Dauerhafte Verankerung von Regeln aus Covid-Zeiten? Stellungnahme zum COVID-19-Überführungsgesetz und Impffinanzierungsgesetz
Seit 2020 wurden von Parlament und Regierung mit einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen Bedingungen geschaffen, die einen Ausnahmezustand herbeiführten. Man erinnere sich an diverse Verbote, an verpflichtende Tests, das damit verbundene Sammeln persönlicher Daten, an einschneidende Quarantänebestimmungen, Lockdowns und eine geplante Impfpflicht mit Rasterfahndung. Nun sollen die restlichen COVID-Gesetze und Verordnungen beseitigt werden. Das lässt erwarten, dass wir vom Ausnahmezustand in den Normalzustand zurückkehren. Bei genauerer Untersuchung der mit dem „COVID-19-Überführungsgesetz“ und dem Impffinanzierungsgesetz geplanten Gesetzesänderungen entpuppt sich das Vorhaben aber als trojanisches Pferd.
Anstatt grundrechtsbeschränkende Regelungen ersatzlos abzuschaffen und gesellschaftliche und rechtliche Lehren aus den vergangenen Jahren zu ziehen, wie es der Titel „COVID-19-Überführungsgesetz“ vermuten lässt, werden alte Bestimmungen unter neuem Namen dauerhaft verankert. Wir haben uns die geplanten Änderungen in diversen Gesetzen unter die Lupe genommen und eine Stellungnahme abgegeben. Sie können sich unserer Stellungnahme anschließen:
Um was geht es in diesem Gesetzesvorhaben? Einige wichtige Punkte:
- Pro verabreichter Impfung ist ein „Zweckzuschuss“ an Länder und Gemeinden geplant – unabhängig davon, ob umfassend aufgeklärt wurde oder ob die Impfung für das Individuum empfehlenswert war.
- Vor allem § 1 des Bundesgesetzes, mit dem Übergangsbestimmungen für das COVID-19-Maßnahmengesetz getroffen werden, sollte dahingehend abgeändert werden, dass sämtliche Regelungen des COVID-19-Maßnahmengesetztes sowie die darauf basierenden Verordnungen, die Grund-, Freiheits- und Menschenrechten verletzen, rückwirkend aufgehoben werden.
- Dies vor allem, um eine Entschädigung der von diesen Regelungen betroffenen Menschen zu ermöglichen…
- …. und die auf solchen rückwirkend abzuschaffenden Grundlagen erlassenen Strafen zurückzuzahlen.
- Mit dem Epidemiegesetz sollen nun Früherkennungs- und Überwachungsprogramme verankert werden (§ 5a), die nicht nur überschießend sind, sondern auch im Hinblick auf das unverhältnismäßige Sammeln von Gesundheitsdaten bedenklich sind.
- Der für § 24 Abs. 4 des Entwurfes zum Epidemiegesetz 1950 vorgeschlagene Text zur Definition von einem Epidemiegebiet scheint ein Beispiel einer unreflektierten Übernahme einer COVID-19-Maßnahme in das Dauerrecht zu sein. Die schwammige Definition ermöglicht Derart fast schon willkürlichen Festlegung von einem Gebiet als Epidemiegebiet. Selbes gilt für den Begriff „Krisensituation“. (Siehe schon unsere Stellungnahme zum Krisensicherheitsgesetz).
- Es ist zu verhindern, dass es künftig wieder zu einem wie in der Coronazeit entstandenen, umfangreichen Spektrum an Gremien und Beratenden parallel zu bestehenden Strukturen kommt.
- Es sollte eine ausdrückliche Regelung bezüglich Haftung sowie eine Ersatzpflicht für Schäden vorgesehen sein (z.B. unrichtige oder unvollständige Information über Impfreaktionen/Nebenwirkungen/Impfschäden, Massenpanik durch unrichtige oder unvollständige Information bezüglich einer Gefahrensituation…).
- … und vieles mehr.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Stellungnahme kann nicht mehr unterstützt werden.
Ich unterstütze diese Stellungnahme zu 100% !!!
Das müssten Sie auf https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/261 tun und nicht hier. Das aber geht nicht mehr, weil eine Stellungnahme nur bis zum 3. Mai möglich war.
Ich bin einigermaßen enttäuscht, dass diese Stellungnahme so spät kommt, dass sie nicht mehr unterstützt werden kann. Warum nicht zumindest einige Tage früher?
Liebe Frau Bleier,
wir können Ihre Kritik nachvollziehen und begrüßen Ihr Engagement. Wir betreiben diese Website und erstellen die Beiträge „nebenbei“, während wir unseren Vollzeitbeschäftigungen nachgehen. Gerade bei juristisch äußerst umfassenden Themen wie diesem ist daher nicht immer möglich, Stellungnahmen mit dem von uns gewünschten Standard in kurzer Zeit zu erstellen.
Ich habe gehofft, dass Diese Stellungnahme früh genug kommt, um ihr zustimmen zu können. Leider war das nicht der Fall. Meine Enttäuschung darüber habe ich bereits kundgetan, aber sie wurde nicht freigegeben. Warum nicht?
.. oh, wir sind so enttäuscht, dass wir nicht rechtzeitig informiert wurden!
Na dann beschwert euch vielleicht mal darüber, dass ihr in einem angeblichen Rechtsstaat lebt, wo Gesetze ohne elitär (aus-) gebildete Helfer gar nicht mehr verstanden werden können, dass ein angebliches Überprüfungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für den Durchschnittsbürger gar nicht alleine zu bewältigen ist, dass allein die Information darüber, was morgen für alle geltendes Gesetz sein soll, eines extra Aufwandes bedarf, den die einzelnen im eigenen Leben stehenden Bürger gar nicht erst aufbringen können!
Nicht nur der Zugang zum Recht ist nur noch ein Witz, auch die Rechtsetzung ist es längst:
Das Recht geht vom Volk aus, so heißt es in Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG).
IHR MÜSST EUER RECHT SELBST EINFORDERN, JEDER EINZELNE MENSCH. SONST HABT IHR KEINE RECHTE MEHR.
Beschwert euch also gefälligst an der richtigen Stelle. Der Stelle, die dafür zuständig ist, dass ihr wisst, was Recht werden soll, wie ihr euch an diesem Prozess beteiligen könnt und darüber, dass das in dieser Form nicht zumutbar ist. Diese Stelle ist nicht die AFA. Ruft euch durch und fragt, wer diesen ganzen Mist zu verantworten hat und wer ganz offiziell und von Steuergeld bezahlt dafür zuständig ist! Werdet mündig.