Wo bleibt Österreichs Meinung? Zwischen Krieg, Neutralität und Völkerrecht muss unsere Republik für das Recht einstehen.
Die USA und Israel verübten rechtswidrige Angriffe auf den Iran und verstoßen damit gegen zentralste Prinzipien des Völkerrechts (Gewaltverbot der UN-Charta). Österreich bleibt stumm – leider. Rechtsbrüche müssen beim Namen genannt werden. Vor allem eine demokratische Republik, die sich Neutralität und Menschenrechte auf die Fahnen schreibt, muss Farbe bekennen: Zu Gunsten einer wertebasierten Ordnung, zu Gunsten des internationalen Rechts, dem sich die Staaten selbst untergeordnet haben, und gegen willkürliche Gewaltpolitik.
So denken wir – deshalb haben wir heute, am 20.3.2026, einen offenen Brief an die Bundesregierung gerichtet, adressiert insbesondere an Bundeskanzler Christian Stocker und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger. Unten finden Sie den Brief als PDF und im Volltext.
Offener Brief an die Österreichische Bundesregierung:
Österreichs Positionierung zum aktuellen Weltgeschehen im Lichte des Völkerrechts
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Christian Stocker!
Als Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung sehen wir es als unsere besondere
Verpflichtung, jederzeit und überall konsequent für Grund- und Freiheitsrechte, für die
Einhaltung der Menschenrechte, und für das humanitäre Völkerrecht einzutreten.
Letzteres wurde nach den unermesslichen Verbrechen des 2. Weltkrieges durch die UN-Charta,
das Römische Statut und zahlreiche weitere Instrumente gestärkt, um zu verhindern, dass
Gewaltpolitik und Willkür die Ordnung zwischen Staaten bestimmen. Auch wenn diese
Instrumente unvollkommen sein mögen, verkörpern sie die grundlegenden internationale
Wertvorstellungen, zu deren Einhaltung sich die Staatengemeinschaft verbindlich verpflichtet
hat.
Gerade neutrale Staaten stehen in der Verantwortung, Verstöße gegen das Völkerrecht offen
zu benennen, scharf zu verurteilen, und deren unverzügliche Beendigung zu verlangen –
unabhängig davon, wer sie begeht. Eine solche klare Haltung darf insbesondere von der
österreichischen Bundesregierung und in besonderem Maße von der Bundesministerin für
Europäische und Internationale Angelegenheiten erwartet werden. Dieser Erwartung wird
bislang leider nicht einmal ansatzweise entsprochen.
Wurde anlässlich des Angriffs Russlands auf die Ukraine noch nachdrücklich auf das
Völkerrecht als unverzichtbaren „Schutzschirm“ gegen Aggressionen verwiesen, der Aggressor
diplomatisch isoliert, und wirtschaftlich sanktioniert, verharrt das offizielle Österreich bei
vergleichbaren Handlungen anderer Staaten weitgehend in Schweigen – oder begnügt sich
mit allgemein gehaltenen Appellen zur „Zurückhaltung“ und zur „Einhaltung des Völkerrechts“.
Diese Forderungen wirken leer, wenn das Völkerrecht zugleich vor den Augen der
Weltöffentlichkeit konsequenzfrei massiv gebrochen wird.
Umso mehr ist geboten, dass Österreich – insbesondere im Zusammenhang mit den jüngsten
Angriffen der Vereinigten Staaten von Amerika und des Staates Israel gegen die Islamische
Republik Iran – öffentlich unmissverständlich Stellung bezieht. Die gesetzten militärischen
Gewaltakte verstoßen gravierend gegen die Grundprinzipien der völkerrechtlichen Ordnung.
Sie sind durch nichts zu rechtfertigen. Brüche des Gewaltverbots der UN-Charta sind nicht
politische Meinungsfragen. Sie sind schwerste Verletzungen der zentralsten Normen des
internationalen Rechts. Ein demokratischer Staat, der sich zur Achtung der Menschenrechte
und zur Souveränität der Staaten bekennt, muss solche Verletzungen eindeutig benennen und
verurteilen.
Darüber hinaus erwarten wir von der österreichischen Bundesregierung, die beteiligten Staaten
mit Nachdruck aufzufordern, ihr Vorgehen unverzüglich zu beenden und aus der Logik
militärischer Eskalation in die zivilisierte Ordnung des Völkerrechts zurückzukehren.
Eine solche Positionierung sollte, soweit dies im Rahmen der Möglichkeiten der Republik
Österreich liegt, durch diplomatische Initiativen und geeignete politische Maßnahmen
untermauert werden. Erst durch ein derart konsequentes Handeln kann Österreich seiner
völkerrechtlichen Verantwortung und seiner verfassungsrechtlich verankerten Neutralität
gerecht werden.
Nur wenn Österreich bereit ist, Rechtsverletzungen unabhängig von politischen Bündnissen
oder geopolitischen Interessen zu verurteilen, wird es wieder als glaubwürdiger neutraler Staat
wahrgenommen werden können.
Nur dann kann unser Land erneut ernstzunehmend zu einem Ort für internationale
Friedensgespräche werden – und nicht zum bloßen Begleiter einer internationalen Politik, die
völkerrechtswidrige Kriege stillschweigend hinnimmt.
Hochachtungsvoll
Verein Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung
