Stellungnahme zum HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)

Gerade ist ein Ministerialentwurf zu einem Gesetz, das HinweisgeberInnen (“Whistleblower”) schützen soll, in Begutachtung: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00210/index.shtml. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, Personen, die auf rechtswidriges Verhalten in Organisationen hinweisen, vor Einschüchterung und negativen Folgen zu schützen. Insbesondere sollen Hinweisgeberinnen gegen Vergeltungsmaßnahmen abgesichert werden, die ihnen infolge aufdeckender Äußerungen drohen könnten (zB Kündigung durch den “angeschwärzten” Arbeitgeber, Strafen, …). Der geplante Gesetzestext ist für Lebensbereiche von “besonderem öffentlichen Interesse” anwendbar, zum Beispiel für Angelegenheiten der öffentlichen Gesundheit, des Datenschutzes, des Verbraucherschutzes und des Finanzwesens (§ 3 Abs HSchG).

Grundsätzlich stehen wir diesem Gesetz nicht entgegen. Wir sehen aber stellenweise Verbesserungsbedarf. Hier lesen Sie unsere Stellungnahme.

Auf der Website des Parlaments können Sie den Gesetzestext samt Erklärungen nachlesen. Auch unsere Stellungnahme (Link) und weitere Kommentare von Privatpersonen und Organisationen finden Sie dort. Sie können selbst Stellungnahmen abgeben oder anderen zustimmen – eine der Möglichkeiten, Ihre Stimme als Bürger in einer Demokratie zu nutzen.
Link: 210/ME (XXVII. GP) – HinweisgeberInnenschutzgesetz; Beamten-Dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz u.a., Änderung | Parlament Österreich


Stellungnahme zum Ministerialentwurf zum HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)                                                                                 

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

6 Kommentar

  1. Roswitha Heher

    Ich unterstütze die Stellungnahme der Rechtsanwälte für Grundrechte zum Hinweisgeberschutzgesetz

    1. I.B.

      Diese Unterstützung müssen Sie auf “https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00210/index.shtml#tab-Stellungnahmen” abgeben. Klicken Sie dabe auf “Stellungnahmen anzeigen”. Dort finden Sie dann die Stellungnahme der Rechtsanwälte für Grundrechte. Klicken Sie auf “Zustimmung” und geben Sie dann im aufgehenden Fenster Ihre Daten an. Zum Schluss klicken Sie “zustimmen” an. Sie bekommen anschließend ein Bestätigungsmail, das Sie bestätigen. Damit ist Ihre Zustimmung gesichert.

      1. Danke für Ihre zutreffende Erklärung!

  2. I.B.

    Ich muss immer wieder feststellen, dass für Leute vom Fach vieles – Begriffe, Formulierungen, Ausfüllungsformulare etc – so selbstverständlich ist, dass sie nicht mehr merken, dass das alles für Laien oft unverständlich oder kompliziert erscheint.
    Das ist keine Kritik, sondern nur eine Feststellung.
    Gerade Rechtliches ist für Laien oft schwer zu verstehen.
    Möglicherweise hätte ich noch hinzufügen sollen, dass der Sicherheitscode – Captchacode ebenfalls abzuschreiben ist.

  3. Alexander Simon

    HinweisgeberAußenschutz.

    1. Eli ohne Lilly

      Danke.

      Außen schön und innen Minister.

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