Rechtliche Handlungsempfehlungen für Eltern

In diesem Beitrag werden in Zusammenhang mit der Covid-19-Schulverordnung in der geltenden Fassung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, rechtliche Handlungsempfehlungen für Eltern zu einigen ausgewählten Themen und Anwendungsfällen gegeben.

Da die Covid-19 Verordnungen regelmäßig und teilweise kurzfristig vom Verordnungsgeber geändert werden, wird empfohlen vor einer hier empfohlenen Handlung nochmals den Verordnungstext zu lesen.

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass es wesentlich ist zu verstehen, dass gemäß § 34 der Covid-19 SchulVO für Schülerinnen und Schüler der ortsungebundene Unterricht (Distance Learning) der Regelfall ist und der Präsenzunterricht unter Vorlage eines Test gemäß § 35 Covid-19 SchulVO lediglich als Ausnahmefall anzusehen ist. Dies wird derzeit in den Medien und Schulen irreführend kommuniziert, weil die Situation so dargestellt wird, als wäre der Präsenzunterricht mit Testungen der Regelfall.

Handlungsempfehlung – Thema Nicht Testung:

  • Anwendungsfall: Verweigerung Online Unterricht oder Nicht zur Verfügung Stellung von Lehrunterlagen und Lehrmitteln
  • Unter Verweis auf § 34 Abs 3 Covi-19 SchulVO, der ab der 5. Schulstufe einen Schichtbetrieb anordnet, ist nicht klar, weshalb für einzelne Schüler ein dauerhafter Distance Learning Unterricht nicht möglich sein sollte. Eine Verweigerung des Distance Learning durch die Schule kann daher als Diskriminierung gewertet werden, die den Gleichheitsgrundsatz verletzt.
  • Grundsätzliche Verpflichtung der Schulen einen ortsungebundenen Unterricht zu ermöglichen (Präsenzunterricht mit Testung ist die Ausnahme). Schriftliches Ersuchen an die Schule Lernunterlagen oder online Unterricht zur Verfügung zu stellen. Schriftliche Bestätigung seitens der Schule verlangen.
  • Anwendungsfall: Keine Betreuung der Kinder zu Hause möglich
  • Notwendigkeit der Heranziehung von Dritten auf eigene Kosten. Wer bezahlt diese Kosten? Frage eines Ersatzanspruches und allenfalls Amtshaftung wegen de facto unzulässiger Testpflicht.
  • Anwendungsfall: Teilnahme von Kindern an Prüfungen und Schularbeiten
  • Zunächst kann man sich in diesem Fall auf das Grundrecht auf Bildung[1] und die Verletzung des verfassungsmäßig gewährleisteten Gleichbehandlungsgrundsatzes stützen und dies auch gegenüber der Schule schriftlich festhalten.
  • Im Schichtbetrieb ist es erforderlich, dass die Schule den Unterricht streamt. Daraus kann abgeleitet werden, dass auch für jene Schüler, die sich im ortsungebundenen Unterricht befinden, derselbe Zugang genutzt werden könnte.

[1] Art. 2 Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten; Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; Art. 13 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; Art. 28 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes; Art. 10 der Europäischen Sozialcharta; Art. 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.


  • Eine weitere Möglichkeit ist, sich auf das Dokument des Bildungsministeriums „Selbsttest-FAQs“ zu berufen, das aus Seite 7 regelt, dass ein am selben Tag an einer Teststraße von einem Arzt oder in einer Apotheke durchgeführter Test, über dessen Ergebnis ein schriftlicher Nachweis in die Schule mitgebracht wird, einem Test in der Schule gleichzuhalten ist. Hier der link zum Dokument des Bildungsministeriums: https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:e74496b0-3d99-4c19-949c-80c946b69e4b/selbsttests_fragen_antworten.pdf
  • Eine weitere Möglichkeit ist gemäß § 35 Abs 4 Covid-19 SchulVO einen Nachweis über eine in den letzten 6 Monaten vorgelegene Infektion oder einen Nachweis über (neutralisierende) Antikörper vorzulegen. Dies gilt dann für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Anwendungsfall: Eltern wollen das Kind in die Schule schicken, jedoch keine Zustimmung zur Selbsttestung geben

  • Möglichkeit ist sich auf das Dokument des Bildungsministeriums „Selbsttest-FAQs“ zu berufen, das aus Seite 7 regelt, dass ein am selben Tag an einer Teststraße von einem Arzt oder in einer Apotheke durchgeführter Test, über dessen Ergebnis ein schriftlicher Nachweis in die Schule mitgebracht wird, einem Test in der Schule gleichzuhalten ist. Hier der link zum Dokument des Bildungsministeriums: https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:e74496b0-3d99-4c19-949c-80c946b69e4b/selbsttests_fragen_antworten.pdf
  • Eine weitere Möglichkeit ist gemäß § 35 Abs 4 Covid-19 SchulVO einen Nachweis über eine in den letzten 6 Monaten vorgelegene Infektion oder einen Nachweis über neutralisierende Antikörper vorzulegen. Dies gilt dann für einen Zeitraum von sechs Monaten.
  • Wenn Sie ihr Kind in die Schule geben wollen oder müssen, dann empfehlen wir darauf zu achten, ob in der Zustimmungserklärung ein Widerrufsrecht enthalten ist. Falls dies nicht der Fall ist, empfehlen wir einen entsprechenden handschriftlichen Vorbehalt zu machen. Darüber hinaus empfehlen wir in der Zustimmungserklärung handschriftlich zu vermerken, dass die Zustimmungserklärung nicht unter freiem Willen zustande gekommen ist, sondern aus einer Zwangslage heraus abgegeben wurde, z.B. weil eine Schulpflichtverletzung oder Nichtbeurteilung angedroht wurde oder einen Vorbehalt zu setzen, dass man sich alle Rechte aus oder in Zusammenhang mit dieser Zustimmungserklärung vorbehält.

Handlungsempfehlung – Thema Androhung Schulversäumnisanzeige oder Einschaltung Jugendamt seitens Schulen

In den meisten Fällen werden diese Mittel als bloße Drohung in den Raum gestellt, ohne dass dies tatsächlich vollzogen wird. Im konkreten Fall daher eine schriftliche Bestätigung dieser Forderung verlangen. Sollte eine schriftliche Schulversäumnisanzeige zugesandt oder tatsächlich das Jugendamt verständig werden, dann empfehlen wir jedenfalls zeitnah einen Anwalt mit dieser Angelegenheit zu beauftragen, damit weitere rechtliche Schritte, wie z.B. eine Strafanzeige wegen Nötigung, gesetzt werden können. Dies auch unter Berücksichtigung, dass der ortsungebundene die gesetzliche Regel darstellt.

Handlungsempfehlung – Thema Diskriminierungen trotz ärztlichem Maskenbefreiungsattest

  • Nach § 16 der aktuell geltenden Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung gilt diese Maßnahmenverordnung nicht für elementare Bildungseinrichtungen, Schulen gemäß dem Schulorganisationsgesetz, und dem Privatschulgesetz, land- und forstwirtschaftliche Schulen, die regelmäßige Nutzung von Sportstätten im Rahmen des Regelunterrichts und Einrichtungen zur außerschulischen Kinderbetreuung.
  • In den Hygienerichtlinien der Covid-19 SchulVO, ist ein ärztliches Attest zum Beweis, dass ein Mund-Nasenschutz nicht getragen werden kann, nicht ausdrücklich geregelt. Es ist lediglich geregelt, dass ein Tragen des Mund-Nasenschutzes nachgewiesenermaßen auf Grund einer Behinderung oder Beeinträchtigung nicht zugemutet werden kann.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Offenlegung der Gründe für die Befreiung.
  • Soweit Schulen Maskenbefreiungsatteste begutachten oder prüfen wollen, ist darauf hinzuweisen, dass allen PädagogInnen und den Beamten der Bildungsdirektion dazu jegliche formelle sowie materielle Kompetenzen fehlen. Im Zweifel wird auch empfohlen schriftliche Bestätigungen von den Schulen anzufordern.

Handlungsempfehlung – Thema Schule will Maskenbefreiungsattest kopieren / abfotografieren

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Beitrag „Abfotografieren von Attesten“ auf unserer Homepage: https://www.afa-zone.at/allgemein/abfotografieren-von-attesten/

24.03.2021

Dr. Roland Orthner, Mag. Alexander Todor-Kostic L.L.M., Mag. Michael Seeber

Über den Autor

Rechtsanwälte für Grundrechte

Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen.

21 Kommentar

  1. Hervorragend, ich werde das in der arabischen, rumänischen, BSK, türkischen Community zur Übersetzung anordnen.

    1. Gabriele

      Ich bin Elternsprecherin in einer Klasse mit Kindern verschiedenster migrationshintergründe. Könnte ich auch diese Übersetzungen bekommen, um sie weiterzuleiten.
      Beste Grüße

  2. Sandra

    Dankeschön für diese schöne Zusammenfassung.

    Unser Maskenbefreiungsattest wurde quer durch das gesamte Burgenland (Bildungsdirektion, Ärztekammer und so fort) verschickt. Wir wurden vorab nicht von der Direktorin davon in Kenntnis gesetzt. Sie hat es auch ohne Erlaubnis nochmals abfotografiert, wie unser Sohn mitteilte. Das wusste ich lange nicht. Erst als fest gestellt wurde, dass dieses Attest nach deren Meinung nicht gültig ist, wurde uns mitgeteilt, wer vermutlich aller das Attest unseres Sohnes zu Gesicht bekommen hatte. Ich fand das aufgrund der Datenschutzgrundverordnung nicht in Ordnung. Ich habe nicht gebeten, dass die Bildungsdirektion Burgenland oder die Ärztekammer das Dokument prüft und bis heute ist mir auch nicht klar warum sie auf die Idee einer Prüfung kamen. Bis heute war es nicht möglich, dass unser Sohn ohne MNS die Schule betritt. Der Schulwart hatte unseren Sohn mehrfach dazu genötigt eine Maske aufzusetzen, sonst hätte er ihn nicht eintreten lassen. Wie meinen Sie ist es für einen 9jährigen vor der Schule zu stehen und ein Erwachsener sagt ihm, er darf nicht eintreten? Ich empfand das sehr diskriminierend und schickanierend.

    Nach den Semesterferien habe ich in der Kälte über eine Stunde Outdoor vor der Schule mit anderen Eltern für ein Gespräch von 5 Minuten mit der Direktorin gewartet. Danach mussten wir nochmals am Nachmittag kommen. Alle anderen ungetesteten? Eltern durften das Schulgebäude betreten. Diesen Umstand habe ich angesprochen.

    1. Luba Pecitova

      Es ist absolut skandalös was da abgeht und welche Übertretungen gegen Ihren Sohn und Sie begangen werden. Hier gehören Strafanzeigen an alle Agenten dieser Vereine der Firma Republik Österreich erstattet, von der Schuldirektorin bis zu dem Unmenschen, der Ihrem Kind die Maske aufgezwungen hat. Das sind Verbrechen gegen Kinder, die zur Verantwortung gezogen werden, spätestens dann, wenn die bereits in Vorbereitung stehenden Nürnberger Prozesse 2.0 stattfinden werden. Wenn dann nicht zu spät ist, in Deutschland sind bereits einige Kinder in den Schulen an der Maskenpflicht verstorben, siehe Videos einiger Ärzte, wie z.B. Dr. Bodo Schliffmann. Es ist sehr schmerzlich, zu beobachten, wie Kinder mit soft killing Methoden durch mit mind control zugedröhnte Erwachsene gefoltert werden. Jeder der mitmacht ist verantwortlich, es gibt keine Ausreden.

  3. Christine Maier

    Hallo wie soll mann sich verhalten wenn jetzt nach Osterferien ein Pcr – Test ja angeblich auch für Schüler braucht beim Eintritt- mann fas aber nicht machen möchte bei einem 7 jährigen? Ist das überhaupt gesetztkomform den eigentlich gibt es keine Test-Pflicht!
    Danke für die Antwort

    1. Eva Gattringer

      EIGENTLICH IST DAS LEHRPERSONAL NICHT BEFUGT; SOLCHE TESTS ZU MACHEN; DA ES SICH UM EINEN GESUNDHEITLICHEN EINGRIFF HANDELT und 3x testen die woche, klingtfuer mich wie eine indirekte impfung. ich wuerde mein kind von der schule nehmen -man kann alles paralell oder nachlernen, kinderlernen schnell
      ..oder dem schulleiter ein schreiben unter die nase halten zur unterschrift, dass er bei schaeden gesundheitlicher Artdie vollehaftung uebenimmt – sollte von einem RA aufgesetzt sein ….

    2. Luba Pecitova

      Alle Anordnungen sind kriminelle Verbrechen gegen die Kinder. Das Piratenrecht des korrupten legalen Systems, die zivile Prozessordnung, die hier angewandt wird, hat keine rechtliche Zuständigkeit für Lebendige, nur das, was inkorporiert ist. Und die Person, also eine Firma, die in unserem Namen ohne unsere Zustimmung auf unserer Geburtsurkunde erschaffen wurde, ist ein Betrug und daher nichtig. Republik Österreich ist, wie alle anderen Staaten, bei Dun & Bradstreed als Firma registriert, und Firmen machen bekanntlich kein Recht. Diese Tatsache, die jeder verifizieren kann, ist vielen nicht bekannt. Das ganze System steht vor dem Fall, und jede Mutter und jeder Vater, die diesen kriminellen Psychopathen in der Firma Regierung und den Filialen, die sich Schule nennen, erlauben, dass ihre Kinder mit Masken und PCR Tests mit schweren nachhaltigen physischen, seelischen und mentalen Folgen gefoltert werden, machen sich schuldig, vor dem universellen Gesetz. Von den Agenten in diesen Vereinen rede ich gar nicht. Das einzige was die Menschheit rettet, ist ziviler Ungehorsam. Hat jemand schon auf dieser Webseite unter downloads das Dokument: Was Medien verschweigen gelesen? Alle Corona Maßnahmen wurden längst vom Verfassungsgerichtshof erlassen, und das vor Monaten. Diesen Affenzirkus setzen die Leute selbst künstlich fort.

  4. Banu Kara

    Danke,
    ich habe es genauso gemacht, nur für Schularbeiten meine Einwilligung gegeben und das schriftlich festgehalten und vom Direktor unterzeichnen lassen…
    Heute ist 24.März, gerade hat Bürgermeister Ludwig erzählt, dass nach “Osterruhe!!!” am 12.04.2021 die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte erst nach einem PCR-Test wieder an die Schule zurückkehren dürfen!!!
    Wie weit wollen die noch gehen und um welchen Preis???
    Dieser Alptraum muss einmal ein Ende haben!!!
    SOFORT…

  5. Barbara Resl

    Vielen herzlichen Dank. Es ist alles nicht mehr zu fassen.
    Bitte weiter so.
    Lg Barbara

  6. anna ferala

    bitte das missbräuchlich verwendete “homeschooling” durch das korrekte “distance learning” im text zu ersetzen!!! homeschooling, deutsch häuslicher unterricht, bedeutet, die Kinder vor Schulbeginn eigenverantwortlich zum Heimunterricht abzumelden, den Jahresstoff eigenständig mit den Kindern zu erarbeiten und einmal jährlich eine Externistenprüfung an einer in ganz Österreich (außer Wien) frei wählbaren Prüfungsschule zu absolvieren.

  7. Dejan

    Guten Tag.
    Frage an die Anwälte, es muss doch möglich sein gerichtlich gegen diesen PCR test und diese dauernde testungen bei Kindern vorzugehen! Wie kann man einen PCR test verlangen wenn sogar Gerichte aua anderen Ländern und die WHO selbst aussagte das diese nicht zur Diagnostik geeignet sind. Die Psychische Belastung der Kinder sirch diese testungen müssen docz Gerichtlich verfolgt werden können wie z.b. Nötigung, seelische Grausamkeit, Diskriminierung, vorsätzliche psychische und womöglich durch die PCR Testung Körperliche Körperverletzung. Darüber Hinaus Missbrauch und Quälen von Minderjährigen und schutzbefohlenen durch diese Testungen die nachweislich keinen nutzen bringen. Wenn eine Klage möglich wäre dann würde ich um Kontakt bitten.

    1. Sandra

      ich sehe, dass genau so und frage mich schon seit längerem was wir eltern hier machen können (kinder haben sonst keine lobby und jetzt geht’s auch noch im kindergarten los😱) gibt es hier eine möglichkeit für unsere kinder zu kämpfen????

      1. Bernhard Brodowicz

        Wenn der PCR-Test so wie bei der Gurgelstudie (https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2666776221000636?via%3Dihub) durchgeführt wird, wage ich die Validität der Ergebnisse zu bezweifeln. Das Protokoll der VCDI vom 24. Juni 2020 (https://www.maxperutzlabs.ac.at/fileadmin/user_upload/VCDI/News/COVID19_Testing_VCDI_v1.1.pdf) spricht zwar von einer Validierung des verwendeten RT-qPCR Tests, gibt aber keine (Mindest-)Validierungsparameter (Spezifität, Sensitivität, Detektionslimit…) an “…we have validated our protocol side-by-side with nasopharyngeal swabs in COVID-19 patients and healthy controls (Fritsche-Polanz, Zuber & Födinger et al., manuscript in preparation).” Es wird ansonsten nur auf das CDC-Protokoll, welche eine EUA in den USA besitzt, verwiesen (” …Ct values 40 eine Probe als positiv zu bewerten…
        Jetzt bei der dritten Runde, wird angeführt, “Ct-Werte unter 30 werden häufig als Hinweis auf potentielle Infektiosität interpretiert” (https://start.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/startseite/Dokumente/Coronavirus/Abstract_Gurgelstudie_3Runde.pdf). Weil jetzt nach Varianten sequenziert wird und bei Ct > 30 keine ordentliche Sequenz mehr erhalten wird? Interessant auch die Aussage “Von den 14 positiv getesteten Schüler*innen in dieser Untersuchungsrunde wiesen 6 (43%) einen Ct-Wert unter 30 in ZUMINDEST EINEM der eingesetzten PCR-Tests auf.” Wäre interessant welches das EINE Gen-Target war, denn Gen-Targe CDC-N2 gibt gemäß Protokoll “false positives in presence of genomic DNA”…
        Sollte der PCR-Test bei meinen Kindern verlangt werden, dann soll das Ministerium vorher die Validierungsunterlagen für die Methode vorlegen.

        1. Eva Gattringer

          bei Dr. Reiner Fuellmich – der viele Gaeste ausWissenschaft etc empfaengt (CORONA-AUSSCHUSS:DE) WURDE ERWAEHNT;DASS im Gegenteil ALLE ERGEBNISSE; DIE BEI EINEM CYCLUS VON ab 35 beim pcr test eingestellt wurden zu 97 prozent falsch sind.Abgesehen davon, dass der pcr Test gar nicht fuer solche Diagnistiken geeignet sein soll und rein aufDrosten,Rki basiert :::: man hat keine information darueber mit welchem CT Wert hier in oesterreich getestet wird, man muss alle zahlen, inzidenz werte, neuinfektionen, kh- intensiv-Betten, uvm. einfach glauben, da es oeffentlich nicht einsehbarist. somit werden wir verschaukelt , auch mit gekauften leuten aus der gesundheitsbranche, leider, diewiederumbeigekauften medien ihre kuer hinlegen

          1. Bernhard Brodowicz

            Bei der “Gurgelstudie” ist sogar bis Ct < 45 als "positiv" bewertet worden (Figure 2: https://ars.els-cdn.com/content/image/1-s2.0-S2666776221000636-mmc1.pdf). Auch wenn kein Validierungsparameter angegeben sind, ist da sehr wahrscheinlich bis zu Faktor 1000 unter das Detektionslimit gemessen worden. Was da dann detektiert wurde würd ich gern wissen.
            Bei kommerziellen und In-house Tests mit US FDA EUA liegt das Detektionslimit meist bei <10 RNA-Fragmenten bei ca. Ct 35 +/-2 – https://www.fda.gov/medical-devices/coronavirus-disease-2019-covid-19-emergency-use-authorizations-medical-devices/in-vitro-diagnostics-euas-molecular-diagnostic-tests-sars-cov-2).
            Anzüchtbare Viren (also tatsächlich infektiös) wurden bisher nur bis Ct 24 gefunden (kann nicht verallgemeinert werden, da der Ct Wert von der verwendeten Methode abhängig ist).
            Bei uns in der EU kann sich jedes Labor seine eigene RT-qPCR Methode "zusammenbasteln" ohne überhaupt die Performance zeigen zu müssen: "Such validation is not legally obligatory but highly recommended for public health decision making, especially in the context of the current COVID-19 crisis. Validation can be done not only for CE-marked devices but should also be performed for in-house laboratory protocols." (https://ec.europa.eu/docsroom/documents/40805/attachments/1/translations/en/renditions/native).
            Herr Drosten selbst hat 2014 noch gesagt: "Ja, aber die Methode (Anm.: PCR) ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben." (https://www.wiwo.de/technologie/forschung/virologe-drosten-im-gespraech-2014-der-koerper-wirdstaendig-von-viren-angegriffen/9903228-all.html).
            Und bei SARS-CoV-2 sind die "Laborbestätigten Fälle" mittels PCR die alleinige Wahrheit? Ich frag mich auch welche SARS-CoV-2 RT-qPCR Methode jetzt der "Goldstandard" ist?

  8. Johanna Schindl

    Ich würde auch gerne wissen, wie lagal diese Vorgangsweise mit den immer schärferen Maßnahmen an den Schulen sein kann (zuerst freiwillige Selbsttests – jetzt sind wir bei verpflichtenden Tests 3 Mal die Woche mit Aufsicht auf einen zusätzlichen PCR-Test, der womöglich noch vom Lehrpersonal durchgeführt werden soll??
    Ich habe außerdem die Erpressung schriftlich auf Schoolfox erhalten und werde diese aufbehalten für den Fall, dass ich mal Klagen muss! Wortwörtlich steht geschrieben, dass mein Kind von der Schule ausgeschlossen wird, sollte es sich nicht (“freiwillig”) testen lassen und es werden auch keine Distance- Learning- Unterlagen zur Verfügung gestellt. Wenn das nicht illegal ist in einer Volksschule, dann habe ich in einer Blase gelebt…
    Was sollen wir Ettern tun?

  9. Martina zelnicek

    Hallo! Ich habe zwillinge mit 14 Jahren, einer davon haltet die Schule psychisch nicht mehr aus, und hatte schon Suizid Gedanken, fängt demnächst eine Therapie an. Schule und auch die schulpsychologin sind mit den Fall vertraut. Möchte gerne wissen was ich tun kann falls es Probleme seitens der Schule gibt, muss er eine Überprüfung in jeden Fach machen, obwohl er bei online Unterricht und seine Arbeitsaufträge erledigt?

    1. Eva Gattringer

      ALSO DR: REINER FUELLMIC – corona-ausschuss.de – spricht in einer seiner letzteren beitraege ( ALLERDINGS IMMER SEHR LANG; DESHALB AUF MEHRMAL VERTEILT ANZUSEHEN) von dieser problematik in Deutschland . inwieweit die rechtssprechung hier oder dort verschieden ist, weiss ich nicht – er sagt man kann die schulleitungen wegen noetigung etc. belangen – das testen und maskentragen ist nicht rechtsmaessig . hoeren Sie bei ihm malrein ..wir werden durch verordnungen, nichtmalrichtige gesetze zu demuetigen unterwerfungen aufgefordert und es kann noch schlimmerkommen. fast waere es beser die kinder rauszunehmen aus der schule, in oesterreich besteht glaube ich nurbildungspflicht, aberkeine schulpflicht. ich glaube nicht, dass man rechtlich gesehen, ihr kind ausschliessen kann …

  10. Eva Gattringer

    wo sind Sie zuhause, machen Sie mal einen Tagesausflug mit ihren Kindern in die Berge und kommen uns besuchen (ev*******@la*****.net) lassen Sie sich nicht fertigmachen von dieser Bagagge – GERNEHELFEN WIR IHNEN; SO WIR KOENNEN ::::

  11. Jacqueline Kessler

    Hallo mir hat die Schule das Jugendamt geschickt weil ich meine Kinder schützen möchte.
    Am 14.4 war ich am Jugendamt und ich bin gezwungen mein Kind in die Schule zu schicken das es in der Schule bleiben darf und das es ein positives Zeugnis bekommt.
    Die Schule akzeptiert keine anderen Tests nur die was sie in der Schule haben.
    Mein Sohn hat aber so Angst davor und es ist jeden egal auch dem Jugendamt weil da Drohen sie sonst mit der kindesabnahme.
    Ich bin einfach nur fix und fertig weil ich meine Kinder schützen möchte.

  12. Bettina Windischbauer

    Guten Tag,
    mein Sohn besucht die NMS, 1.Klasse.
    Da sein Sitznachbar positiv getestet wurde, wird er jetzt zu mind 10 Tagen Quarantäne verdonnert. Mein Sohn war beim Selbsttest negativ UND beim PCR Test ebenfalls. Dh er ist gesund.
    Wir haben noch keinen schriftlichen Bescheid, außer ein SMS erhalten.
    Ist es rechtlich haltbar, dass mein Sohn, obwohl er gesund ist, 10 Tage in Quarantäne zuhause bleiben muss??
    Gilt ein SMS bzw ein Telefonat als amtlich (rechtlich) gültiger Bescheid?
    Kann ich mein Kind einfach in die Schule schicken mit dem Argument dass er negativ getestet wurde (Testergebnis haben wir per SMS erhalten)?
    Weiß da jemand Bescheid? Kann uns da jemand Auskunft geben über die tatsächlich rechtliche Lage!?
    Können sie uns strafen wenn mein Sohn die Quarantäne nicht einhält,dh wnn ich ihn zur Schule schicke?
    Vielen vielen Dank, lg Bettina

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