Anwälte unterliegen einer gesetzlich anerkannten Verschwiegenheitsverpflichtung, die Sie schützt, wenn Sie uns vertrauliche Mitteilungen zukommen lassen möchten. Wir werden Ihre Mitteilungen anonym behandeln und sie ausschließlich zur Aufklärung im Dienste des Grundrechtschutzes verwenden.
Ihre Privatsphäre ist uns ein wichtiges Anliegen, sie zu schützen, ist unser anwaltlicher Auftrag von Ihnen.
Bitte schildern Sie uns Ihre persönlichen Wahrnehmungen über Übergriffe, Rechtswidrigkeiten oder Ihnen iZm COVID-19 sonderbar erscheinende Ereignissen möglichst genau. Sollten wir dazu Rückfragen haben, werden wir uns jedenfalls melden. Wir nehmen Ihre Mitteilungen sodann in Evidenz und sortieren sie nach Themen, die wir zur gegebenen Zeit bearbeiten und dem Außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss (ACU) zur weiteren Prüfung und Verwertung zur Verfügung stellen werden. Dies natürlich anonym, sofern wir nicht ohnehin mit Ihnen Kontakt aufnehmen werden, um Sie um ergänzende Auskünfte zu bitten.
Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass wir über diese Rubrik der „Vertraulichen Mitteilungen“ keine individuelle Rechtsberatung vornehmen können, sondern verweisen wir diesbezüglich auf unsere Informationen auf unserer Seite (Beiträge, Videos, Links, Downloads und Newsletter). In dringenden Fällen, die keinen Aufschub erlauben, können Sie natürlich jeden einzelnen Kollegen unserer Bewegung direkt kontaktieren oder sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden!
Alle Mitglieder unserer Initiative „Rechtsanwälte für Grundrechte“ müssen auch ihren bisherigen Kanzleitätigkeiten voll entsprechen und leisten zusätzlich so viel, wie Ihnen möglich ist, zur Bewältigung der hier gestellten Anforderungen.