Weitere Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs (und 2 weitere festgestellte Rechtsbrüche)

1. Aufhebung des Betretungsverbotes für Sport- und Freizeitbetriebe

Mit seinem Erkenntnis vom 09.03.2021, V 530/2020, stellte der VfGH fest, dass das Betretungsverbot von Freizeit- und Sportbetrieben in der COVID-19-Maßnahmenverordnung – 96 (betreffend das Frühjahr 2020) gesetzwidrig war. Die vom Gesundheitsminister vorgelegten Verordnungsakten lassen nicht erkennen, welche Umstände im Hinblick auf welche möglichen Entwicklungen von COVID-19 dafür ausschlaggebend waren, das Betreten von Freizeit- und Sportbetrieben zu untersagen. Im vorgelegten Verwaltungsakt wird unter der Rubrik „Sachverhalt“ ausgeführt: “Die BReg hat aufgrund der aktuellen Situation beschlossen, das Betreten von Geschäften ab MO 16.03. (mit Ausnahmen) zu verbieten und den Betrieb von GastroUnternehmen mit 17.03.2020“. Darüber hinaus finden sich in diesem Verwaltungsakt keine weiteren im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage des § 1 COVID-19-MG relevanten Ausführungen oder Unterlagen (VfGH Erkenntnis, Seite 25).

Dieses weitere Erkenntnis bestätigt die bereits hinlänglich durch den VfGH festgestellte Vorgangsweise der Regierung, schwerwiegende Grund- und Freiheitsrechte einschränkende Maßnahmen zu verordnen, ohne eine (evidenzbasierte) Grund- und Faktenlage dafür zu nennen und unter Beweis zu stellen, also schlichtweg einfach nichts zu begründen.  Es werden Unternehmen, hier Sport- und Freizeitbetriebe, an ihrem redlichen Erwerb gehindert, in ihrer Existenz gefährdet oder sogar zugrunde gerichtet, ohne eine Begründung dafür abzugeben.  Was dies für die dahinter stehenden Personen – Betreiber, Angestellte, Lieferanten etc. und deren Familien – bedeutet, bedarf wohl keiner näheren Ausführungen.

Wie ich bereits zu einem früheren Zeitpunkt gesagt habe, war der gesamte 1. Lockdown samt weiteren Nachfolgeverordnungen gesetz- und verfassungswidrig, das heißt, die gesamte österreichische Bevölkerung wurde (bis auf wenige Ausnahmen) „eingesperrt“, Betriebe und Unternehmen wurden an der Ausübung ihres Betriebs- und Unternehmensgegenstandes gehindert bzw. eingeschränkt, und dies alles ohne Rechtsgrundlage, was ich als rechtlichen Skandal qualifiziere.

Den geschädigten Personen stehen Amtshaftungsansprüche gemäß § 1 AHG zu, weil die Erlassung einer grundrechtseinschränkenden Verordnung ohne gesetzliche Grundlage ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln eines (obersten ) Vollzugsorgans darstellt.

2. Pflicht zur Auskunft an Gesundheitsbehörde war gesetzwidrig

Aufgrund einer Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom September 2020 waren Betriebsstätten, wie zum Beispiel Gasthäuser, verpflichtet, der Bezirksverwaltungsbehörde bei Verdachtsfällen von COVID-19 bestimmte personenbezogene Daten (etwa von Kunden) zu übermitteln. Dazu mussten die Kunden zuvor vom Betreiber der Betriebsstätte zur Preisgabe ihrer Daten aufgefordert werden. Die Stadt Wien empfahl dem Betreiber, im Falle einer Weigerung des Kunden zur Datenpreisgabe, von seinem Hausrecht gebraucht zu machen (und den Kunden der Betriebsstätte zu verweisen).

Mit seinem Erkenntnis vom 10.03.2021, V 573/2021, geht der VfGH davon aus, dass § 5c Epidemiegesetz 1950 im Hinblick auf den Umfang der zur Datenverarbeitung Verpflichteten sowie der zur Erhebung vorgesehenen personenbezogenen Daten schwerwiegende Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz nach Art. 8 EMRK und 1 DSG ermöglicht. Bei einer derart weitreichenden Verordnungsermächtigung muss im Verordnungserlassungsverfahren nachvollziehbar gemacht werden, auf welcher Informationsbasis die Verordnungsentscheidung fußt und die Abwägungsentscheidung erfolgt ist. Die aktenmäßige Dokumentation im Verordnungsakt ist kein Selbstzweck: Ihr kommt die Funktion der Sicherung der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu. Der von der Behörde vorgelegte Verwaltungsakt betreffend die Wiener Contact-Tracing-Verordnung enthält aber keinerlei Hinweis auf die Entscheidungsgrundlagen der Verordnung (VfGH Erkenntnis, Seiten 35 f).

Auch in diesem Fall einer Verordnung der Stadt Wien gilt das vorhin unter Punkt 1 abschließend Gesagte (§ 1 AHG) sinngemäß. Es wurden eine schwer grundrechtseinschränkende Verordnung der Stadt Wien in Bezug auf Privatsphäre und Datenschutz ohne gesetzliche Grundlage erlassen (Verwaltungshandeln ohne Gesetz!) und eine rechtswidrige Empfehlung an die Betreiber der Betriebsstätten abgegeben.

3. „Distance Learning“ vom 17.11. – 06.12.2020 war gesetzeskonform

In seinem Erkenntnis vom 10.03.2021, V 574/2020, hielt der VfGH fest, dass der Unterrichtsminister im Verordnungsakt gerade noch hinreichend dargelegt hat, auf welcher Informationsbasis bzw. auf welchen Grundlagen der ortsungebundene Unterricht für den Zeitraum 17.11. – 06.12.2020 getroffen wurde. Diese Anordnung erachtet der VfGH als sachlich gerechtfertigt. Er stellte aber fest, dass eine solche Form des Unterrichts den verfassungsgesetzlich verankerten Bildungsauftrag der Schule gemäß Art. 14 Abs. 5a B-VG, wonach Kindern und Jugendlichen die bestmögliche geistige, seelische und körperliche Entwicklung zu ermöglichen ist, auf Dauer nicht verwirklicht. Ausdrücklich wird durch den VfGH klar gestellt, dass er die Maßnahme von ortsungebundenem Unterreicht für den Zeitraum vom 17.11. – 06.12.202 zu beurteilen hatte, und nur für diesen Zeitraum (VfGH Erkenntnis, Seite 52).

4. Keine (generelle) Impfpflicht in Österreich

In seinem Erkenntnis vom 02.03.2021, G 362/2020, behandelte der VfGH die Frage, ob bzw. inwiefern § 17 Abs. 4 Epidemiegesetz („im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen“) eine Impfpflicht regle. Dazu stelle der VfGH fest, dass § 17 Abs. 4 Epidemiegesetz weder zur Anordnung einer Impfpflicht für einen nach allgemeinen Kriterien bestimmten Adressatenkreis durch Verordnung noch zu Akten unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt. Eine Impfpflicht kann daher nur im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen mit einem im Instanzenzug bis zu den Höchstgerichten bekämpfbaren Bescheid angeordnet werden. .

Es kann also weder ein unbestimmter noch bestimmter Adressatenkreis, weder eine Berufs- noch Bevölkerungsgruppe nach dem Epidemiegesetz durch Verordnung oder Bescheid verpflichtet werden, sich einer Impfung, insbesondere der nur bedingt zugelassenen (und bereits beim Europäischen Gericht angefochtenen) SARS-COV-2 Impfung, zu unterziehen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Resolution 2361 (2021) des Europarates vom 27.01.2021, mit der klar gestellt wird, dass die Impfung nicht verpflichtend sein darf und niemand deswegen diskriminiert werden darf, weil er nicht geimpft ist. Die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union wurden aufgefordert, jegliche Diskriminierung von Ungeimpften zu unterlassen.

Sollte eine SARS-COV-2-Impfpflicht „durch die Hintertür“ eingeführt werden, indem Ungeimpften beispielsweise weniger Freiheiten zugestanden werden als Geimpften, so würde eine solche Regelung schwerwiegend gegen die Grund- und Freiheitsrechte verstoßen und von uns Rechtsanwälten mit allen rechtlichen Mitteln umfassend angefochten werden.

Grund- und Freiheitsrechte sind kein Privileg des Bürgers, sondern unverzichtbare und bedingungslos zu respektierende Menschenrechte, die von unseren Vorfahren teilweise mit Blut und teuer erkämpft worden sind. Wir sind unseren Kindern verpflichtet, ihnen ein solch hohes Gut zu bewahren.

RA Dr. Michael Brunner

21.03.2021

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

68 Kommentar

  1. Gerhard Gödel

    Danke , bitte nicht nachlassen

    1. Silke

      Mit diesem Artikel gehe ich heute ins Bett. Einmal ruhig schlafen.

      1. Silvester Leitner

        Der Artikel geruhigt tatsächlich. Deine Antwort klingt angenehm.

    2. Dr. Gerlinde Sauermann

      Danke, die Frage wie ich mich selbst schütze mündet in der Frage, wie ich meine Nachkommen schütze, wovor, vor allem? Ist eine, auf mechanistisch reduzierte Herangehensweise beschränkte Auffassung richtungsweisend, würde die Möglichkeit zur selbst gewählten, vielfältigen Lebensgestaltung aufgehoben werden.

    3. Gleiche Osterlüge wie vor einem Jahr.
      Es gibt keine Personenbegrenzung bei Familientreffen!
      Der Begriff Veranstaltung wurde im Epidemiegesetz nicht wie geplant geändert und ein Familientreffen ist ganz klar KEINE Veranstaltung.
      Der Bezug einer Personenbegrenzung steht in der Covid 19 Maßnamensschutzverordnung bezogen auf eine Veranstaltung Die Mainstream Medien spielen wieder mit und verbreiten die Regierungsflüge ohne Kommentar und Rückfrage.
      Sehen sie dazu meinen Tweet
      https://twitter.com/kaeferboeck/status/1376967946254311425

    4. Warum steht im aktuellen Epidemiegesetz immer noch dieselben Paragrafen, welche juristischen Personen oder Einzelunternehmern eine Auskunftspflicht ihrer Kunden, wie Name, Adresse, Telefonnummer usw im Falle eines Covid Ereignisses vorschreiben, obwohl dies bereits wie auf dieser Seite beschrieben vom Gericht als Verfassungswidrig erkannt wurde?

  2. Susanne

    Diese Worte sind Balsam für meine gequälte Seele.
    Liebe Anwälte!
    Danke für Euren unermüdlichen Einsatz. Bitte rettet unsere Freiheit, ja unser Leben!

  3. Iris Goerner

    Danke für die Veröffentlichung der VGH Erkenntnisse!

  4. Cristin Harrer

    Vielen Dank für Ihren Einsatz!! 👏👏👏

    1. Tsopelas Gabriele

      Vielen Dank für euren Einsatz !

    2. Ulrike Ruep

      Einfach klasse und ein Aufatmen, danke vielmals und hoffen wir auf Bessererung auch für unsere Kinder in der Schule (testeahnsinn und FFP2 Maske in unserem Fall bis zu 10 Stunden Unterricht).

  5. Christa Walli

    Danke an die Anwälte für Grundrechte.
    Ihr leistet eine großartige Arbeit für die Menschen in Österreich.

  6. Manuela Freund

    Wie sieht es denn mit der Maske Pflicht aus, ich als gesunder Mensch kann ich mir im besten Fall gar nicht vorstellen, warum ich eine Maske tragen muss, obwohl ich selbst mit sehr wenig Leuten zu tun habe, kann ich mir gar nicht vorstellen, daß ich im Kaufhaus Maske tragen muss, da bekommt man fast keine Luft mehr, das ist sehr schlimm, wenn ich mit der Luft kämpfen muß, das ist das allerletzte, aber nicht nur ich, es sind sehr viele Leute betroffen, die keine Luft bekommen, da ist die frische Luft doch am gesendeten, wenn man frei atmen kann oder noch darf, was ist ihre Meinung dazu 🤔🤔

    1. Ismene Enabulele

      Mir gehts auch so , deswegen habe ich an mit der Schere 4 Schlitze reingeschnitten…. hilft ein wenig…. klar besser ist Maskenlos einkaufen gehen

      1. Ich habe mir das ganze Innenfutter rausgeschnitten und und ebenfalls an den Schlitzen Löcher rein gestochen. Geht etwas besser, aber hoffentlich haben wir bald unser Leben ohne Maske zurück!!!

  7. edelbert neuner

    Sehr geehrter Herr Dr. Brunner!
    Die derzeitige Impfpropaganda der Regierung im ORF wird ausschließlich einseitig pro Impfung geführt. Laut meinen Recherchen ist dies aber gesetzeswidrig. Bei jeder “Nasenspray Werbung” muss auf die Nebenwirkungen hingewiesen werden. Ich fühle mich hier durch diese Werbung nicht vollständig aufgeklärt, ja sogar irregeführt. Außerdem fühle ich mich als Mensch, der schwere Bedenken bei dieser Impfung hat diskriminiert. Kann man diesen Umstand rechtlich(verfassungsrechtlich) bekämpfen? Ich würde mich über Ihre diesbezügliche Einschätzung sehr freuen. mfg Neuner Edelbert

    1. sissy Fessl

      Wenn man diesen Zustand klagen könnte, wär ich sofort dabei!

  8. Monika Lang

    Die Maskenpflicht in der Unter- und Oberstufe- war da nichts dabei? Wie ist da die aktuelle Situation?
    Mit freundlichen Grüßen Monika Lang

  9. Kurt Peter

    Super, danke Herr Dr. Brunner!
    Ich hab zwar gehört, die Resolution des Europarates ist nicht bindend und hilft uns nicht weiter aber hoffen wir mal, der VfGH hält Stand.
    Eine Impfpflicht würde ja die Richter auch betreffen.
    Glaub nicht, dass die selber das wollen!

    Viele jener, die noch weitere Anzeigen im Zuge von Spaziergängen, Zusammenkünften, Maskenverweigerungen etc. bekommen haben, würden sich freuen, wenn der VfGH im Zuge seiner letzten Session hier auch noch “richtige” Entscheidungen getroffen hat.

    LG

  10. Uschi Laag

    Vielen Dank! Das sind wirklich gute Nachrichten! Besteht die Chance, dass dasselbe in absehbarer Zeit auch das deutsche und italienische Verfassungsgericht entscheidet? Und haben die Regierungen die Möglichkeit solche Entscheidungen zu ignorieren? Oder können wir berechtigt hoffen, dass sich etwas ändert an den absurden Ideen der Regierungen?

  11. sonja kopp

    Danke! Bitte alle „Schuldigen“ persönlich zur Verantwortung zu ziehen! Amtshaftungsklage schmerztdanich zu wenig

  12. Sandra Schartmueller

    Vielen Dank an sie alle die sie so wunderbar zusammen arbeiten um für unsere Grundrechte zu kämpfen…. Wir können gar nicht genug danken… Hochachtungsvoll… Und voller Respekt…

  13. Karin Hausner

    Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit!

  14. Petra und Hermann Griebler

    Vielen Dank für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz! Sie geben uns, die wir an unsere Verfassung und an Gerechtigkeit glauben, einen Funken Hoffnung. Respekt!!

  15. Florian Frühbeiss

    Weiter so! Vielen Dank für Ihr Bemühen!

  16. Heinz

    Danke für eure wertvolle Arbeit.

    Es wäre toll, käme von eurer Seite noch eine Analyse dieser Entscheidungen. Speziell auch im Hinblick der Haftungsfrage (Amtshaftung) könnte man sich ein Bild im Zusammenhang mit aktuellen und zukünftigen Aktivitäten machen.

  17. Schlaffer Brigitte

    Danke an alle Rechtsanwälte die hervorragende Arbeit leisten

  18. Sabine

    Vielen Dank Herr Dr. Brunner, Menschen Ihres Formats geben Hoffnung, anders als die Bundesregierung und alle damit verbundenen Maßnahmen, Verordnungen, Werbungen und psychologisch fragwürdige Kommunikation mit den Bürgern etc., die aber noch ein größere Dilemma vor allem psychischer Natur erzeugen.

  19. Bitte weiter versuchen, in den Medien Gehör zu finden! Ich weiß, wie schwierig das ist, aber notwendig. Die Einseitigkeit tatsächlich aller Printmedien ist skandalös.

    1. Josef

      An alle Rechtsanwälte danke für eure Hilfe! So wie es jetzt ist, kann es nicht weitergehen!

  20. Claudia Tatzberger

    Danke für Ihre unermüdliche Arbeit! Was würden wir wohl ohne all jene Helden tun, die für unsere Grundrechte kämpfen!!!
    Ohne sie hätte ich bereits jegliche Hoffnung verloren!
    Vielen Dank!!

  21. Werner

    Wo kann man sich Sammelklage gegen die Regierung anschliessen?

  22. Arnhild Hartlieb

    Bravo Hr. Brunner! Ich darf leider immer noch nicht in die Arbeit. Diskriminierung pur, wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum Lachen🧐 Lg Arnhild Hartlieb

  23. Gabi

    Vielen Dank für Ihren Einsatz und für die Infos, die Sie weitergeben.
    Es tut der Seele gut, solche Zeilen zu lesen!!!!.

  24. Auch ich DANKE ihnen allen für die unermüdliche Arbeit. Danke, dass sie den Mut haben, diese Schritte zu gehen – zum Wohle der Menschen 🙂

  25. Peter Hruska

    Vielen Dank für den Einsatz… Leider nutzen die Eekenntnisse im Nachhinein nmd mehr… Man müsste zukünftigen Erlässen einen Riegel vorschieben können, oder einen nicht gesetzeskonformen Erlass sofort anfechten können….

  26. Sabrina

    Vielen Dank an alle Rechtsanwälte für Grundrechte und alle die mithelfen um unsere Freiheit zu bewahren. Richtiger Weise müsste es schon heißen um unsere Freiheit wieder zu erlangen.

  27. Gabriele Reitano

    Guten Tag und vielen Dank für Ihre Arbeit (ich bin monatliche Unterstützering der Plattform Respekt.

    Ich habe eine Frage zum derzeitigen Freitesten: Gibt es da auch schon Ensprüche von Seiten der Anwälte bei Gericht? Lt. Information des RKI ist der PCR Test bei Menschen ohne Symptome nicht geeignet, da es zu viele falsch positive Resultate geben könnte. Menschen die sich freitesten sind allesamt gesund und wollen nur den verwehrten Zugang zu Frisören und jetzt auch in den Handel umgehen.

    Ich weigere mich mich testen zu lassen – ist diese Verordnung aufgrund des Gleihheitsgesetzes überhaupt zulässig – müsste ja wie oben unter 4. festgestellt auch hier anzuwenden sein, dass niemand diskriminiert werden darf?

    Würde mich sehr über eine Stellungnahme freuen, liebe Grüße

  28. Hallo wie lange last ihr euch diese spielerein der regierung noch gefallen und was ist mit denn ffsp2 masken die nichts bringen was ist mit denn eintrittstest

  29. Manuela

    Danke für die Info. Dennoch wird die Einführung desngrünen Passes von der EU vorangetrieben. Und dabei handelt es sich ganz massiv um Diskriminierung. Wie kann ich mich als kleiner Bürger wehren, wenn dieses Spiel von allen mitgespielt wird?
    Lg

  30. Judith Schuchter

    Vielen Dank für Ihre Interventionen. Allerdings kommen die Entscheidungen immer erst im Nachhinein, und dann gelten schon wieder neue Verordnungen. Kann man nichts tun, dass die von der Regierung beabsichtigen Verordnungen im Vorfeld geprüft werden?

  31. Alena Jahnkeova

    Guten Tag Herr Brunner,
    vielen Dank für alle Ihre Informationen. Ihre Berichten und Ihre Hilfe ist schön und anstrengend. Nach dem allem habe ich einige Fragen:
    wie ist es wenn möchte ich gegen Republik Österreich klagen bringen wegen Kontaktverbot, gegen Maske tragen usw….weil war alles gesetzwidrig – dürfte ich nicht zu Mutter Beerdigung fahren und bis heute nichts erledigen……….und möchte ich eine Entschedigung für alles…….in Deutschland sind schon über 10.000 Klagen von privaten Menschen in diese Richtungen……….wie und was ist möglich und werde sie es machen und wieviel werde es kosten?? Bis zu EU Gericht für Menschen Rechte und auch als Muster Prozess möglich???? Lg. A.J.

  32. Nicole Rabanek

    Danke, danke für euren Einsatz!!!

  33. Günter Lehner

    Eure Arbeit ist für die Allgemeinheit unbezahlbar!!!

  34. Maria

    Ihre wertvolle Arbeit gibt mir Hoffnung- danke von Herzen

  35. Christian Strasser

    An einem Tag wie heute, nachdem ich verzweifelt versuche immer wieder ein bißchen Aufklärungsarbeit zu leisten und erkennen muß, wie selbstsüchtig Menschen sind und sich impfen lassen wollen, mit der Aussage,, ich will ja auf Urlaub fahren,, , die nicht bereit sind aus dieser Selbstsicherheit, das große Ganze zu erkennen oder einfach akzeptieren, fühle ich mich total fertig und machtlos.
    Da sind solche Ergebnisse von Ihnen wieder Seelennahrung und gibt mir Kraft, meine Anstrengungen weiterzuführen.
    Vielen Dank für Ihre Anstrengungen.
    LG aus Tirol Christian Strasser

  36. Roswitha Seiter

    Vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz. Sie geben uns wieder etwas Hoffnung.
    Roswitha

  37. Martin Hierm

    Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!

  38. Heinrich Vielgrader

    Wann wird die Regierung fuer ihre Rechtsbrueche zur Verantwortung gezogen? DANKE fuer Euren Einsatz! Die Impfpropaganda des ORF ist hochgradig verantwortungslos !

  39. Erwin spiel

    Danke f euer engagement! Ich schäme mich nicht bei den demos zu sein aber ich habe zu viel zu verlieren! Die schweine zerstören existenzen!

  40. Karin

    Die einseitige manipulative Berichterstattung öffentlich rechtlicher Medien ist skandalös, ORF-Gebühren entbehrlich. Noch wichtiger wäre die Möglichkeit Eilanträge einzureichen, um agieren und nicht immer im Nachhinein reagieren zu müssen. Wenn aufgehobene Verordnungen sofort durch neue nicht evidenzbasierte ersetzt werden und Gültigkeit erlangen, ist der VfGH aufgefordert, solche Handlungen mit klaren Formulierungen abzustellen.
    Danke für Ihre unschätzbare Arbeit!

  41. Christian Walter

    DANKE!!! UND BITTE WEITER SO

  42. Eva B.

    Auch ich verfolge sehr interessiert ihre Berichte und Artikel. Danke für ihre unermüdliche Arbeit für die Bürger in Österreich! DANKE!

  43. Mag.Helga Güntschl

    Offenkundig sind die Ordinationen der HNO Ärzte jetzt weit mehr gefragt von Menschen nach Nasenbohrertests, wie sie in Teststraßen angeboten werden! Es sind Menschen, die nach doch häufig unsachgemäßer Durchführung der Tests Probleme haben! Warum rühren sich die HNO Ärzte nicht, es wäre doch ihre Verantwortung!

  44. Shemaine

    Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit!

  45. Esen Zafer

    1.Wir wissen ja diese Bedingt zugelassenen sogenannte Impfung (!) im Grunde genommen kein klassisches Impfung ist. Das ist ein künstliche eingriff auf Menschliche Dna. Von tierischen Labor versuchen waren alle tiere tot. Mit der Ding ist ein Menschenversuch durchgeführt. Und diese Menschen sind wenn die überleben leben unter Öffentlichkeit. Tierversuche wird und werde im Labor geführt und beobachtet. Aber Versuchsmenschen leben unter uns und keiner weis ob die ansteckend sind oder neurologische folgen leiden werden, etc. Das klingt diskriminierend aber das ist ja nicht gewöhnlich beobachtete biogenetische ding. In eine Altersheim war die Nachricht nach dem Impfung Großteil Positif (?) waren. Nicht der virus aber doch diese Genänderung ist gefährlich für Öffentlichkeit. Wieso geht man zur Gericht, das impfbefürworter beweisen sollen, diejenigen kein Gefahr für Öffentlichkeit darstellen? Man muss irgend einmal das ganze verkehrte Wahrheit richtig stellen. Jede darf eigene Körper für ein Syntetische eingriff zur Verfügung stellen aber das soll nicht so einfach spritzen und nach hause schicken.

  46. Waltraud

    Danke für Ihre sobwertvolle Arbeit. Es gibt mir/uns Hoffnung.
    All die für rechtswidrige erklärten Tatbestände….hat das Auswirkungen auf derzeitig bestehende Verordnungen, die uns weiter einschränken? Wird da irgendwas aufgehoben. Es gibt sovieles was da noch ausständig ist: Sehr wichtig und ausständig sind die Maskenverordnungen für die Schüler, die Beschränkungen in den Frezeit/ Sport/Kultur ereignen, der PräsenzUnterricht….ich weiss gar nicht wo ich anfangen soll…..der gesamte lockdown mit Ausgangsbeschränkungen

  47. Michaela

    Danke mal für die INFO
    heisst das für mich jetzt, dass ich (Kunde eines Fitnesscenters) auf Entschädigung durch Gesundheitsgefährdung klagen kann?
    Und des weiteren auch annehmen kann, dass die nachfolgende Sperrung wieder wiederrechtlich erfolgte?
    lg

  48. Grund Wolfgang

    Danke für euren Einsatz! ❤️

  49. Verena Wieland

    Danke für den unermüdlichen Einsatz, unsere Grundrechte zu beschützen und zu verteidigen!

  50. Roland Molzbichler

    Ein herzliches Dankeschön für ihre unermüdliche und wertvolle Arbeit zur Wahrung bzw. Rückgewinnung unserer demokratischen Grund- und Freiheitsrechte!!!

  51. Eve

    Finde es erschreckend, wie unsere Grundrechte ausgehobelt werden. Soll ja sogar ein Gesetz beschlossen werden, wo dies noch leichter möglich ist. Außerdem ist die einseitige Berichterstattung des ORF eine Frechheit. Seit einem Jahr wird Gehirnwäsche betrieben. Es gibt viele Ärzte und Virologen, die ebenfalls gute Argumente haben, aber die lässt man ja nicht mehr zu Wort kommen. Danke für Ihren Einsatz

  52. Auch von mir vielen herzlichen Dank für ihre Informationen an uns🤝👍. Ich hatte heute auch wieder einen Arbeitstag mit Kollegen die diesen Massnahmen und Impfwahnsinn unterstützen und glauben. Die, sich treffende junge Menschen dafür verurteilen/ beschuldigen dass die Massnahmen nicht aufhören!!! Es ist sehr schlimm. Und meine Kollegen sollten medizinisches Wissen mitbringen und fallen trotzdem auf die Regierungspropagana herein.
    Danke vor allem für die Info bez. Impfverweiger Diskriminierungsverbot. Ich hoffe sehr dass auch die Volksbegehren etwas bringen.
    Es tut gut nicht alleine zu sein, auch wenn ich mich im Umfeld, ausser Mann und Kinder, so fühle.
    Liebe Grüße aus Tirol

  53. Markus Behrens

    Ein großes Dankeschön an die Rechtsanwälte für die unermüdliche Arbeit für unsere Grundrechte. Liebe Grüße aus dem Nordburgenland

  54. Barbara Artenjak

    Danke für Ihren unermüdlichen Kampfgeist. Bitte weiter so. Wir brauchen Menschen wie Euch!! LG aus NÖ

  55. Roswitha Graf

    Wie schaut es aus mit den Grundrechten? Es kann nicht sein das ich mich Testen lassen muss, um mir 1 Liter Milch kaufen zu können!

  56. Karin Kastl

    GsD gibt es euch, bitte, bitte nicht nachlassen, ich und viele andere zählen auf euch!

  57. Werner Klambauer

    Gilt das auch jetzt, wo sie uns mit der Impfpflicht drohen?

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