Politisch selektive TODESSTRAFE – die neue Barbarei des Staates Israel! Eine Betrachtung von RA Dr. Kurt Lichtl em
Der Staat Israel hat seine Regelungen zur Todesstrafe verschärft, und diese für manche Fälle als zwingend vorgesehen. Im folgenden Beitrag spricht Dr. Kurt Lichtl, emeritierter Rechtsanwalt, seine persönliche Sicht dazu aus.
Wenngleich die Todesstrafe als menschenunwürdige Sanktion noch in vielen Staaten möglich ist, schafft es die zionistische Regierung in Israel wieder einmal, der Grausamkeit noch eines draufzusetzten. Die Knesset hat am 30.03.2026 die Verschärfung der Todesstrafe als weiteren Akt des Staatsterrors, zugeschnitten auf die Palästinenser, beschlossen. Damit ist Israel das ERSTE und EINZIGE Land, welches die Todesstrafe unter Abschaffung des richterlichen Ermessens, als EINZIGE Sanktion für ein strafrechtliches Delikt, anordnet.
§ 301A des israelischen Strafgesetzbuches 1977 idnF besagt demnach, dass Personen, welche Israelis aus Feindseligkeit gegenüber der Öffentlichkeit oder um dem Staat Israel und der Wiederbelebung des jüdischen Volkes in seinem Land zu schaden, vorsätzlich töten, mit dem Tode – und zwar mit dieser Strafe allein – zu bestrafen sind.
Bislang galt als Standardstrafe für Mord eine lebenslange Haft, die zudem nach dem Maß der Schuld einer richterlichen Milderung zugänglich war, nunmehr ist der Tod nach Feststellung der angeführten schwammigen Motive zwingend vorgesehen. Es gab zwar auch bisher bereits (theoretisch) die Todesstrafe, diese wurde allerdings in der Geschichte Israels erst einmal, nämlich an Adolf Eichmann im Jahr 1962 vollstreckt. Die hervorstechende Ungeheuerlichkeit liegt also nicht in der Todesstrafe an sich, sondern darin, dass mit völlig allgemein gehaltenen Tatbestandsmerkmalen und gegen alle rechtsstaatlichen Grundsätze der Strafjustiz, zwingend die Verurteilung zum Tod, ohne Rechtsmittel gegen die Strafe, zu erfolgen hat.
Der Tatbestand ist zudem – ohne das Wort Palästinenser ausdrücklich zu erwähnen – rein politisch darauf gerichtet, jeglichen Widerstand in den seit Jahren rechtswidrig besetzten Gebieten, insbesondere den Siedlungen im Westjordan Land, wo Siedlerprogrome laufend durch die IDF gedeckt werden, brutal zu brechen.
Bedenkt man, dass uA im Westjordanland nach Besatzungsrecht nicht einmal ordentliche Gerichte, sondern Militärgerichte aus drei Soldaten, die sich typischerweise aus Offizieren im Reservedienst, also nicht einmal aus Berufsjuristen im Militärdienst zusammensetzen, zu entscheiden haben, sind Fehlurteile vorprogrammiert und ist von einem rechtsstaatlichen Verfahren, geschweige denn von einer Gewaltenteilung nichts mehr übrig.
Dazu kommt die bisherige Erfahrung mit dem Verhalten der Israelis gegenüber den Palästinensern, die – auf Anordnung des Militärs – ohne Gerichtsbeschluss, Anklage oder Verfahren, aber dafür unter belegter Folterung zu tausenden, unbegrenzt und isoliert in sogenannter Administrativhaft gehalten werden, ist zu erwarten, dass der nunmehrige Straftatbestand nichts anderes als ein weiteres Instrument der ethnischen Säuberung ist.
Damit werden nicht nur die Menschenrechte auf Leben und ein faires Verfahren verletzt, sondern wird die Justiz zu einem politischen Instrument der Rache unter dem Deckmantel nationaler Sicherheit an bestimmten von den israelischen Herrenmenschen als Tiere betrachteten Personengruppen.
Und unsere Politiker – immer eng an der Seite Israels – „verurteilen“ ohne näher auf die zusätzliche Barbarei in Israel einzugehen, in einer voraussichtlich einmaligen aktuellen Stellungnahme generell und allgemein die Todesstrafe als unmenschlich. DAS ist hier VIEL zu wenig! Jeder aufrechte Jurist muss dagegen aufstehen, immer und überall!
