ethik und Menschenrechte (siehe Punkt A + B) dieses geplante Gesetz klar verbieten sei dieser Punkt nur der Vollständigkeit halber abgehandelt.
    Die Legalität des hier geplanten Gesetzes wird damit begründet, daß der Staat eine Verpflichtung hat seine Bürger zu schützen. Dies Pflicht hat der Staat aber (vorsätzlich ?) verletzt. Bereits lange vor Corona war bekannt, daß selbst eine relativ harmlose Grippewelle das Gesundheitssystem überlasten könne. Spätestens seit März 2020 war es offensichtlich.
    Obwohl die notwendigen Ressourcen problemlos geschaffen hätten werden können, zumindest ein Quarantänezentrum mit 100 Intensiv- und 500 Normalbetten je Bundesland und Million Einwohner, ausreichen würden um jede Seuche beherrschen zu können, hat man lieber, grob fahrlässig, auf ein Wundermittel der Pharmaindustrie gehofft um Geld zu sparen.
    Daraus abzuleiten es sei legitim den aus der Verletzung dieser Pflicht entstandenen Schaden dem Bürger in Form einer erzwungenen medizinischen Behandlung aufzubürden ist unzulässig.

    E) Unzulässig wegen irreführender Bezeichnung der Präparate

    Obwohl bereits Ethik und Menschenrechte (siehe Punkt A + B) dieses geplante Gesetz klar verbieten sei dieser Punkt nur der Vollständigkeit halber abgehandelt.
    Unabhängig von der in der Fachwelt gültigen Definition eines Impfstoffes, versteht der Laie und somit der Großteil der diesem Gesetzesvorhaben unterworfenen Menschen unter einem Impfstoff ein Serum, daß eine langfristige, also mehrjährige, Immunität bewirkt. Selbst Grippeimpfstoffe entsprechen dieser Definition, da sie ihre Wirksamkeit gegen den Virenstamm, gegen den sie entwickelt worden sind ja nicht verlieren, sondern jedes Jahr gegen einen anderen Stamm angepasst werden.
    Die fälschlich als Impfstoffe deklarierten und als solche verwendeten Medikamente entsprechen dieser Definition nicht im Geringsten. Hier wird an gesunden Menschen ein gentechnischer Eingriff gemacht. Diese Medikamente zerstören gesundes Gewebe um es genetisch so zu verändern, daß es Virusproteine oder Teile davon produziert. Der Gedanke dahinter ist, daß das Immunsystem nun diese Zellen nicht mehr als körpereigen erkennt und angreift. Das Prinzip kommt aus der Krebsforschung. Als Impfstoff ist das System aber ungeeignet, da das Immunsystem hier keine Virensignatur abspeichert und somit auch keine Immunität erworben werden kann. Es sind Medikamente, die, ähnlich einer allergischen Reaktion, einen kurzzeitigen Antikörperausstoß erzwingen. Ein Vergleich mit herkömmlichen Impfstoffen ist daher definitiv irreführend und unzulässig.

    F) Unzulässig weil das Ziel einer Herdenimmunität oder Ausrottung nicht erreicht werden kann

    Obwohl bereits Ethik und Menschenrechte (siehe Punkt A + B) dieses geplante Gesetz klar verbieten sei dieser Punkt nur der Vollständigkeit halber abgehandelt.
    Wie bereits in Punkt E dargelegt, enthalten die Gentechnikpräparate keine vollständigen Virensignaturen und somit kann auf diese Weise auch keine dauerhafte Immunität erworben werden. Es ist mir weltweit kein einziger Fall bekannt, wo dokumentiert ist, daß ein Proband dieser Präparate nach Ablauf der Wirksamkeit, von etwa 4 bis 9 Monaten, ohne Kontakt mit dem Virus eine Immunität gegen Corona gehabt hätte, die höher gewesen ist als die eines unbehandelten Probanden. Weder gegen den Ursprungstypus noch gegen eine seiner Mutationen. Man müße somit alle 4-6 Monate eine weitere Dosis verabreichen und selbst dann wird es selbst nach 2 Dutzend „Auffrischungen“ keine Immunität geben, falls der Proband das solange überleben sollte.
    Außerdem wird völlig negiert, daß das Coronavirus kein spezielles Humanvirus ist. Es verwendet jedes Säugetier als Wirt. Also selbst wenn es einen Impfstoff gäbe, wäre er außerhalb der vulnerabelnen Gruppe sinnlos, da man ja nicht alle Haus-, Nutz- und Wildtiere dieses Planeten impfen kann.
    Somit ist die im Gesetz angestrebte 90% Behandlung der Bevölkerung um eine Herdenimmunität zum Schutz der „Unbehandelbaren“ zu erreichen, nicht nur eine beliebige Fantasiezahl, sondern wird bereits durch die Praxis widerlegt. Selbst in Ländern mit dieser aberwitzigen Zahl an Behandelten ist das Virus weiterhin ungebremst unterwegs, spätestens sobald die Wirkung des Medikamentes in der Bevölkerung nachläßt; und dann meist stärker als zuvor.
    Abschließend sei darauf hingewiesen, daß nur Politiker davon träumen, daß Gentherapierte das Virus nicht weitergeben, selbst die Hersteller dieser Medikamente behaupten das nicht, ja geben explizit an, daß das Infektionsgeschehen sehr wohl weiter (unvermindert) stattfindet.

    G) Unzulässig wegen Gesundheitsschäden und Todesfällen

    Obwohl bereits Ethik und Menschenrechte (siehe Punkt A + B) dieses geplante Gesetz klar verbieten sei dieser Punkt nur der Vollständigkeit halber abgehandelt.
    Die offiziellen Datenbanken weisen nur eine geringe Zahl von Schäden und Todesfällen aus. Hierzu muß man wissen, daß aufgrund bürokratischer Hürden selbst die Betreiber dieser Datenbanken von einer Dunkelziffer zwischen 99 !! und 40% ausgehen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil der Beobachtungszeitraum einfach viel zu kurz gewählt ist um bei Gentherapeutika schlagend zu werden. Aber egal welche Variante man nun wählt, Fakt ist, daß es eine erhebliche Dunkelziffer gibt und diese Daten daher nicht aussagekräftig sind.
    Außerdem kommt noch dazu, daß die als Schadwirkungen der Gentherapeutika bekannten Erkrankungen auch natürlich vorkommen, wie Thrombosen, Schlaganfälle, Herzinfarkte usw. oft erst nach Monaten auftreten und ein ursächlicher Zusammenhang zum Medikament im Einzelfall nicht nachweisbar ist.
    Erst wenn sich derartige Fälle häufen kann sich ein Muster zeigen. Und das ist bei den Gentherapeutika inzwischen nachweislich geschehen.
    Die britische Gesundheitsbehörde hat hierzu festgestellt, daß in den Spitälern die Zahlen der Patienten mit den obengenannten Erkrankungen deutlich gestiegen ist und diese Steigerung ausschließlich gentherapierte Personen betrifft. Noch deutlicher zeichnet sich das Bild bei den Todesfällen. In Großbritannien wurde bei der Verabreichung der Gentherapeutika nach Altersgruppen vorgegangen und im gleichen zeitlichem Abstand begann bei den jeweiligen Altersgruppen sich eine Übersterblichkeit zu manifestieren, während die Sterberate bei unbehandelten Personen sich nicht erhöhte. Das deckt sich mit Zahlen aus Israel, Österreich und Deutschland.
    Während es 2020 nur eine geringe Übersterblichkeit gab ist diese 2021 nach der massenweisen Verabreichung der Gentherapeutika sprunghaft angestiegen und zwar deutlich über der der angeblichen Coronaopfer und quer durch alle Altersgruppen mit Gentherapierten. Eine deutsche Studie hat belegt, daß diese Übersterblichkeit umso höher ist je höher der Anteil gentherapierter Personen in der Bevölkerung ist. So gab es bei einem Bundesland sogar eine Übersterblichkeit von 20% !!!

    H) Unzulässig wegen negativer Lebenszeitbilanz

    Obwohl bereits Ethik und Menschenrechte (siehe Punkt A + B) dieses geplante Gesetz klar verbieten sei dieser Punkt nur der Vollständigkeit halber abgehandelt.
    Es mag verpönt sein den Wert von Menschenleben gegeneinander aufzurechnen, aber zur Beurteilung der Gefährlichkeit einer Bedrohung ist es notwendig. Als Triage ist das Prinzip jedem Arzt vertraut.
    Laut der Berechnung österreichischer Wissenschaftler geht man davon aus, daß die Coronamaßnahmen die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich um 6 Monate verkürzt hat. Wohlgemerkt: Hier wird nicht von den Schäden durch die Infektion sondern durch die Abwehrmaßnahmen gesprochen. Es gibt auch Berechnungen, die von 2 Jahren ausgehen, aber bei dieser Modellrechnung bleiben wir bei den konservativ geschätzten 6 Monaten. Das Bedeutet, bei 9 Millionen Einwohnern, daß die Coronamaßnahmen 4,5 Millionen Jahre menschlicher Lebenszeit vernichtet haben. Ein österreichischer Bundeskanzler faselte von 100.000 Toten, die ohne Maßnahmen zu erwarten wären. Wie die Analyse der Übersterblichkeit und der Corona zugerechneten Toten ergibt wären vermutlich maximal 30.000 Tote zu beklagen gewesen ohne jede Maßnahme. Bei sinnvollen Maßnahmen, z.B.: Schutz der gefährdeten Gruppe durch Homeoffice und Quarantäneangebote, Lüftungsanlagen in Gastronomiewcanlagen, Rotationsprinzip bei Einkaufswägen, Empfehlung in der Gastronomie nur mit Personen am Tisch zu sitzen mit denen man auch sonst Kontakt hat und Versorgung der Gefährdeten mit Schutzmasken, wären wahrscheinlich weniger als 10.000 Tote zu beklagen gewesen und ein Großteil der Bevölkerung wäre gegen die Krankheit binnen 1 – 2 Monate immunisiert gewesen. Nur als Randinformation, der Großteil der Toten waren in Senioren- und Pflegeheimen, aufgrund mangelnder Hygienemaßnahmen zu beklagen. Stattdessen hat man in politisch motiviertem Aktionismus auf Zwangsmaßnahmen gesetzt, die nicht nur sinnlos, sondern sogar höchst schädlich waren. So hat weltweit kein „Lockdown“ tatsächlich zur Eindämmung etwas beigetragen. Die Verlaufskurven zeigen eindeutig, daß die Wellen von den „Lockdowns“ und FFP2-Masken nahezu unbeeinflusst verlaufen sind. Wie aus der Analyse der Sterbefälle die in Zusammenhang mit Corona erfasst wurden und dem Abgleich mit der Übersterblichkeit klar hervorgeht wären ein Großteil der typischen Corona zugeschriebenen Todesopfer auch ohne die Infektion binnen weniger Monate verschieden. Aber für diese Modellrechnung negieren wir das und nehmen an, daß ohne Infektion jede als Coronaopfer registrierte verstorbene Person noch 10 Jahre gelebt hätte. Bei rund 14.000 Fällen wären das 140.000 Menschenlebensjahre. Aber wir gehen noch weiter und nehmen die 100.000 Fälle, von denen ein österreichischer Kanzler einst fabulierte. Dann wären es 1 Million verlorene Menschenlebensjahre. Also selbst wenn man die für die Verantwortlichen günstigste, wie realitätsferne die auch sein mag, Variante nimmt ergibt sich: Nichtstun hätte 1 Million Menschenlebensjahre gekostet, aber rechthaberischer, politisch motivierter Aktionismus hat 4,5 Millionen Menschenlebensjahre gekostet. Dabei sind hier die vernichteten Menschenlebensjahre durch den Geburtenrückgang noch nichteinmal berücksichtigt. Das ist eine humanitäre Katastrophe. Dass die als Impfstoffe mißbrauchten Gentherapeutika weitaus mehr Menschen töten als es die offiziellen Datenbanken ausweisen ist durch die Übersterblichkeit bewiesen. Es gibt optimistische Berechnungen wo mit mindestens 10.000/1 gerechnet wird. Das wären in Österreich 650 – 900 Tote. Das täte eventuell nicht besonders auffallen, aber die jetzt bereits vorliegenden Zahlen sprechen gegen diese geringe Zahl. Es gibt aber auch Berechnungen, die längerfristig 100/1 und darüber für möglich halten. (Beten wir, daß letzteres nicht eintrifft.) Aber egal welche Prognose sich bewahrheitet: Fakt ist, die Anwendung von Gentherapeutika als Impfstoff kostet Menschenleben und darf daher keinesfalls als Verpflichtung noch weitere Menschenlebensjahre vernichten.

    I) Unzulässig wegen medikamentöser Alternativen

    Obwohl bereits Ethik und Menschenrechte (siehe Punkt A + B) dieses geplante Gesetz klar verbieten sei dieser Punkt nur der Vollständigkeit halber abgehandelt.
    Es sind mit Stand Jänner 2022 in der EU zumindest 8 Medikament bereits zugelassen und weitere 4 in Zulassung zur Behandlung von Coronainfektionen. https://www.vfa.de/de/arzneimittel-forschung/coronavirus/zugelassene-zur-zulassung-eingereichte-medikamente-covid-19
    Eine verpflichtende Impfung ist daher keinesfalls zulässig und schon gar nicht ein gentechnischer Eingriff.

    J) Unzulässig wegen Verstoßes gegen die natürliche Ethik mit den fälschlich als „Impfstoffen“ bezeichneten Gentherapeutika speziell gegen Corona.

    Obwohl bereits Ethik und Menschenrechte (siehe Punkt A + B) dieses geplante Gesetz klar verbieten sei dieser Punkt nur der Vollständigkeit halber abgehandelt.
    Es ist ein Naturgesetz, daß die Älteren die Jüngeren schützen. Bei den als Coronatoten geführten Verstorbenen, rund 14.000 Stand Jänner 2022, sind weniger als 100 unter 45 Jahre alt. Der Typische Coronatote ist etwa 82 Jahre alt und hatte zwischen 2 und 5 chronische Erkrankungen, die medikamentös behandelt werden mußten um ihn am Leben zu erhalten.
    Diese Altersverteilung ist deshalb wichtig zu sehen, weil sie klar zeigt, daß Corona für über 99% der Gesamtbevölkerung und rund 100% der unter 45 Jährigen ohne massive Vorerkrankung und damit bei der für die Fortpflanzung aktiven Bevölkerungsgruppe harmlos ist.
    Wenn ein Schiff sinkt lautet, seit alters her, der Befehl: „Frauen und Kinder zuerst.“. Einfach weil die für den Bestand der Bevölkerung nötig sind. Kein Kapitän befielt: „Alte und Todkranke zuerst und Frauen und Kinder zuletzt.“. Dieses Gesetz findet auch bei der Triage Anwendung. Und auch wenn die Parole: „Wir müssen Oma und Opa schützen, indem wir impfen gehen.“, nett klingt, aber abgesehen davon, daß das nicht funktioniert, hat eigentlich schon jemals jemand Oma und Opa gefragt ?
    Hat jemand schon einmal die Frage gestellt: „Ist das für Sie in Ordnung, wenn ihr Enkelkind einem gentechnischen Eingriff ausgesetzt wird, der es möglicherweise invalide macht, vielleicht seine Lebenszeit verkürzt, eventuell sein Immunsystem schädigt oder gar zum Tode führt, wenn sie dafür etwas länger leben ?“. Ich glaube nicht, daß da viele Omas und Opas zustimmen würden. Aber genau das ist es was hier geschieht, wir bringen Menschenopfer um Lebenszeit für Alte und Todkranke zu erkaufen. Denn dass die Gentherapeutika gesunde Menschen aller Altersgruppen töten ist Fakt und durch die Übersterblichkeit hinlänglich belegt.
    Selbstverständlich verdienen Alte und Kranke jeden Schutz den man gewähren kann, aber dieser Schutz darf niemals mit einem Risiko, und sei es noch so gering, für die reproduktionsfähige Bevölkerung verbunden sein. Dieses Naturgesetz zu mißachten und es aus politischer Rechthaberei und Profitgier ins Gegenteil zu verkehren ist geradezu pervers.

    K) Unzulässig weil das Ziel einer verminderten Infektiösität nicht erreichbar ist.

    Obwohl bereits Ethik und Menschenrechte (siehe Punkt A + B) dieses geplante Gesetz klar verbieten sei dieser Punkt nur der Vollständigkeit halber abgehandelt.
    Als Begründung einer Impfpflicht wird angeführt, daß behandelte Personen nicht mehr infektiös sind. Der Spruch von der „Pandemie der Ungeimpften“ ist wohl jedem bekannt. Aber er ist nur reines Wunschdenken und hat mit der Realität nichts zu tun. Zahlreiche Studien, unter anderem vom US-Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem US-Justizministerium haben zweifelsfrei ergeben, daß zwischen gentherapierten Probanden und unbehandelten Personen bei einer Infektion kein signifikanter Unterschied feststellbar ist. Und zwar sowohl in der Dauer der Infektiösität als auch in der abgegebenen Virenlast.

    L) Unzulässig weil wissenschaftliche Gegenexpertisen (u.A. vom britischen Gesundheitsministerium) eine dauerhafte Immunsystemschädigung durch die bestimmungsfremde Verwendung von Gentherapeutika als Impfstoff für möglich halten.

    Obwohl bereits Ethik und Menschenrechte (siehe Punkt A + B) dieses geplante Gesetz klar verbieten sei dieser Punkt nur der Vollständigkeit halber abgehandelt.
    Die Gentherapeutika wurden in der Krebsforschung entwickelt um eine künstliche Autoimmunregression auszulösen mit dem Ziel, daß das Immunsystem körpereigene Krebszellen angreift und vernichtet. Bei einem Patienten mit nur mehr einer Lebenserwartung von wenigen Monaten ist es bei einem Medikament, das ihm 2 – 3 zusätzliche Lebensjahre ermöglicht, unerheblich, wenn das Medikament das Potential hat ihn nach 5 – 10 Jahren zu töten.
    Dem entsprechend gibt es bei Krebsmedikamenten ganz andere Prämissen als bei allen anderen Medikamenten. Zahlreiche, von der Pharmaindustrie und Politik unabhängige Experten und Institutionen haben daher vor der Verwendung der Gentherapeutika als Impfstoffe ausdrücklich gewarnt. Besonders Herr Dr. Malone warnt eindringlich davor, die von ihm entwickelte Technologie so zu mißbrauchen.
    Der Großteil der medizinischen Fachwelt teilt diese Ansichten nicht, ist aber auch von der Pharmaindustrie abhängig. Man darf hier nicht übersehen, daß alleine jedes der 4 führenden Unternehmen, die Gentherapeutika als Impfstoff verkaufen, damit 1 Milliarde Euro pro Monat Reingewinn machen. Den Profitfaktor sollte man also vielleicht nicht gänzlich negieren.
    Außerdem haben sich die Vorhersagen von Dr. Malone & Co bezüglich der Schadwirkungen der Gentherapeutika leider bisher alle erfüllt und werden inzwischen sogar von den Herstellern zugegeben. Abgesehen von den bisher eingetretenen Schäden durch Thrombosen, Infarkte und Schlaganfälle wird auch ein verstärkte Neigung zu Krebs- und Autoimmunerkrankungen und, besonders besorgniserregend, eine dauerhafte Schädigung des Immunsystems prophezeit.
    Dr. Malone warnt ausdrücklich davor, daß diese Technologie, als Impfstoff mißbraucht, bei vormals gesunden Menschen dem Immunsystem irreparable Schäden zufügen kann.
    Leider dürfte sich auch diese Prognose bewahrheiten. Siehe Bericht des Britischen Gesundheitsministeriums Seite 23ff: https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1027511/Vaccine-surveillance-report-week-42.pdf
    Diese Schadwirkung am Immunsystem wird von den Herstellerfirmen nicht bestritten. Wozu auch ? Sie haben sich vertraglich zusichern lassen, daß sie für die Wirksamkeit ihrer Medikamente kein Garantie übernehmen und auch keine Haftung für Schäden, Invalidität und Todesfälle.

    M) Fazit

    Eine Impfpflicht ist rechtlich, ethisch und sachlich nicht zulässig. Selbst wenn die Todesfälle, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, durch die als Impfstoffe verwendeten Medikamente verursacht werden nur bei 1/1.000.000 lägen, wäre es nicht zulässig. Es wäre Zeit aus der Geschichte zu lernen. Niemals darf der Staat seine Bürger zu etwas zwingen, was ein solches Risiko auch nur im Bereich des Möglichen hat. Wehret den Anfängen.

  75. Peter Novotni

    1. Niemand hat in einem demokratischen Staat das Recht uber meinen Körper zu entscheiden.
    2. Schreibt der Staat trotzdem eine Zwangsimpfung vor, so ist eben dieser Staat für alle eventuell daraus entstehenden Folgen voll verantwortlich. Der zu Schaden gekommene muss seine Schädigung melden, der Zwangsimpfende hat den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden nicht durch die Impfung entstanden ist (Beweisumkehr).
    3. Der impfende Arzt ist voll in Haftung zu nehmen, er kann den durch ihm die Zwagsimpfung entstandenen Schaden beim Staat regressieren.
    4. Die Ärztekammer als einer der haupttreibenden Zwangsimpfbefürworter übernimmt die Verfahrenskosten deshalb für die Ärzteschaft.
    5. Alle Zwangsimpfbefürworter sind bestenst informiert, dass es sich bei dem “Impfmittel” um ein bedingt zugelassenes, also nur ein Versuchsserum handelt, da keinerlei Langzeitbeobachtungen und daraus abgeleitenden Erfahrungen vorliegen können.
    6. Jeder Befürworter einer Zwangsimpfung trägt darüberhinaus die ethische Schuld für die daraus möglicherweise entstehenden gesundheitlichen Schäden und Leiden, insbesondere an Kindern.
    6. Eine “Impfpflicht”, die in der Folge zur Zwangsimpfung ausufert, ist mit aller Vehemenz abzulehen, weil sie einen tiefen Eingriff in die persönlichen Rechte der Bürger darstellt. Da Niemand wissen kann, welche tatsächlichen gesundheitliche Folgen entstehen können, aber ein Zwang besteht, sich einen schweren Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers vornehmen zu lassen, stellt das wegen Vorsatz ein schweres strafrechtlich zu verfogendes Delikt dar.

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