Bezirkssperrverordnungen

rechtlich unzulässig und gesundheitspolitisch unsinnig

eine Betrachtung von Dr. Kurt Lichtl em

Wie allen aus den Medien bekannt sein dürfte, gibt es nunmehr als „neues“ Instrument der sogenannten Pandemiebekämpfung die „freiwilligen“ Zwangstests als Erfordernis für die Ausreise aus bestimmten politischen Bezirken.

Unabhängig von der Frage, ob dieses Mittel überhaupt für den angedachten Zweck sinnvoll ist, erhebt sich die wesentliche Frage, ob die Vorgangsweise der Bundesregierung, welche die Länder und Bezirke zur Umsetzung solcher Restriktionen zwingt, rechtlich überhaupt zulässig ist. Insbesondere mit Letzterem befasst sich dieser Beitrag.

Die Situation ist der eigentlich immer gleich. Es gibt auf der einen Seite die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger, welche diesen schon aufgrund ihrer Geburt unantastbar zustehen und auf der anderen Seite die angebliche Pandemie, welche nach Ansicht der Regierung und deren Berater unter Anderem nur durch Einschränkung der Grundrechte bekämpft werden kann. Keinesfalls aber ein Muss, wie andere, bei uns totgeschwiegene Beispiele (Schweden, Florida…) zeigen.

Selbst wenn man davon ausginge, bei uns läge derzeit eine krankheitsbedingt epidemiologisch kritische Situation vor, was von vielen namhaften Wissenschaftlern nachvollziehbar widerlegt wird, sind die Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten, wie auch der Verfassungsgerichtshof anlässlich der Aufhebung eines Großteils der bisherigen Regierungsverordnungen festgestellt hat, nur als letztes Mittel (ultima ratio), verhältnismäßig und mit entsprechend evidenzbasierter Begründung zulässig. Diese Voraussetzungen wurden weder bislang, noch – und dies sei vorweggenommen – mit den gegenständlichen Verordnungen erfüllt.

Die Grundrechte der Freizügigkeit der Person, der Erwerbsfreiheit und der körperlichen Unversehrtheit werden mit dem Absperren ganzer Bezirke, welche nur mit einem Antigen Test, jünger als 48 Stunden, oder einem PCR Test, jünger als 72 Stunden, verlassen werden dürfen, massiv eingeschränkt. Es sind daher die jeweiligen Grundlagen einer genauen Prüfung zu unterziehen, um unzulässig behördlich willkürliches Handeln verneinen zu können.

Betrachtet man die mittlerweile mehrfach öffentlich publizierten Voraussetzungen und die bekannten Ansichten des Verfassungsgerichtshofes, sollte man meinen, unsere Regierung hätte mittlerweile etwas dazugelernt…, aber nein! Wenig überraschend ist daher die jetzt (wieder) gewählte Vorgangsweise:

1. Basis für die derzeitigen Einsperrverordnungen (auch Hochinzidenzgebietsverordnung genannt) ist der Erlass des BMSGPK vom 5.3.2021, GZ: 2021-0.166.395, an die Landeshauptleute. Darin wird unter anderem festgelegt, dass der Landeshauptmann bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde mit Blick auf die regional unterschiedliche Infektionslage und die geplanten weiteren Öffnungsschritte (die nun ohnehin nicht kommen) eine auf § 24 Epidemiegesetz gestützte Verordnung vorzusehen hat, die festlegt, dass Personen den Bezirk, der als Hochinzidenzgebiet gilt, nur verlassen dürfen, wenn Sie einen Nachweis über die bereits oben genannten Tests vorweisen können. In einer solchen Verordnung sind auch Ausnahmen vorzusehen; es müssen Kontrollen, bei Bedarf mit Assistenzeinsatz des Bundesheeres, durchgeführt werden.

Als Hochinzidenzgebiet gilt ein Bezirk dann, wenn über einen Zeitraum von einer Woche die 7 Tagesinzidenz über 400/100.000 Einwohner liegt. Und jetzt kommt es: Die Maßnahmen sind so lange bei zu behalten, bis die 7 Tagesinzidenz über einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen unter 200 liegt!

§ 24 EpiG besagt, dass Verkehrsbeschränkungen für die im Epidemiegebiet aufhältigen Personen verfügt werden dürfen, sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Krankheit zum Schutz vor deren weiteren Verbreitung unbedingt erforderlich ist. Diese Voraussetzungen sind im gegenständlichen Fall bei weitem nicht erfüllt, der Erlass stellt daher eine rechtswidrige Weisung dar, die nicht befolgt werden muss. Die erlassenen Verordnungen sind gesetzeswidrig. Dies im Einzelnen schon deshalb, weil

a) § 24 EpiG von Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung und nicht von Art und Umfang durchgeführter Tests spricht, die nachweislich eine extrem hohe Fehlerquote aufweisen und außerdem untauglich sind, eine meldepflichtige Erkrankung nachzuweisen;

b) die völlig willkürlich festgelegte Grenze einer 7 Tagesinzidenz von 400 überhaupt keine Aussage über Art und Umfang der Krankheit oder die Notwendigkeit von Verkehrsbeschränkungen erlaubt. Als Minimum für eine auch nur annähernd mögliche Nachvollziehbarkeit (Bestimmtheit) wäre eine Relation der Inzidenzzahl zur Anzahl der durchgeführten Tests erforderlich gewesen. Derzeit müsste man also den Bewohnern eines Bezirkes, welche eine derartige Maßnahme nicht möchten, empfehlen, die Anzahl der durchgeführten Tests möglichst gering zu halten, weil sich damit natürlich auch eine geringere 7 Tagesinzident ergibt. Das alleine zeigt schon, wie unsinnig das Abstellen auf die absolute Inzidenzzahl von 400 ist.

c) die Anforderung, die erfüllt werden muss, um vom Einsperren wieder los zu kommen, noch weiter losgelöst von jeglicher Evidenz ist. Es ist weder mit logischen Denkgesetzen noch mit epidemiologischen Überlegungen nachvollziehbar, warum für die Beendigung eine 7 Tagesinzidenz von unter 200 über einen Zeitraum von mindestens 10 Tagen vorliegen muss. Das steht in keinem Verhältnis zu der Inzidenzsituation, ab der die Verhängung der einschneidenden Maßnahmen erst zulässig ist. Man sollte eigentlich meinen, wenn man es unter 400 schafft, ist der Spuk vorbei, aber nein, es gilt plötzlich 200. Auch das zeigt, dass die geforderte Gesetzmäßigkeit einer Verordnung auf Basis des vorliegenden Erlass gar nicht möglich ist.

d) das weitere Erfordernis in § 24 EpiG, Maßnahmen nur zu setzen, wenn diese zur Weiterverbreitung unbedingt erforderlich sind, verlangt zumindest eine umfassende und nachvollziehbare Begründung. Eine solche sucht man im gegenständlichen Zusammenhang vergeblich; weder im Erlass, noch in den bislang ergangenen Verordnungen gibt es sie.

Zusammengefasst wird wieder einmal autoritär und losgelöst von jeglicher Evidenz im Namen des Gesundheitsschutzes die offensichtlich grundsätzlich geplante Einschränkung unsere Grund- und Freiheitsrechte angeordnet. Man weiß weder ob es notwendig ist, noch ob es überhaupt was nützt. Hauptsache man „erzieht“ die Bevölkerung, kritiklos mit Schikanen und Einschränkungen zu leben.

Wir dürfen uns das nicht gefallen lassen!

2. Betrachtet man noch kurz die in Erfüllung des Erlasses geübte Verordnungspraxis am Beispiel Schwaz und Wiener Neustadt, so kommt richtig gruseln auf:

a) Sieht Schwaz mit Ausnahme von Antigen und PCR Test keinen sonst möglichen Nachweis angeblicher Infektionsfreiheit vor, so ist in Wiener Neustadt auch eine ärztliche Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit zulässig.

b) Wurde die Verordnung von Schwaz (vom 9.3.21) gemäß § 5 zumindest noch bis 25.3.2021 befristet, so findet sich in der Verordnung von Wiener Neustadt selbigen Datums lediglich ein Datum des Inkrafttretens, aber keines der Beendigung, sie gilt daher unbefristet.

c) Schaut man sich schließlich die umfassten Gebiete und die Ausnahmen an, so zeigen sich ebenfalls gravierende Unterschiede, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte.

Insgesamt werfen diese beiden Verordnungen ein bezeichnendes Bild auf die mögliche künftige Situation. Jede Bezirkshauptmannschaft wird verschiedene Regeln mit verschiedenen Ausnahmen erstellen, so dass man zur Vermeidung von drakonischen Strafen künftig gezwungen sein wird, die Rechtsvorschriften vor Überschreiten einer Bezirksgrenze (!) genauestens zu studieren oder – man vergisst die schikanösen Vorschriften und riskiert eine Bestrafung;  wie es jetzt aussieht, wird eine solche wegen massiver Rechtsverletzungen keinen Bestand haben.

3. Die nunmehrige Vorgangsweise bei den sogenannten Hochinzidenzgebietsverordnungen ist wiederum als weiterer Pfusch der Regierung, als Schikane der Bevölkerung und als massive Geldverschwendung zu erachten. Eine gesetzeskonforme Verwaltung sieht bei weitem anders aus. Es bleibt aber zu befürchten, dass eine Abkehr vom bislang eingeschlagenen falschen Weg der sogenannten Pandemiebekämpfung nicht zu erwarten ist, solange sich die Bevölkerung das (noch) gefallen lässt.

Dr. Kurt Lichtl em, 14.03.2021

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

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41 Kommentar

  1. Holger Uhlig

    Alles gut und schön. Allerdings betreibt der politisch korrumpierte VfGH Rechtsverweigerung und denkt nicht daran, die immer neuen Maßnahmen der Regierung grundsätzlich zu verbieten, sondern spielt das Spiel mit.
    “Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“, sagte der Kirchenlehrer, der hl. Augustinus.
    Dort sind wir inzwischen angelangt.
    die Folgen sind unabsehbar.

    1. Manfred

      Lieber Holger!

      Der VfGH kann nicht anders! Er kann erst tätig werden, wenn es Einsprüche gibt und das tut er ja auch. Wenn er es von sich aus tun würde, dann würde der VfGH die Verfassung brechen (eine Katze die sich in den Schwanz beißt)!

      1. Andreas

        Moment Der VfGH wird von uns bezahlt und muss deshal vorab konntrollireren, ob das mit den Menschen- und Freiheits-Rechten von uns nicht immer mehr Bergab geht!!!!!! (Die neuen Verordnungen unserer korupten Politiker)
        Die uns die POLITIKER aufbrummen wollen.

        1. Manfred

          Lieber Andreas!

          Es ist aber so, der VfGH kann nicht vorab tätig werden sondern muss “angerufen” werden. Er kann dann erst prüfen!

    2. Georg Spatz

      Sorry, aber ist es besser sich mehr und mehr von der Regierung gefallen zu lassen ? Ist es ihnen schon aufgefallen das jedesmal wenn die Bürger eine Maßnahme mitmachen eine weitere hinten nach kommt ? Angefangen von Mundabdeckungen zu FFP2 Masken, Von Leichten Lockdowns zu jetzt schon 5 Monate geschlossener Gastro, Hotellerie, Fitness, Sauna usw bis hin zu ganzen Schließungen von ganzen Gemeinden!

    3. Sabrina

      Absolut richtig

    4. Hallo Später

      Die Ausführung betraf Verkehrsbeschränkung-
      Diese gelten bis 31.3.21
      Danach soll das Ibfektionsschutzgesetz erweitert werden-
      Weitere Parameter wie die Inpfquote zb sollen eingeführt werden um die Coviddiktatur ohne Zustimmung der Parlamentarier ggf bis ins Unebdliche zu verlängern/ also Impfzwang

    5. Mario Ergens

      Am 6.3.2021 geriet ich in einen Polizeikessel beim Heumarkt 1030 Wien. Ein Beamter verlangte nach meinem Ausweis und behauptete, ich hätte die Distanzregeln nicht eingehalten. Welche Möglichkeit, habe ich als einfacher Staatsbürger, dagegen aufzutreten ?

  2. Manuela Drev

    Ich nehme an, das unser Bundeskanzler, diese Bezirkssperren in ganz Österreich vornehmen wird, überhaupt wenn er jetzt die Koalition sprengt, und mit Rendi Wagner zusammen geht. Dann haben wir zwei wahnsinnige, unberechenbare Psychopathen, die Österreich regieren. Na Prost, Mahlzeit. Eine Frage noch, so wie es scheint, dürften in Österreich alle Richter und Staatsanwälte gekauft sein, oder? Denn man hört nur von Deutschland, das sich ein paar Richter finden, und gegen die Regierung vorgehen. In Österreich, “einsame Stille”. Im Verfassungsgerichtshof, sitzen auch nur solche Richter, die von der vorigen Regierung hinein gesetzt wurden. Obwohl das Verfassungsgericht einiges gekippt hat, aber das ging Kurz am A…. vorbei. Ich finde Ihre Arbeit super Hr. Mag. Beneder, aber was kann ein Anwalt ausrichten, ohne einen richterlichen Beschluss? Und das Schrecklichste an der ganzen Plandemie, der Grossteil der Bürger sind “ORF Gucker”, kurz gesagt, glauben diesen Lügenmedien, und machen brav mit. Ich glaube die sagen Kurz noch danke, wenn er sie nur noch mit Maske und Test auf’s Klo gehen lässt. Österreich, finde ich, hat den empathielosesten, gefühllosesten Bundeskanzler von ganz Europa. Mit Rendi Wagner wird er in die Geschichte eingehen, als dunkelstes, Machtgeilstes Giftspritzenpärchen, oh, ich vergaß, die zwei sind ja auch nochTestsieger. Na ja, auf jeden Fall gebe ich die Hoffnung nicht auf und zähle auf die Rechtsanwälte für Grundrechte. Mich testet und impft niemand, egal was die noch alles sperren. Ich glaube in absehbarer Zeit, wenn wir zig Impftote haben, wird diese Verbrecherregierung zur Rechenschaft gezogen, fangt gleich an Gefängnisse zu bauen, denn davon braucht ihr viele, sind ja unzählige Mitläufer dabei (Polizei, Ärzte, Medien, Bürgerwehr, Richter, Virologen usw. die Liste ist endlos). Ihr werdet vor Arbeit übergehen. Aber sollte es soweit kommen, hat wieder keiner von etwas gewusst, wie immer. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. L.G. Manuela Drev

    1. Lisa

      Sehr guter Text ! Bin ganz ihrer Meinung !
      Danke schön ! Bitte weiter so !

    2. Sylvia

      Sehr guter Bericht, da bin ich ganz Ihrer Meinung!

    3. Sigrid Klade

      Ganz treffende Worte,danke für den Mut.

    4. Gabi schmelzer .

      Danke , sehr gut Analysiert.

  3. Chris

    Sehr guter Bericht – richtig die Bevölkerung muss sich wehren – in Schwaz musste die Verordnung betreffend der Ausnahmen auch 2 x geändert werden, nachdem zahlreiche Eltern Beschwerde einlegten ( Schulpflicht, Diskriminierung der Schüler, die in Ibk zur Schule müssen, etc. ).
    Es hat genützt – Schüler dürfen jetzt ohne Test aus dem Bezirk zum Schulbesuch, wir müssen die Regierung und Behörden nur auf eigene Gesetze und Regeln hinweisen und nicht locker lassen – wir sind das Volk!

  4. Margarete Marchhart

    Schon der Hl. Johannes Paul ll hat gesagt die große Gefahr in der Welt ist die Glaubenslosigkeit . Denn da wird die Würde des Menschen nicht mehr wahrgenommen.

    Wenn die 10 Gebote nicht mehr eingehalten werden und wir wissen das sich keiner selber lebt hat Satan freie Fahrt und da sind wir nun angelangt.

    1. Wilfried

      Aber sie glauben doch sehr wohl: an jedes Wort das aus Sebastians und Rudis Mund kommt.

    2. Clemens K.

      Geh bitte, können Sie Ihren Glaubens-Nonsens in Ihrer Kirche verlautbaren aber nicht hier. Mich interessieren humanistisch rechtliche Aspekte und nicht die Geschichten von irgendeinem unsichtbaren Wunderhuhu.

      1. Brigitta Deschodt

        Freiheit fängt da an wo Mitmenschen mit Respekt behandelt werden und die Meinungsäußerungen des Anderen angehört werden können, auch wenn Sie nicht Ihrem Glaubensmuster entsprechen.
        Danke im Vorhinein!

  5. Stockinger

    Wieso begründen können positive Test ohne Krankheitsgeschehen und ohne Symptome eine Pandemie und in Folge Reisebeschränkungen und Zwangstests bewirken? Wo und durch wen werden diese Tests durchgeführt, sind das Mediziener, die geschult wurden Erkrankungen feststellen und eventuell auftretende Symptome richtig deuten und erkennen zu können oder handelt es sich um angelernte und zum Teil völlig berufsfremde Personen?

    1. Gabi Schmelzer .

      Es sind leider Berufsfremde Leute, gibt sogar der Samariterbund zu.

  6. Alexander Laabmayr

    Die Herrschaften in unserer Regierung haben sich offensichtlich schon vor vielen Jahren verkauft. Sie einen vorgegebenen Plan einer Wirtschafts und Finanzelite zu erfüllen. Trotz den parallelisierenden Berichten des ORF und der Lethargie des österreichischen Medienkonsumenten, wird es für die Politik immer enger. Sie haben sich alle bereits zum Affen gemacht. Trotz allem sind sie genau genommen nur der Spiegel unserer Gesellschaft. Der Lobbyismus geht von oben, den Kapitalsammelbecken aus und fließt über die EU, die Interessen einzelner Großkonzerne, zu den westl. Regierungen. Alle braven Erfüllungsgehilfen, von den Politikern bis zu den Beamten, den Mittelstand etc. haben bisher davon profitiert. Dies wird jedoch nicht so bleiben, denn das Kartenhaus fällt bereits von unten in sich zusammen. Es scheint eine geplante Sprengung, die mit der Sorge um unsere Gesundheit rein gar nichts am Hut hat. Den Verantwortlichen in unserem Land zittern offensichtlich bereits die Knie, denn irgendwann wird dieses Thema juristisch aufgearbeitet werden müssen und all die Vasallen, die sich zunehmend im Sumpf der Korruption verstricken, werden danach von den Elite fallen gelassen wie heiße Kartoffeln. Genau aus diesem Grund werden die Repressionen noch zunehmen und immer groteskere und unmenschlichere Formen annehmen. Deutschland ist ja das beste Beispiel dafür. Damit die Eliten den manipulierten und abgezockten Bürgern der Neustart verkauft werden kann braucht es schuldige, die in dieser Sache herhalten müssen. Das zeigt die Geschichte und ist notwendig damit eine neue konstruierte Wirklichkeit von der Masse angenommen wird. Der Messias naht, Ich gehe jedoch davon aus, dass dieser Plan nicht aufgeht, weil er einseitig motiviert ist. Die Veränderung der Welt kann nur von uns ausgehen. Ich bin überzeugt, dass sich vor allem die Intelligenz in unserem Land, bereits Gedanken gemacht hat zugunsten einer erwachten, freien Gesellschaft.
    Herzlichen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz 👍

    A. Laabmayr

  7. Gabriela

    Zwangstestung, FFP2 Maskentrageplicht, Impfung mit einem gewissen Druck, das alles findet statt und ich weiß nicht wie ich dem entgegenwirken kann. Aber meine kritische Meinung werde ich weiterhin sagen, soweit es mir möglich ist.

  8. Erich Lohr

    Danke für diese Analyse; aber die Frage ist doch schon längst, was können/müssen Juristen, Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte tun, um dieser Regierung und ihrem offensichtlich verfassungswidrigen Regieren ein Ende zu bereiten. Der Bundespräsident hätte diese Regierung schon längst abberufen müssen.

    1. Mag. Sperrer Christine

      Der Bundespräsident? Der spielt doch voll mit! Regierung absetzen kann nur das Volk! Fraglich, ob es gelingt!

  9. Kurt Peter

    Sehr viele Gleichgesinnte hoffen, dass der VfGH in seiner diese Woche endenden Session, wieder viele Verordnungen etc. kippt.
    Einige haben auch im Alltag, bei Demos, beim Einkaufen etc. die “Verordnungen” “missachtet und Strafanzeigen in Kauf genommen … in der Hoffnung und Erwartung, dass diese rechtswidrig sein werden.
    Das kann man gut heißen oder nicht aber ich frage mich und uns, wie geht es weiter und was können wir noch unternehmen, wenn uns der VfGH dieses Mal in den Rücken fällt … !?

  10. Dr. Gerlinde Sauermann

    Die verhängten Massnahmen sind seit 1 Jahr fortlaufend erneuert und mit Variationen auch verschärft worden. Die Gewöhnung an die NR ist systematisch vorbereitet und wird durchgedrückt. Wo bleibt die Selbstwirksamkeit der Bürger? Auch RW strebt scheint’s an die Spitze des Eisbergs…Narziss und Goldmund??? Leider in einer dubiosen und obskuren Auflage!

  11. Mag. Sperrer Christine

    So, ich würde ja gerne eine Anzeige auf mich nehmen und beeinspruchen! Das geht aber nicht, denn wenn man bei den Kontrollen keinen gültigen Test vorweisen kann, muss man umdrehen! Es gibt keine Anzeigen! Clever ausgedacht! Ohne Protestmöglichkeit!

  12. EK

    Wäre es möglich, in den Downloads auch einen Mustereinspruch gegen eine Strafverfügung bezüglich der Bezirkssperrverordnungen bereitzustellen?

  13. Isa R

    Vielen Dank für eure Tatkräftige Unterstützung. Danke, dass Ihr nicht aufgebt. Solange es noch Anwälte gibt die für das Volk kämpfen und Richter die in unserem Sinne entscheiden (wie es der VfgH ja immer wieder getan hat) ist noch nicht alles verloren. Unsere Regierung kann gerne beschließen was sie will, aber wir müssen uns einfach weiter wehren. Es ist zwar jetzt schon ziemlich zach, aber wir dürfen nicht aufhören die ganzen unsinnigen Rechtsvorschriften anzufechten.
    Es tun sich auch immer wieder Leute in Gruppen zusammen und klagen gemeinsam. So auch die Kabarettisten Alfred Dorfer, Nine Proll und Co (https://florestan.at/?bundesland=steiermark2007%2F&fbclid=IwAR2NBHouNStFtmqJ5uMuNkTtEAoq8_kwu9TO4dP_2emenA4AzGsNFvqJ8do). Das sind erfolgsversprechendere Projekte. Alleine ist es schwierig, wenn jeder an einem eigenen Strang zieht. Aber gemeinsam sind wir stark. Das sieht man ja jetzt auch ganz deutlich bei den Deutschen Rechtsanwälten, die ein riesiges internationales Projekt auf die Beine gestellt haben und ganz viele Ideen zusammen getragen haben, wie sie den unsinnigen Entscheidungen zu Leibe rücken können.
    Also die Mühlen sind in Bewegung und sie mahlen, wenn auch langsam. Aber es geht voran!

  14. Sabrina

    Die Politiker sagen uns auf eine subtile Art und Weise, dass wir keinen Rechtsstaat mehr haben, bzw nur mehr ein System haben, welches ihren Willen gehorcht. Auch der VfGH hat sich als sehr schwache und teilweise willenlose Instanz entpuppt. Das Gesetzt sind nun die Politiker. Wir haben kein Rechtssystem mehr, welches das Volk vor Fehlentscheidungen und korrupten Verhalten der Mächtigen schützen kann oder will.

  15. Roswitha Siener

    Sg. Herren Rechtsanwälte!

    Auch ich wäre dankbar, wenn Sie ein Musterschreiben gegen eine Strafverfügung bzgl. Bezirkssperrverordnung in den Downloads bereitstellen könnten.
    mfg Roswitha Siener

  16. Thomas

    …und was soll die Bevölkerung tun um sich das nicht mehr gefallen zu lassen?!

    >>>>3. Die nunmehrige Vorgangsweise bei den sogenannten Hochinzidenzgebietsverordnungen ist wiederum als weiterer Pfusch der Regierung, als Schikane der Bevölkerung und als massive Geldverschwendung zu erachten. Eine gesetzeskonforme Verwaltung sieht bei weitem anders aus. Es bleibt aber zu befürchten, dass eine Abkehr vom bislang eingeschlagenen falschen Weg der sogenannten Pandemiebekämpfung nicht zu erwarten ist, solange sich die Bevölkerung das (noch) gefallen lässt.<<<<

    1. Nils

      Das würde ich auch gerne wissen.

  17. Christoph Moser

    Nochmals vielen Dank für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz.
    Durch Ihre Aufklärung wissen wir zumindest immer wieder wo wir stehen. Leider wird der Rechtsstaat, den es durch die ständigen Unrechtmäßigkeiten nicht mehr zu geben scheint, ständig mit Füßen getreten. Geduld ist dieser Tage eine wahrhaftige Tugend. Am Ende wird alles geballt zusammenbrechen. Fragt sich nur wann……………………….???

  18. Lisa

    Die gültigen Verordnungen sind nun das 4. Mal ! verlängert worden bis 11.4.2021.
    Wie oft darf eigentlich verlängert werden?
    Es reicht !!!

  19. Brigitte Walch

    Sehr geehrte Anwälte, vielen Dank für Ihren Einsatz.
    Die Frage ist, wie sollen wir uns wehren? Solange die Medien nicht breitflächig bereit sind objektiv zu berichten und auch die kritischen Stimmen zu Wort kommen lassen, ist es schwierig mehr Menschen zu mobilisieren. Sie zum kritischen Denken und mehr Selbstverantwortung anzuregen.
    Seit 11. März gibt es ein Volksbegehren dass den Rücktritt der Regierung fordert, bitte unterzeichnen! Wenn die Regierung zurücktreten muss, sehe ich dass als Chance aus der derzeitigen Situation rauszukommen.

  20. Cassandra

    “… um vom Einsperren wieder los zu kommen, noch weiter losgelöst von jeglicher Evidenz ist. Es ist weder mit logischen Denkgesetzen noch mit epidemiologischen Überlegungen nachvollziehbar, warum für die Beendigung eine 7 Tagesinzidenz von unter 200 über einen Zeitraum von mindestens 10 Tagen vorliegen muss”.

    Völlig richtig, (die “7-Tage-Inzidenz” ist Bullshit), aber es muss erwähnt werden, WOHER dieser Blödsinn kommt: Nämlich aus den autistischen “mathematischen Modellen” von Herrn Popper & Co.!

    Es sind Algorithmen, die Herrn Anschober davor “warnen”, bei welchem “Schwellenwert” er sich dann wieder vor einem zu starken Anstieg der “Fallzahlen” fürchten muss und damit eine “unkontrollierte Verbreitung” eines Virus, (der 99,5% der Inifzierten NICHT umbringt und 85% davon gar keine medizinische Behandlung brauchen) bevorsteht!!!

    Dass diese Modelle total realitätsfremd sind (falsche Annahmen: ALLE sind gleich ansteckungsfähig, Übertragungen erfolgen zufällig und es gibt NULL Immunität in der Bevölkerung) siehe z.B. hier
    https://www.bmj.com/content/bmj/370/bmj.m3563.full.pdf
    hat Anschober auch nach einem Jahr noch immer nicht begriffen! Dass mittlerweile sehr viele Leute finanziell von diesem Irrsinn profitieren, auch nicht!
    Es gibt nur einen Weg, da wieder herauszukommen: Massiver, ziviler Widerstand … (wie ihn Gandhi gelehrt hat); nur wenn der Gehorsam (bei zumindest einer kritischen Masse) gegenüber unrechten Verordnungen und Verhaltensregelen aufhört, kann sich etwas ändern…

    Der Irrglaube, dass das strikte Befolgen dieser diktatorischen Maßnahmen eine moralische Pflicht sei (um andere zu schützen!), muss unbedingt als perfide, psychologische Manipulation entlarvt werden …

  21. Stefan Bauer

    Guten Abend!
    Die Frage, die ich mir jetzt stelle, ist wie ich aus so einem Bezirk ohne Test raus komme – wie kann ich da vorgehen bzw. wenn ich eine Strafe bekomme, muss ich die bezahlen oder kann ich die anfechten? LG

  22. Ariane Berkmann Lippitz

    Guten Tag
    meine Frage ist auch, wie kommen wir ohne Test raus.
    Kann ich mich auf § 24 EpiG berufen, und müssen sie mich ohne Test
    durchlassen? Wir kommen aus dem Leiblachtal.
    SG

  23. Christine Klaftenegger

    Mich würde auch interessieren, wie ich den Bezirk verlassen kann ohne Test! wir wohnen direkt an der Bezirksgrenze / sogar Bundeslandgrenze 🙈 und alles Wichtige befindet sich “drüben” (z.b. meine absolut notwendige Physio nach OP) ..
    Was muss ich tun wenn die mich einfach nicht reinlassen? Anzeigen ist schön und gut, aber da sind meine Termine “Geschichte” die man ohnehin nur schwer bekommt!!!

  24. Thomas

    Guten Tag!
    Können Sie mir bitte mitteilen, was ich nun zu tun habe wenn ich in Ried im Innkreis wohne, in Braunau arbeite und nach der Arbeit heimfahre aber keinen Test vorweisen kann?
    Ich sehe bislang keine Verordnung für Braunau und auch bei denen für Niederösterreich keine Rechtsfolge?

    Darf ich dann nicht heimfahren, oder darf ich und bekomme eine Strafe? Muss ich mir ein Zelt aufbauen?
    Was kann ich tun, um ohne Test weiterzufahren?
    Ich lese es nirgends und würde mich über eine Info freuen.

    Vielen Dank und Beste Grüße
    Thomas

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