„Tun wir eh schon“: Die sinngemäße Antwort des Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten auf unsere Aufforderung, laut und klar für das Völkerrecht einzutreten.
Nachdem die USA und Israel am 28.2.2026 den Iran angriffen, blieb es vergleichsweise still auf der internationalen und nationalen Bühne – zumindest dafür, dass vor Augen der ganzen Welt grundlegendste Prinzipien des Völkerrechts gebrochen wurden. Anlasslose Gewalt ist laut internationalem Recht tabu. Sie muss es auch sein. Nur so ist ein friedliches Zusammenleben zwischen Staaten als Gleichberechtigen möglich. Zu stumm blieben unseres Erachtens Österreichs Politiker.
Ein Staat, der für Menschenrechte und Diplomatie stehen möchte, hat sich zu Wort zu melden. Deswegen richteten wir am 19.3.2026 einen offenen Brief an unsere Bundesregierung. Wir forderten auf, nachdrücklich und deutlich mit allen Mitteln für eine regelbasierte Weltordnung einzutreten und entsprechend öffentlich Stellung zu nehmen.
Am 5.5. erhielten wir eine Antwort aus dem Ministerium. Erfreulicherweise wird darin zugestimmt, dass der Angriff der USA und Israels völkerrechtswidrig war. Man plädiere für Diplomatie und politische Lösungen. Diese inhaltliche Zustimmung ist zu begrüßen. Aber was fehlt, sind handfeste Maßnahmen. Daher haben wir uns mit 11.6. erneut an das Ministerium gewandt und mehr gefordert. Mehr Positionierung, mehr Hör- und Sichtbarkeit von Österreichs Meinung, und mehr spürbare Schritte gegen völkerrechtsbrüchige Staaten.
Hier lesen Sie das Statement aus dem Außenministerium und unsere Rückantwort:
Unser erstes Schreiben: siehe unser Beitrag Iran, USA, Israel: Österreich muss für das Völkerrecht eintreten – Offener Brief an die Bundesregierung
Antwort des BMEIA auf unser Schreiben:
[Begrüßung]
Die Förderung des Völkerrechts und der regelbasierten Ordnung sind seit vielen Jahrzehnten eine wichtige außenpolitische Priorität Österreichs. Österreich setzt sich nachdrücklich für die Einhaltung des Völkerrechts, der Menschenrechte und der Satzung der Vereinten Nationen durch alle Staaten ein – auf nationaler und internationaler Ebene, in bilateralen Kontakten und multilateralen Foren. Österreich ist zutiefst besorgt über die rezenten Entwicklungen und die Erosion der regelbasierten Ordnung.
Dass der von Ihnen angesprochene Angriff der USA und Israels nicht mit dem Völkerrecht vereinbar ist, hat die Frau Bundesministerin auch öffentlich erklärt. Österreich plädiert nachhaltig und unermüdlich für Diplomatie, politische Lösungen und eine Rückbesinnung auf eine internationale regelbasierte Ordnung. Alle Beteiligten sind aufgefordert, die territoriale Unversehrtheit aller Staaten in der Region zu wahren, das Völkerrecht einzuhalten und Konflikte im Rahmen der Vereinten Nationen zu lösen.
Mit besten Grüßen
[…]
Unsere Reaktion an das Bundesministerium und die Bundesregierung:
Offener Brief an die Österreichische Bundesregierung:
Österreichs Positionierung zum aktuellen Weltgeschehen im Lichte des Völkerrechts – Ihr Schreiben vom 5.5.2026 auf unseren offenen Brief vom 19.3.2026
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Christian Stocker,
sehr geehrte Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Mag.a Beate Meinl-Reisinger!
Vielen Dank für Ihre Antwort, Frau Bundesministerin, wonach Sie auch öffentlich erklärt haben, dass der Angriff der USA und Israels nicht mit dem Völkerrecht vereinbar ist und Österreich nachhaltig und unermüdlich für Diplomatie, politische Lösungen und eine Rückbesinnung auf eine internationale regelbasierte Ordnung plädiert.
Trotz der offenbar vorhandenen inhaltlich übereinstimmenden Bewertung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs konnten wir jedoch keine öffentliche und offizielle Erklärung von Ihnen, Frau Bundesministerin, finden, die den US-israelischen Angriff als klaren Verstoß gegen das Völkerrecht scharf verurteilt und dessen unverzügliche Beendigung verlangt.
Einer Verurteilung am nächsten kommt Ihre Aussage im oe24-Interview vom 26.3.2026, „Grundsätzlich sind sich hier alle einig: Mit dem Maßstab des Völkerrechts ist dieser Angriff der USA und Israel nicht vereinbar“. Diese Äußerung vermag diplomatische Initiativen und geeignete politische Maßnahmen jedoch nicht zu ersetzen.
Sollten wir wesentliche außenpolitisch relevante Äußerungen übersehen, so ersuchen wir um entsprechende Hinweise.
Wie wir bereits in unserem offenen Brief vom 19.3.2026 darlegten, genügen allgemein gehaltene Appelle zur „Zurückhaltung“ und zur „Einhaltung des Völkerrechts“ – noch dazu lediglich in Medien – für einen demokratischen Staat, der sich zur Achtung der Menschenrechte und zur Souveränität der Staaten bekennt, gerade nicht.
Darum ersuchen wir die österreichische Bundesregierung und speziell Sie, Frau Bundesministerin, nochmals, die Verletzungen des Völkerrechts eindeutig zu benennen und zu verurteilen. Die beteiligten Staaten sind mit Nachdruck aufzufordern, ihr Vorgehen unverzüglich zu beenden und aus der Logik militärischer Eskalation in die zivilisierte Ordnung des Völkerrechts zurückzukehren. Es ist Österreichs Verpflichtung, dies zu fordern und durch diplomatische Initiativen und geeignete politische Maßnahmen zu untermauern. Dieser Verpflichtung wird bisher gerade nicht nachgekommen.
Hochachtungsvoll
Verein Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung

Es braucht auch wegen dem Ukrainekonflikt dringend einen Europa-Russland-Dialog, dieser ist alternativlos.
Orlando Figes, renommierter Historiker und ausgewiesener Kenner Russlands – gewiss kein Apologet des Kremls –, formuliert es unmissverständlich: „Es gibt keine Alternative zum Dialog.“ Der einzig realistische Weg besteht darin, neue Formen der Verständigung zu entwickeln, ohne dabei grundlegende Prinzipien preiszugeben.
Aktuelle Entwicklungen scheinen diese Einschätzung zu bestätigen. Am 18. Juni 2026 unterzeichneten die USA und der Iran im Rahmen des G7-Gipfels in Versailles ein umfassendes 14-Punkte-Memorandum of Understanding, vermittelt durch Pakistan, nicht durch Österreich oder die Schweiz. Das Abkommen umfasst unter anderem einen sofortigen Waffenstillstand, die Öffnung der Straße von Hormus, die Aufhebung bestehender Blockaden, einen Wiederaufbauplan in Höhe von 300 Milliarden Dollar sowie den Verzicht Irans auf Atomwaffen. Selbst zwischen tief verfeindeten Akteuren bleibt Dialog somit nicht nur möglich, sondern politisch notwendig.
Auch im Verhältnis zwischen Großmächten zeigt sich eine vorsichtige Rückkehr zur Diplomatie. Das Treffen zwischen Donald Trump und Wladimir Putin im August 2025 markierte die Wiederaufnahme direkter Gespräche zwischen den USA und Russland. Parallel dazu suchte Trump zuletzt auch den persönlichen Austausch mit Chinas Staatspräsidenten in Peking. Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass selbst in Phasen strategischer Rivalität Gesprächskanäle nicht nur offengehalten, sondern aktiv genutzt werden.
Ein Blick in die Geschichte unterstreicht diese Einsicht. Während der Kubakrise im Oktober 1962 standen sich die USA und die Sowjetunion am Rande eines nuklearen Konflikts gegenüber. Der letztlich friedliche Ausgang war nur durch direkten Dialog und die gegenseitige Anerkennung vitaler Sicherheitsinteressen möglich. Bis heute dulden auch die USA keine Stationierung feindlicher militärischer Infrastruktur in unmittelbarer Nähe ihres Territoriums – ein Umstand, der die fortdauernde Relevanz sicherheitspolitischer Sensibilitäten verdeutlicht.
Vor diesem Hintergrund erweist sich eine pauschale Russophobie als politisch kontraproduktiv. Sie verengt den Diskurs, verhärtet ideologische Fronten und erschwert eine nüchterne Analyse geopolitischer Realitäten. Wo sie in stereotype Feindbilder umschlägt, nimmt sie Züge eines kulturell überhöhten Überlegenheitsdenkens an und unterminiert die Möglichkeit einer konsistenten, prinzipiengeleiteten Außenpolitik.
Gefragt ist stattdessen eine Ordnung der Multipolarität, die die Eigenständigkeit und legitimen Interessen aller Staaten anerkennt und im Rahmen des Völkerrechts austariert. Eine solche Perspektive eröffnet die Chance, ein neues, tragfähiges Verhältnis zwischen Europa und Russland zu entwickeln – nicht trotz, sondern gerade aufgrund bestehender Differenzen.